Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Grundversorgung: die teure Falle für Hausverwaltungen

Kaum eine Verwaltung entscheidet sich bewusst für die Grundversorgung – und trotzdem stecken in vielen Beständen Lieferstellen genau dort: meist im teuersten Tarif am Ort, oft über Jahre unbemerkt. Hier steht, wie es dazu kommt, woran Sie es in zwei Minuten erkennen und wie der Ausstieg funktioniert.

Was die Grundversorgung ist – und warum sie fast immer zu teuer ist

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif des örtlichen Versorgers: Wer Strom oder Gas bezieht, ohne einen Liefervertrag zu haben, wird automatisch dort beliefert. Das ist als Sicherheitsnetz gedacht – bezahlt wird diese Sicherheit aber mit Konditionen, die regelmäßig zu den teuersten Tarifen am Ort gehören. Für eine einzelne Wohnung ärgerlich, für eine Verwaltung mit Dutzenden Lieferstellen ein stiller, dauerhafter Kostenblock, der in keiner Abrechnung als Fehler auffällt – denn formal ist ja alles korrekt.

Die vier typischen Wege in die Falle

Erstens: Ein Vertrag wird gekündigt, ohne dass ein Folgevertrag gesichert ist – die Lieferstelle fällt zum Stichtag automatisch zurück. Zweitens: Der bisherige Anbieter stellt die Belieferung ein, etwa bei einer Insolvenz – dann greift zunächst die Ersatzversorgung, und wer nicht reagiert, landet anschließend dauerhaft in der Grundversorgung. Drittens: Bei einer Objekt- oder Verwaltungsübernahme wird eine Lieferstelle schlicht übersehen – niemand kündigt, niemand verhandelt, der Auffangtarif läuft weiter. Wie eine saubere Übernahme aussieht, steht im Beitrag Verwalterwechsel: Was passiert mit den Energieverträgen?. Und viertens: Neue Zähler – nach Neubau, Sanierung oder Zählertrennung beginnt die Belieferung automatisch in der Grundversorgung, bis aktiv ein Vertrag geschlossen wird.

Grundversorgung oder Ersatzversorgung? Der Unterschied zählt

Beide Begriffe tauchen auf Rechnungen auf, bedeuten aber Verschiedenes. In die Ersatzversorgung rutscht eine Lieferstelle automatisch, wenn die Belieferung unerwartet endet – sie ist von vornherein auf maximal drei Monate begrenzt. Wer in dieser Zeit nichts unternimmt, wechselt nahtlos in die Grundversorgung – und die läuft unbegrenzt, bis jemand aktiv kündigt. Die drei Monate Ersatzversorgung sind also ein Wecker: Wer ihn überhört, zahlt danach auf unbestimmte Zeit den Auffangtarif.

In zwei Minuten erkennen: Steckt eine Lieferstelle in der Falle?

Der Blick auf die Rechnung genügt. Erstens der Tarifname: Begriffe wie „Grundversorgung", „Basisversorgung" oder „Ersatzversorgung" sind das eindeutige Signal. Zweitens der Absender: Kommt die Rechnung vom örtlichen Stadtwerk, obwohl eigentlich ein anderer Anbieter beauftragt war, ist irgendwo ein Wechsel gescheitert. Drittens der Arbeitspreis: Liegt eine Lieferstelle deutlich über den übrigen Objekten im Bestand, lohnt der genaue Blick. Bei gewachsenen Beständen mit vielen Lieferstellen prüft das systematisch niemand von Hand – genau dafür gibt es den Energie-Check für Hausverwaltungen.

Der Ausstieg: schneller als gedacht

Die gute Nachricht: Die Grundversorgung kennt keine lange Vertragsbindung – sie ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. In der Praxis muss nicht einmal selbst gekündigt werden: Sobald ein neuer Liefervertrag geschlossen ist, übernimmt der neue Anbieter üblicherweise den Wechsel samt Kündigung. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Ausstieg, sondern davor – im sauberen Vergleich der Angebote, damit auf den Auffangtarif nicht der nächste überteuerte Vertrag folgt. Wie eine strukturierte Ausschreibung abläuft, zeigt die Seite Energieausschreibung für Hausverwaltungen.

Vorbeugen: damit es nicht wieder passiert

Grundversorgungs-Fälle sind fast nie ein Wissensproblem, sondern ein Überblicksproblem: Sie entstehen dort, wo niemand alle Lieferstellen mit Laufzeiten und Zuständigkeiten auf einem Blatt hat. Die Vorbeugung ist deshalb unspektakulär – eine vollständige Lieferstellenübersicht, eine laufende Fristenüberwachung und die eiserne Regel, keine Kündigung ohne gesicherten Folgevertrag auszusprechen. Wer diesen Überblick nicht selbst pflegen will: Genau das leistet das kostenlose Lieferstellen-Audit – einmal aufräumen, danach laufend überwachen.

Häufige Fragen

Grundversorgung – gut zu wissen

Am Tarifnamen auf der Rechnung: Begriffe wie Grundversorgung, Basisversorgung oder Ersatzversorgung sind das eindeutige Signal. Auch eine Rechnung vom örtlichen Stadtwerk, obwohl ein anderer Anbieter beauftragt war, ist ein Warnzeichen.

Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Sobald ein neuer Liefervertrag steht, übernimmt der neue Anbieter in der Regel den Wechsel inklusive Kündigung.

In die Ersatzversorgung fällt eine Lieferstelle automatisch, wenn die Belieferung plötzlich endet – etwa bei einer Anbieter-Insolvenz. Sie endet spätestens nach drei Monaten. Die Grundversorgung ist der Standardtarif des örtlichen Versorgers und läuft unbegrenzt weiter, bis aktiv gekündigt wird.

Mit einer vollständigen Lieferstellenübersicht und laufender Fristenüberwachung: Jede Kündigung nur mit gesichertem Folgevertrag, jede Übernahme mit systematischer Bestandsaufnahme. Genau das leistet ein Lieferstellen-Audit.

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