Lösung · WEG

Stromvertrag für die WEG – worauf es ankommt

Der Stromvertrag einer Eigentümergemeinschaft betrifft vor allem den Allgemeinstrom. Wer hier strukturiert einkauft und die Zuständigkeiten kennt, spart bares Geld – rechtssicher und nachvollziehbar.

Welchen Strom die WEG einkauft

Der Stromvertrag der Eigentümergemeinschaft betrifft in der Regel den Allgemeinstrom – also Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpen und Außenbeleuchtung. Der private Haushaltsstrom der einzelnen Eigentümer ist davon getrennt.

Wer entscheidet über den Stromvertrag?

Die laufende Verwaltung – und damit die Prüfung und der Angebotsvergleich – ist ohne Eigentümerbeschluss möglich. Für den Wechsel selbst ist je nach Konstellation ein Beschluss oder eine Vollmacht sinnvoll. Sie erhalten von mir eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die Versammlung. Mehr zu den Kosten der Gemeinschaft im WEG-Ratgeber.

So kommen Sie zum besten Stromvertrag

Lieferstellen erfassen, am Markt ausschreiben – bei mehreren Gemeinschaften gebündelt über die Bündelausschreibung – neutral vergleichen und begleitet wechseln. Das ist Teil unserer Lösung, die Energiekosten zu senken.

In der Praxis

Wie sich strukturierter Einkauf auswirkt, zeigt die Fallstudie Düsseldorf. Weitere Belege in der Fallstudien-Übersicht.

Häufige Fragen

Stromvertrag WEG – gut zu wissen

Die laufende Verwaltung kann prüfen und vergleichen; für den Wechsel ist je nach Konstellation ein Beschluss oder eine Vollmacht sinnvoll.

Häufig ja – die Prüfung und der Vergleich sind aber vorab ohne Beschluss möglich.

Der Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug, Pumpen und Außenbeleuchtung.

Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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