Ratgeber · Hotellerie & Gastronomie

Energieversorger für Hotels: Welche Anbieter passen und worauf es beim Einkauf ankommt

Hotels brauchen Energie für Zimmer, Warmwasser, Küche, Wäsche und oft Wellness, bei stark schwankender Auslastung. Welche Energieversorger für Hotels in Frage kommen, welcher Anbietertyp zu welchem Haus passt und worauf Sie bei Angeboten achten sollten.

Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Ratgeber

Stromvertrag für Hotels und Gastgewerbe: die Kurzantwort

Den Stromvertrag für Hotels und größere Betriebe im Gastgewerbe sollte man nicht über einen Online-Rechner abschließen. Ab 100.000 kWh Strom im Jahr wird mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet. Das ist keine Option, die man wählt, sondern ab dieser Grenze vorgeschrieben. Dann zählen Lastgang und Leistungsspitzen, und Angebote werden individuell kalkuliert. Beim Gewerbegas gilt das Standardlastprofil in der Regel bis 1,5 Millionen kWh im Jahr, darüber ebenfalls die Lastgangmessung. Für die meisten Hotels ist ein Festpreis die planbarere Wahl. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile die Garantie tatsächlich abdeckt und wie groß die Mengentoleranz ist. Wer mehrere Häuser betreibt, schreibt Strom und Gas am besten gemeinsam aus.

Hotel-Kennzahlen auf einen Blick

15–37 kWh
Strom pro Übernachtung, laut proKlima Hannover
100.000 kWh
Strom im Jahr: ab hier Leistungsmessung (RLM)
1,5 Mio. kWh
Gas im Jahr: ab hier in der Regel Lastgangmessung
voller Satz
Stromsteuer für Beherbergungsbetriebe

Für den Einkauf zählt am Ende nicht der Durchschnitt, sondern der eigene Lastgang. Schicken Sie uns Jahresverbrauch und Zimmerzahl, dann sagen wir Ihnen, ob Ihr Vertrag zum Haus passt: Angebote prüfen lassen.

Welche Energieversorger für Hotels in Frage kommen

Hotels können Strom und Gas grundsätzlich bei jedem Versorger beziehen, der Gewerbekunden beliefert. In der Praxis lassen sich die Anbieter in fünf Gruppen einteilen, die jeweils für unterschiedliche Häuser passen:

Anbietergruppe Typisches Angebot Passt eher für
Große, überregionale Versorger Gewerbetarife mit Festpreis oder börsenindizierten Modellen, Bündelung mehrerer Standorte, persönlicher Ansprechpartner ab einer gewissen Verbrauchsmenge Hotelgruppen, Ketten und größere Einzelhäuser
Örtliche Stadtwerke Gewerbetarife und Ansprechpartner vor Ort, oft auch Wärme, Contracting oder Ladeinfrastruktur Einzelhäuser mit regionaler Verwurzelung
Spezialisten für Energiemanagement und Contracting Messung, Steuerung, Effizienzmaßnahmen, Blockheizkraftwerke oder Wärmelieferung Häuser, die Verbrauch und Technik verbessern wollen, nicht nur den Preis
Verbands-Rahmenverträge Sonderkonditionen für Mitglieder, etwa über Landesverbände des Gastgewerbes Mitgliedsbetriebe als Vergleichsmaßstab
Unabhängige Energiemakler Ausschreibung bei mehreren Versorgern, Vergleich zum selben Stichtag, Vertragsprüfung Häuser, die den Markt vergleichen wollen, ohne selbst zu verhandeln

Ein Beispiel für einen großen Versorger mit eigenem Branchenangebot ist Vattenfall: Das Unternehmen führt Hotellerie und Gastronomie als eigene Branche, bietet Festpreise oder Modelle zum Börsenindex und erstellt persönliche Angebote für Strom ab 50.000 kWh und für Gas ab 100.000 kWh im Jahr. Viele Landesverbände des Gastgewerbes bieten ihren Mitgliedern zudem eigene Energielösungen an. Der DEHOGA Berlin hat etwa eine Sondervereinbarung mit Vattenfall. In mehreren Landesverbänden, darunter Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, gibt es einen DEHOGA Strom- und Gaspool, den ein externer Dienstleister betreibt und der die Nachfrage vieler Betriebe bündelt. In NRW nennt der DEHOGA Nordrhein unter seinen Energiepartnern einen Gastronomie-Energiepool sowie mehrere Stadtwerke, darunter die RheinEnergie, die Stadtwerke Duisburg und die WSW in Wuppertal.

Solche Verbandslösungen sind ein guter Vergleichsmaßstab, aber nicht automatisch das beste Angebot für jedes Haus. Ein Pool kauft für viele Betriebe zu gemeinsamen Terminen ein. Ein Haus mit besonderem Profil, etwa hohem Wellness-Anteil, Leistungsspitzen oder mehreren Standorten, kann mit einer eigenen Ausschreibung besser fahren, oder umgekehrt. Sinnvoll ist deshalb, das Verbandsangebot als eines von mehreren Angeboten zum selben Stichtag zu prüfen.

Eine Einordnung der wichtigsten Anbieter finden Sie im Anbieter-Check für Hotels. Welcher Versorger am Ende passt, hängt weniger vom Namen ab als vom Verbrauchsprofil des Hauses. Genau darauf kommt es beim Einkauf an.

Das Verbrauchsprofil eines Hotels

Warmwasser und Heizung machen in vielen Häusern den größten Teil des Energiebedarfs aus, meist über Gas. Beim Strom kommen Beleuchtung, Küche, Kühlung, Aufzüge, Lüftung und Klimatisierung hinzu, in vielen Häusern auch Wäscherei und Wellness. Der Verbrauch hängt stark von der Belegung ab. In Saisonbetrieben schwankt er deutlich, in Stadthotels eher mit Messen und Wochenenden.

Für den Einkauf heißt das: Ein Hotel ist kein gleichmäßiger Abnehmer. Ein gutes Angebot muss zu diesem Profil passen, nicht nur zu einer Jahresmenge auf dem Papier.

TYPISCHER TAGESVERLAUF IM HOTEL · SCHEMATISCH Börse oft günstig Börse oft teuer Börse oft teuer 06121824Uhrzeit Grundlast Frühstück, Duschen Wäsche, Reinigung Küche, Zimmer
Schematischer Tagesverlauf, kein Messwert: Hotels brauchen morgens und abends viel Strom, genau dann, wenn die Börsenpreise oft hoch sind. Deshalb passt ein dynamischer Spotvertrag für die meisten Häuser nur in Ausnahmefällen. Den tatsächlichen Verlauf zeigt der eigene Lastgang.

Gasvertrag für Hotels: Gewerbegas im Standardlastprofil oder mit Lastgang?

Beim Gasvertrag für Hotels liegt die Grenze deutlich höher als beim Strom. Bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh und einer Leistung von 500 kW wird ein Hotel in der Regel nach Standardlastprofil beliefert, ohne Lastgangmessung. Das betrifft die meisten Häuser, auch solche mit großem Warmwasser- und Wellnessbedarf. Erst darüber misst der Netzbetreiber den Verbrauch stündlich, und Angebote werden auf Basis dieses Lastgangs kalkuliert.

Für den Einkauf heißt das: Auch ein Hotel im Standardlastprofil sollte Gas nicht einfach über einen Tarifrechner abschließen. Gewerbegas-Angebote unterscheiden sich vor allem darin, ob CO₂-Preis und Netzentgelte in der Preisgarantie enthalten sind und wie stark der Verbrauch abweichen darf. Gerade Saisonbetriebe mit wechselnder Belegung sollten die Mengentoleranz vor dem Abschluss klären.

Mengentoleranz: der unterschätzte Punkt

Ein Festpreisvertrag beruht auf einer erwarteten Jahresmenge. Weicht der tatsächliche Verbrauch stark ab, etwa durch eine schwache Saison, eine Teilschließung oder einen Umbau, können Mehr- oder Mindermengen zu anderen Konditionen abgerechnet werden. Eine ausreichend großzügige Mengentoleranz schützt davor. Für Hotels ist sie oft wichtiger als ein Zehntel Cent beim Arbeitspreis.

Leistungsspitzen bei größeren Häusern

Größere Häuser liegen beim Strom oft über 100.000 kWh im Jahr und werden dann mit registrierender Leistungsmessung beliefert. Dann kostet nicht nur die verbrauchte Menge, sondern auch die höchste Leistung, die im Jahr abgerufen wird. Laufen Küche, Wäscherei, Wellness und Klimatisierung gleichzeitig auf Volllast, entstehen Spitzen, die über die Netzentgelte das ganze Jahr nachwirken. Wer diese Spitzen kennt und verteilt, senkt die Kosten unabhängig vom Versorger.

LEISTUNGSSPITZE IN EINER VIERTELSTUNDE · SCHEMATISCH Ohne Steuerung Mit Lastmanagement GrundlastKücheWäschereiWellnessgleichzeitigGrundlastKücheWellnessWäscherei später höchste Spitze kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen niedrigere Spitze gleicher Verbrauch, anders verteilt
Schematisch: Bei Leistungsmessung kann die höchste Viertelstunde des Jahres den Leistungspreis bestimmen. Wer große Verbraucher zeitlich verteilt, senkt die Spitze bei gleichem Verbrauch.

Stromsteuer und CO₂-Preis

Beherbergungsbetriebe zählen nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlen den vollen Stromsteuersatz. Beim Gas ist der CO₂-Preis ein wachsender Faktor, der künftig marktbasiert über den europäischen Emissionshandel gebildet werden soll. Bei Gasverträgen lohnt deshalb ein genauer Blick darauf, ob der CO₂-Preis in der Preisgarantie enthalten ist oder weitergegeben wird.

Mehrere Häuser gemeinsam einkaufen

Hotelgruppen und Betreiber mehrerer Häuser sollten Strom und Gas für alle Standorte gemeinsam ausschreiben. Ein gemeinsamer Stichtag vereinfacht Fristen und Abrechnung, und die gebündelte Menge verbessert die Verhandlungsposition. Gerade kleinere Häuser profitieren davon, weil sie allein für viele Versorger uninteressant sind.

Saisonbetriebe: Leistungspreis und Grundpreise im Blick behalten

Für Häuser mit Saisonbetrieb oder längerer Winterpause lohnt ein Blick auf die Struktur der Netzentgelte. Bei registrierender Leistungsmessung richtet sich ein Teil der Kosten nach der höchsten Leistung im Jahr. Ein einziger Spitzenwert in der Hochsaison bestimmt dann die Kosten für zwölf Monate. Viele Netzbetreiber bieten für solche Fälle neben dem Jahresleistungspreis auch ein Monatsleistungspreissystem an, das bei stark saisonaler Nutzung günstiger sein kann. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, steht im Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers.

Auch Grundpreise und Messentgelte laufen in der Nebensaison weiter. Wer mehrere kleine Zähler hat, etwa für Nebengebäude, Ferienwohnungen oder eine stillgelegte Sauna, sollte prüfen, ob alle noch gebraucht werden. Ein stillgelegter Zähler, der jahrelang Grundpreise verursacht, ist in der Praxis keine Seltenheit.

Wärme: Gas, Fernwärme, Blockheizkraftwerk oder Wärmepumpe

Der Wärmebedarf eines Hotels ist ungewöhnlich gleichmäßig. Warmwasser für Zimmer, Küche und Wäsche wird das ganze Jahr gebraucht, nicht nur im Winter. Das hat Folgen für die Wahl der Wärmeversorgung:

Variante Für Hotels interessant, weil … Worauf zu achten ist
Gasbezug Bewährt, flexibel, gut vergleichbar CO₂-Preis und Umfang der Preisgarantie
Fernwärme Kein eigener Kessel, wenig Technikaufwand Kein Anbieterwechsel möglich, lange Vertragslaufzeiten
Blockheizkraftwerk (BHKW) Gleichmäßiger Wärmebedarf passt gut zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung Investition, Wartung, Wirtschaftlichkeit im Einzelfall prüfen
Contracting Ein Dienstleister plant, finanziert und betreibt die Anlage Laufzeit, Preisformel und Ausstiegsklauseln genau lesen
Wärmepumpe Zukunftsfest, besonders bei Neubau und Sanierung Hoher Strombedarf, eigener Stromtarif und Netzanschluss

Für die Beschaffung heißt das: Wer über einen Technikwechsel nachdenkt, sollte die Laufzeit des nächsten Gasvertrags daran ausrichten, statt sich für drei Jahre zu binden, wenn in achtzehn Monaten ein Umbau ansteht.

Photovoltaik und Ladepunkte

Viele Hotels haben ihren höchsten Strombedarf genau dann, wenn eine Photovoltaikanlage am meisten erzeugt: tagsüber im Sommer, mit Kühlung, Küche, Klimatisierung und Wäsche. Das macht Eigenverbrauch attraktiv. Für den Einkauf bedeutet eine PV-Anlage aber auch, dass der Strombezug aus dem Netz sinkt und sich das Verbrauchsprofil verschiebt. Beides muss im Liefervertrag berücksichtigt werden, vor allem bei der Mengentoleranz.

Ladepunkte für Gäste wirken in die andere Richtung: Sie erhöhen den Verbrauch und können neue Leistungsspitzen erzeugen. Wer Ladeinfrastruktur plant, sollte Lastmanagement und Netzanschluss mitdenken und die erwartete Mehrmenge in der nächsten Ausschreibung angeben.

Pacht, Betreiberwechsel und Vertragspartner

In der Hotellerie sind Eigentum und Betrieb häufig getrennt. Entscheidend ist, wer Vertragspartner des Versorgers ist, der Eigentümer oder der Pächter, und was beim Betreiberwechsel mit den Verträgen passiert. Ohne klare Regelung kann ein neuer Betreiber unbemerkt in der teuren Grund- oder Ersatzversorgung landen. Im Pachtvertrag sollte deshalb festgehalten sein, wer die Energieverträge abschließt, wer sie bei Übergabe kündigt oder übernimmt und wie die Zählerstände zum Übergabetag dokumentiert werden.

So läuft eine Ausschreibung für ein Hotel ab

  1. Daten zusammenstellen: Verbräuche der letzten zwölf Monate je Zähler, bei Leistungsmessung den Lastgang in Viertelstundenwerten, Vertragsenden und Kündigungsfristen.
  2. Besonderheiten festhalten: Saison, geplante Umbauten, PV-Anlage, Ladepunkte, Wellness-Erweiterung.
  3. Anforderungen definieren: Preisgarantie, Mengentoleranz, Laufzeit, Ökostrom mit Herkunftsnachweis, ein Ansprechpartner für alle Häuser.
  4. Angebote am selben Tag einholen, auch das Verbandsangebot, wenn das Haus Mitglied ist.
  5. Nach Gesamtkosten und Risiko vergleichen, nicht nur nach dem Arbeitspreis, und rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist entscheiden.

Die häufigsten Fehler

  • Den Vertrag einfach verlängern lassen. Automatische Verlängerungen erfolgen meist zu Konditionen, die der Versorger festlegt.
  • Nur auf den Arbeitspreis schauen. Grundpreise, Leistungspreise und der Umfang der Garantie entscheiden mit.
  • Die Mengentoleranz zu knapp wählen. Eine schwache Saison darf nicht zur Nachberechnung führen.
  • Technikpläne ignorieren. Ein langer Gasvertrag passt nicht zu einem geplanten Wechsel auf Wärmepumpe oder BHKW.
  • Den Betreiberwechsel vergessen. Ohne Übergaberegelung droht die Ersatzversorgung.
Inklusive Lastgang-Auswertung

Wir werten Ihren Lastgang aus

Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung schauen wir nicht nur auf die Jahresmenge, sondern auf den Lastgang, also den Stromverbrauch in Viertelstundenwerten über das ganze Jahr. Für Hotels mit Küche, Wäscherei und Wellness ist das oft der Schlüssel zu spürbaren Einsparungen.

  • Leistungsspitzen finden: Wann entsteht die höchste Last im Jahr, und welche Verbraucher laufen dann gleichzeitig?
  • Grundlast prüfen: Was läuft nachts und außerhalb der Betriebszeiten, und ist das wirklich nötig?
  • Preismodell abgleichen: Passt das Netzentgeltmodell zur Benutzungsdauer, etwa Jahres- oder Monatsleistungspreis?
  • Bessere Angebote: Versorger kalkulieren mit einem sauberen Lastgang genauer und meist günstiger als mit einer bloßen Jahresmenge.

Den Lastgang fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Was hinter Lastgang, Leistungsmessung und Standardlastprofil steckt, erklärt der Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.

Lastgang auswerten lassen

Worauf Hotels bei Angeboten achten sollten

Punkt Warum er für Hotels zählt
Mengentoleranz Belegung und Saison verändern den Verbrauch
Umfang der Preisgarantie Netzentgelte und CO₂-Preis können sonst weitergegeben werden
Leistungspreis bei Leistungsmessung Spitzen aus Küche, Wäsche und Wellness wirken das ganze Jahr
Laufzeit und Kündigungsfrist Umbauten, Betreiberwechsel und Saisonplanung brauchen Flexibilität
Ökostrom mit Herkunftsnachweis Wichtig für Nachhaltigkeitszertifikate und Gästeerwartungen
Ein Ansprechpartner für alle Häuser Entlastet bei mehreren Standorten

Wenn Sie wissen möchten, welche Versorger zu Ihrem Haus passen: Wir holen Angebote bei mehreren Anbietern zum selben Stichtag ein und vergleichen sie nach diesen Kriterien, nicht nur nach dem Preis.

Häufige Fragen

Energie für Hotels – gut zu wissen

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Neben dem verhandelbaren Energiepreis enthält jeder Gewerbegaspreis feste Bestandteile: Netzentgelte, die je nach Region etwa 3,5 bis 5,5 ct/kWh ausmachen, dazu Energiesteuer, CO₂-Preis und Konzessionsabgabe. Die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 ct/kWh ist zum 1. Januar 2026 entfallen. Ob Ihr Versorger diese Entlastung weitergegeben hat, lässt sich auf der Rechnung prüfen. Wie das geht, steht im Ratgeber Gasspeicherumlage weggefallen.

Die übliche Kennzahl ist der Verbrauch pro Übernachtung. Beim Strom liegen Hotels laut proKlima Hannover meist bei etwa 15 bis 37 kWh pro Übernachtung, mit Restaurant, Wellness oder Klimatisierung auch deutlich darüber. Die häufig genannten Werte von 50 bis 120 kWh pro Übernachtung beziehen sich dagegen auf den gesamten Energiebedarf einschließlich Heizung und Warmwasser. Für den Einkauf zählt am Ende nicht der Durchschnitt, sondern der eigene Lastgang.

Nur in Ausnahmefällen. Hotels brauchen viel Strom am Morgen und am Abend, wenn die Börsenpreise oft hoch sind. Von günstigen Mittagsstunden profitieren vor allem Häuser mit hoher Klimalast oder eigener Photovoltaik und Speicher. Für die meisten Hotels ist ein Festpreis, bei größeren Häusern auch ein Einkauf in Tranchen, die planbarere Lösung.

In der Regel ab einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh oder einer Leistung von 500 kW. Darunter wird nach Standardlastprofil abgerechnet. Beim Strom liegt die Grenze bei 100.000 kWh im Jahr.

Grundsätzlich kann ein Hotel bei jedem Versorger einkaufen, der Gewerbekunden beliefert. Typisch sind große überregionale Versorger mit Branchenangeboten, örtliche Stadtwerke, Spezialisten für Energiemanagement und Contracting, Rahmenverträge von Gastgewerbe-Verbänden sowie unabhängige Energiemakler, die mehrere Versorger vergleichen.

Das hängt vom Verbrauchsprofil ab: Größe, Saison, Gasanteil, Leistungsspitzen und Anzahl der Häuser. Entscheidend sind Mengentoleranz, Umfang der Preisgarantie und Laufzeit. Den besten Preis zeigt nur ein Vergleich mehrerer Angebote zum selben Stichtag.

Weil der Verbrauch mit Belegung und Saison schwankt. Ohne ausreichende Toleranz können Abweichungen von der vereinbarten Menge nachberechnet werden.

Nein. Beherbergungsbetriebe zählen nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlen den vollen Stromsteuersatz.

Ja. Ein gemeinsamer Stichtag und eine größere Menge verbessern Konditionen und Übersicht, besonders für kleinere Häuser.

Bei Leistungsmessung richtet sich ein Teil der Netzentgelte nach der höchsten Leistung. Beim Jahresleistungspreis bestimmt die höchste Spitze des Jahres die Kosten, beim Monatsleistungspreis wird monatlich abgerechnet. Für Hotels mit stark saisonaler Nutzung kann das günstiger sein. Ob es angeboten wird, steht im Preisblatt des Netzbetreibers.

Hotels haben einen ungewöhnlich gleichmäßigen Wärmebedarf, weil Warmwasser das ganze Jahr gebraucht wird. Das passt grundsätzlich gut zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Ob es sich rechnet, hängt von Investition, Wartung und Verbrauch ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Das regelt der Pachtvertrag. Entscheidend ist, dass klar festgelegt ist, wer die Verträge abschließt und was beim Betreiberwechsel passiert. Sonst droht dem neuen Betreiber die teurere Grund- oder Ersatzversorgung.

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