Günstiger Gasvertrag für Ihr Mehrfamilienhaus: Wer unterstützt Sie beim Wechsel?
Gas ist im Mehrfamilienhaus meist der größte Energieposten. Ein günstiger Gasvertrag ist aber mehr als ein Tarifvergleich: Die Kosten landen in der Heizkostenabrechnung Ihrer Mieter, und als Vermieter tragen Sie Verantwortung für eine wirtschaftliche Beschaffung.
Zuerst klären: Zentralheizung oder Etagenheizung?
Zentralheizung: Ein Vertrag gilt für das ganze Haus. Ihn schließen Sie als Eigentümer ab, in einer WEG die Gemeinschaft über die Hausverwaltung. Die Kosten werden nach der Heizkostenverordnung umgelegt, überwiegend nach Verbrauch (50–70 %) und der Rest nach Wohnfläche.
Gasetagenheizungen: Jede Wohnung hat eine eigene Therme, und die Mieter schließen in der Regel eigene Verträge ab. Sie als Vermieter kümmern sich meist nur um leerstehende Wohnungen.
Diese Seite konzentriert sich auf die Zentralheizung, denn dort liegt das größte Einsparpotenzial. Wer in welcher Konstellation den Vertrag abschließt, steht im Ratgeber Wer ist für den Gasvertrag zuständig?
Warum sich der Gasvertrag besonders lohnt
Die Heizung ist im Mehrfamilienhaus meist der größte Verbraucher. Schon kleine Unterschiede beim Arbeitspreis wirken sich bei diesen Mengen stark aus – über mehrere Objekte und Jahre hinweg geht es schnell um vierstellige Beträge.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot
Nach § 556 Abs. 3 BGB müssen Vermieter bei den Betriebskosten auf Wirtschaftlichkeit achten. Das heißt nicht, dass Sie immer den billigsten Anbieter wählen müssen, wohl aber einen angemessenen. Bleibt ein Haus jahrelang ohne Prüfung in der teuren Grundversorgung, kann das angreifbar werden. Mehr dazu im Ratgeber Wirtschaftlichkeitsgebot. Welche Energiekosten Sie umlegen dürfen und welcher Teil der CO₂-Kosten bei Ihnen bleibt, lesen Sie unter Energiekosten umlegen. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihren Eigentümerverband.
Worauf es beim Gasvertrag für Mehrfamilienhäuser ankommt
Diese Stellschrauben übersehen Tarifrechner häufig:
- Konzessionsabgabe: In der Grundversorgung zahlen Sie eine deutlich höhere Konzessionsabgabe als mit einem Sondervertrag, bei dem sie beim Gas nur 0,03 ct/kWh beträgt. Das hängt allein vom Vertragstyp ab, nicht von der Verbrauchsmenge.
- Arbeits- und Grundpreis zusammen vergleichen: Der Arbeitspreis hängt am Verbrauch, der Grundpreis ist eine feste Pauschale. Aussagekräftig ist nur der Vergleich der Gesamtkosten für den Jahresverbrauch Ihres Hauses.
- Preisgarantie genau lesen: Laufzeit allein reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Preisgarantie vollständig oder eingeschränkt ist – bei der eingeschränkten sind Steuern, Abgaben oder Netzentgelte oft ausgenommen – und unter welchen Bedingungen der Versorger erhöhen darf.
- Laufzeit passend zum Haus: Privathaushalten wird oft zu höchstens zwölf Monaten geraten. Beim Mehrfamilienhaus kann eine längere Preisbindung sinnvoll sein, weil sie Heizkosten und Vorauszahlungen planbar macht. Die Abwägung steht im Beitrag Gaspreise langfristig sichern.
- Keine Vorkasse, Boni herausrechnen: Bei Vorkasse ist das Geld im Fall einer Insolvenz des Versorgers meist weg. Neukundenboni lassen einen Tarif im ersten Jahr günstiger wirken, als er ist.
- Krisensicherheit des Versorgers: Ein günstiger Preis nützt nichts, wenn der Versorger ihn nicht hält. SGB Energie hat im September 2026 seine Festpreisverträge sondergekündigt; die betroffenen Kunden mussten kurzfristig neu beschaffen. Was dann zu tun ist, lesen Sie unter Versorger hat gekündigt.
- Mengentoleranz: Der Verbrauch schwankt mit dem Winter. Ein Korridor von ±30 % reicht bei Mehrfamilienhäusern nach unserer Erfahrung meist aus und bringt oft einen besseren Preis als eine völlig freie Menge. Mehr zur Mengentoleranz.
- Abrechnung zum 31.12.: Eine Stichtagsabrechnung passt zur Heizkostenabrechnung und erspart Ihnen Abgrenzungsarbeit.
- CO₂-Kosten ab 2028: 2027 soll der CO₂-Preis nach dem aktuellen Gesetzentwurf noch im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bleiben. Ab 2028 bildet er sich im europäischen Emissionshandel ETS 2 am Markt. Klären Sie, ob CO₂-Kosten im Festpreis enthalten sind oder durchgereicht werden – mehr dazu unter Energieverträge: alle Rechtsgrundlagen.
Eigener Gaseinkauf oder Wärmelieferung?
Nicht immer ist der eigene Gaseinkauf die beste Wahl – manchmal ist eine Wärmelieferung sinnvoller. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Objekt ab. Die Abwägung erkläre ich im Ratgeber Wärmelieferung vs. Gaseinkauf.
Wer unterstützt Sie beim Wechsel des Gasanbieters?
Vergleichsportale sind für kleinere Verbräuche praktisch. Bei Mehrfamilienhäusern zeigen sie jedoch oft nicht alle Angebote, und Vertragsdetails wie Preisanpassungsklauseln treten hinter dem Preis zurück.
Stadtwerke oder Versorger direkt machen individuelle Angebote. Sie verhandeln dann aber allein und sehen jeweils nur ein Angebot.
Ein unabhängiger Energiemakler holt mehrere Angebote ein, bewertet Preis, Vertragsbedingungen und Zuverlässigkeit des Versorgers und übernimmt den Wechsel komplett. Für Sie entstehen keine separaten Kosten; wie wir vergütet werden, lesen Sie unter Vergütung.
Wir unterstützen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern vom Einzelobjekt bis zum Großbestand.
Auch ein einzelnes Haus profitiert vom Bündeln
Versorger kalkulieren nach Menge. Über eine Bündelausschreibung nehmen wir Ihr Haus in eine gemeinsame Ausschreibung mit weiteren Lieferstellen auf. Wer mehrere Häuser besitzt oder verwaltet, bündelt das eigene Volumen – über Rahmenverträge und laufendes Marktmonitoring, damit keine Frist verloren geht. Neue Objekte lassen sich später zu gleichen Konditionen aufnehmen. Teil unserer Lösung, die Energiekosten zu senken.
Auch nach dem Vertragsabschluss für Sie da
Bei einem Vergleichsportal endet die Betreuung mit dem Klick auf „Abschließen“. Bei uns fängt sie dort erst richtig an.
- Ein fester Ansprechpartner: Sie wenden sich nicht an eine Hotline, sondern an eine Person, die Ihr Haus und Ihren Vertrag kennt.
- Hilfe bei Rechnungsfragen: Wenn eine Abrechnung nicht stimmt, gehen wir sie gemeinsam mit Ihnen durch und klären die Fehler mit dem Versorger. Tipps dazu im Ratgeber Strom- und Gasrechnung prüfen.
- Unterstützung auch bei der Schlussrechnung des vorherigen Anbieters: Gerade beim Wechsel tauchen dort häufig Unstimmigkeiten auf, etwa bei Zählerständen oder Abschlägen. Auch dabei lassen wir Sie nicht allein.
Das gilt für Ihre Gasverträge genauso wie für Ihre Stromverträge.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Anschrift des Hauses
- Gas-Zählernummer(n)
- Aktueller Versorger und Kundennummer
- Letzte Gasabrechnung mit dem Jahresverbrauch
Im Regelfall übernimmt der neue Versorger die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
In der Praxis
Belege aus der Praxis: Wachtendonk (110.000 kWh, rund 20 %), Düsseldorf (180.323 kWh, rund 21 %) und Frankfurt (Großbestand, über 100 Lieferstellen). Mehr in der Übersicht.
Gasvertrag Mehrfamilienhaus – gut zu wissen
Ja. Wer wechseln darf, hängt von der Heizung ab. Bei einer Zentralheizung mit einem Gaszähler für das ganze Haus wechselt der Eigentümer, in einer WEG die Gemeinschaft über die Hausverwaltung. Einzelne Mieter oder Wohnungseigentümer können diesen Vertrag nicht allein wechseln. Bei Gasetagenheizungen mit eigenem Zähler pro Wohnung wählt jeder Bewohner seinen Anbieter selbst. Als Mieter können Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung auf diese Seite hinweisen.
In Praxisprojekten lagen die Einsparungen bei Gas häufig bei rund 20 %. Der konkrete Wert hängt vom Ausgangsvertrag ab.
Ja – wie das Beispiel Wachtendonk zeigt, lohnt sich die Optimierung auch bei Einzelobjekten. Über eine Bündelausschreibung erhalten auch einzelne Häuser Konditionen, die sonst größeren Portfolios vorbehalten sind.
Den absolut günstigsten nicht. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Abs. 3 BGB verlangt ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen – neben dem Preis zählen etwa die Zuverlässigkeit des Versorgers und faire Vertragsbedingungen. Wer ein Haus aber dauerhaft ohne Prüfung im teuren Grundversorgungstarif lässt, riskiert Streit über die Heizkostenabrechnung.
Für einen Haushalt reichen meist vier bis sechs Wochen vor Lieferbeginn. Beim Mehrfamilienhaus lohnt sich deutlich mehr Vorlauf: Verträge lassen sich oft mehrere Monate im Voraus abschließen. So bleibt Zeit, einen günstigen Zeitpunkt am Markt zu nutzen und in einer WEG den nötigen Beschluss einzuholen. Wichtig ist, die Kündigungsfrist des alten Vertrags im Blick zu behalten.
Ja, wenn das Haus in der Grundversorgung ist oder die Preisgarantie ausläuft. Läuft noch ein günstiger Vertrag mit Preisgarantie, besteht kein akuter Handlungsbedarf – dann sollte die Kündigungsfrist notiert und der Markt rechtzeitig vor Ablauf geprüft werden. Mehr dazu unter Gaspreise 2027 und 2028.
Eine feste Grenze für Gewerbetarife gibt es nicht. Ein RLM-Zähler mit Leistungsmessung wird beim Gas erst ab 1,5 Mio. kWh bzw. 500 kW pro Jahr eingesetzt. Die meisten Mehrfamilienhäuser liegen weit darunter und erhalten trotzdem individuelle Angebote.
Das hängt vom Objekt ab; beide Varianten lassen sich vergleichen, um die günstigere zu wählen.
Als Kunde von Energiehelden24 haben Sie einen festen Ansprechpartner. Wir gehen fehlerhafte Gas- und Stromabrechnungen gemeinsam mit Ihnen durch und klären sie mit dem Versorger, auch die Schlussrechnung Ihres vorherigen Anbieters.
Das Haus fällt zunächst in die Ersatz- bzw. Grundversorgung, die meist teurer ist. Handeln Sie deshalb sofort und beschaffen Sie neu.
Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
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