Ratgeber · Gaseinkauf

Gaspreise 2027 und 2028: Prognose – und ob Sie jetzt abschließen oder warten sollten

Niemand kann Gaspreise seriös auf den Cent vorhersagen – auch wir nicht. Einige Bausteine des Gaspreises für 2027 stehen aber bereits fest, und für 2028 sind die wichtigsten Weichen gestellt. Hier steht, was Vermieter, Eigentümer und Verwaltungen wissen müssen und wann sich ein Abschluss lohnt.

Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt

Der Gaspreis besteht aus mehreren Bausteinen, die sich unterschiedlich entwickeln: dem Beschaffungspreis, den der Versorger am Markt einkauft, dem CO₂-Preis, den Netzentgelten, der Konzessionsabgabe sowie Steuern und Umlagen. Nur der Beschaffungsanteil lässt sich über den Zeitpunkt des Einkaufs beeinflussen; Netzentgelte werden jährlich neu festgelegt, der CO₂-Preis politisch. Eine Übersicht aller Bestandteile gibt der Beitrag Energieverträge: alle Rechtsgrundlagen.

Was für 2027 feststeht: der CO₂-Preis

Ursprünglich sollte der CO₂-Preis für Heizgas ab 2027 im europäischen Emissionshandel ETS 2 am Markt gebildet werden. Dieser Start wurde auf 2028 verschoben. Für 2027 soll der nationale CO₂-Preis deshalb wie 2026 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bleiben; der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor (Stand September 2026). Nach Einschätzung des Wohnungsverbands GdW wären ohne diese Verschiebung bereits 2027 deutlich höhere CO₂-Preise möglich gewesen. Für die Heizkosten 2027 ist der CO₂-Anteil damit gut planbar.

2028: Was sich beim Gaspreis ändert

Ab dem 1. Januar 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2). Der CO₂-Preis für Heizgas wird dann nicht mehr politisch in einem Korridor festgelegt, sondern bildet sich am Markt. Wie hoch er ausfällt, schätzen Prognosen sehr unterschiedlich ein – wer eine sichere Zahl für 2028 verspricht, verspricht zu viel.

Für Vermieter kommt eine zweite Änderung hinzu: Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, tragen Vermieter ab 2028 die Hälfte der CO₂-Kosten und – bei Gas – der Gasnetzentgelte. Ab 2029 gilt für solche neuen Heizungen zudem ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe. Bestehende Anlagen bleiben beim bisherigen Stufenmodell.

Für Verträge mit Lieferung ab 2028 heißt das: Lassen Sie ausdrücklich regeln, ob CO₂-Kosten im Festpreis enthalten sind oder zum jeweiligen Marktpreis durchgereicht werden. Die Details stehen im Beitrag Energieverträge: alle Rechtsgrundlagen.

Was sonst offen ist

Unabhängig vom CO₂-Preis schwanken die Beschaffungspreise am Großhandelsmarkt weiterhin, und die Netzentgelte werden jedes Jahr zum Jahreswechsel neu festgelegt. Beides lässt sich nicht vorhersagen, aber über den Einkaufszeitpunkt und die Vertragsgestaltung steuern.

Jetzt abschließen oder warten?

Statt auf den perfekten Zeitpunkt zu wetten, hilft eine einfache Einordnung:

  • Grund- oder Ersatzversorgung: Nicht warten. Die Grundversorgung gehört meist zu den teuersten Tarifen am Ort, und der Ausstieg ist mit kurzer Frist möglich.
  • Vertrag endet 2027: Jetzt Angebote einholen. Mehrere Monate Vorlauf verschaffen Ihnen Zeit, einen günstigen Einkaufszeitpunkt zu nutzen, statt kurz vor Fristende unter Druck zu unterschreiben – und in einer WEG den Beschluss vorzubereiten.
  • Günstiger Vertrag mit Preisgarantie läuft noch: Kein akuter Handlungsbedarf. Kündigungsfrist notieren und den Markt rechtzeitig vor Ablauf prüfen.
  • Lieferung ab 2028: Im Vertrag ausdrücklich regeln lassen, ob CO₂-Kosten im Festpreis enthalten sind oder durchgereicht werden.

Wichtiger als die Laufzeit ist dabei der Zeitpunkt – eine lange Bindung zu einem schlechten Zeitpunkt kostet mehr als eine kurze zu einem guten. Die Abwägung steht im Beitrag Gaspreise langfristig sichern.

Was das für Vermieter bedeutet

Vermieter tragen je nach Gebäude einen Teil der CO₂-Kosten selbst. Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, gilt ab 2028 zudem eine pauschale hälftige Aufteilung. Wie sich das auf Ihre Heizkostenabrechnung auswirkt, steht im Ratgeber Energiekosten umlegen: Was Vermieter selbst tragen.

So unterstütze ich Sie

Ich beobachte den Markt und Ihre Vertragsfristen laufend im Marktmonitoring, hole zum passenden Zeitpunkt Angebote ein und bereite sie nachvollziehbar auf – auch für einzelne Häuser über die Bündelausschreibung. Worauf es beim Vertrag selbst ankommt, lesen Sie im Ratgeber Gasvertrag für Ihr Mehrfamilienhaus. Diese Seite ist keine Preisprognose und keine Anlageberatung, sondern eine Einordnung der bekannten Rahmenbedingungen.

Häufige Fragen

Gaspreise 2027 und 2028 – gut zu wissen

Eine seriöse Punktprognose gibt es nicht. Der CO₂-Preis soll 2027 im bisherigen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bleiben. Offen sind vor allem die Beschaffungspreise am Markt und die Netzentgelte.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf (Stand September 2026) soll er wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne liegen. Ab 2028 bildet er sich im europäischen Emissionshandel ETS 2 am Markt.

Das hängt vom bestehenden Vertrag ab. In der Grundversorgung lohnt sich sofortiges Handeln. Endet der Vertrag 2027, sollten Sie jetzt Angebote einholen. Läuft noch ein günstiger Vertrag mit Preisgarantie, genügt es, die Kündigungsfrist im Blick zu behalten.

Ab 2028 bildet sich der CO₂-Preis für Heizgas im europäischen Emissionshandel ETS 2 am Markt; wie hoch er ausfällt, ist offen. Verträge mit Lieferung ab 2028 sollten deshalb klar regeln, wie CO₂-Kosten berücksichtigt werden.

Ab 2028 gilt für den CO₂-Preis der Marktpreis aus dem europäischen Emissionshandel ETS 2. Zudem tragen Vermieter bei nach dem 29. Juli 2026 eingebauten fossilen Heizungen die Hälfte der CO₂-Kosten.

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