Energiemakler für das produzierende Gewerbe
Lastgang auswerten, Stromsteuer zurückholen, besser einkaufen. In der Produktion ist Strom kein Nebenposten, sondern ein Teil Ihrer Stückkosten. Ich kümmere mich um die drei Hebel, die bei kleinen und mittleren Produktionsbetrieben am meisten bewegen: die Auswertung Ihres Lastgangs, die Prüfung der Stromsteuer-Erstattung und den unabhängigen Einkauf von Strom und Gas – als fester Ansprechpartner, auch nach dem Wechsel.
Für wen diese Seite gedacht ist
Für Betriebe, die selbst herstellen, verarbeiten oder bearbeiten – und deshalb mehr Strom brauchen als ein Büro oder Ladenlokal. Typisch sind zum Beispiel:
- Metallbau, Dreherei, Schlosserei und Maschinenbau
- Kunststoff- und Holzverarbeitung, Tischlereien
- Lebensmittelherstellung, Bäckereien und Fleischereien mit eigener Produktion
- Druckereien, Textil- und Verpackungsbetriebe
Der Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittleren Betrieben: vom Handwerksbetrieb mit Standardzähler bis zur Produktion mit mehreren Gigawattstunden im Jahr. Für die großen Industrieberater sind diese Betriebe oft zu klein – für ein Vergleichsportal sind sie zu komplex. Genau dazwischen arbeite ich.
Die drei Hebel für Ihre Stromkosten
Lastganganalyse
Ich werte Ihren Verbrauch in Viertelstundenwerten aus: Wo entstehen Leistungsspitzen, was läuft nachts und am Wochenende, passt das Netzentgeltmodell zu Ihrem Betrieb?
Stromsteuer-Erstattung
Das produzierende Gewerbe kann sich die Stromsteuer bis auf 0,05 ct/kWh erstatten lassen. Viele Betriebe nutzen das nicht oder nicht vollständig. Wir prüfen es gemeinsam mit einer Partnerkanzlei.
Einkauf und Ausschreibung
Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag, auf Basis Ihres echten Lastgangs, mit Festpreis oder Einkauf in Teilmengen – und mehrere Standorte gebündelt.
1. Lastganganalyse: Ihr Verbrauch in 35.040 Viertelstunden
Ab etwa 100.000 kWh Stromverbrauch im Jahr wird eine Lieferstelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet. Dann wird jede Viertelstunde gemessen – über das Jahr sind das 35.040 Werte. Dieser Lastgang zeigt, wie Ihr Betrieb wirklich Strom braucht, und er bestimmt zwei Dinge mit: den Leistungspreis im Netzentgelt und den Energiepreis, den Versorger Ihnen anbieten.
- Leistungsspitzen: Die höchste Viertelstunde im Jahr kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen. Mehr dazu im Ratgeber Leistungsspitzen im Betrieb.
- Grundlast: Was läuft nachts, am Wochenende und in den Betriebsferien – Kompressoren, Lüftung, Kühlung, Druckluftleckagen?
- Netzentgeltmodell: Passt die Abrechnung zur Benutzungsdauer Ihres Betriebs, und kommen Sonderformen der Netznutzung in Betracht?
- Bessere Angebote: Mit einem sauberen Lastgang kalkulieren Versorger genauer und ohne Sicherheitsaufschläge.
Den Lastgang fordere ich mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Sie bekommen eine verständliche Auswertung mit konkreten Ansatzpunkten – nicht nur eine Kurve.
2. Stromsteuer-Erstattung: Geld, das vielen Betrieben zusteht
Der reguläre Stromsteuersatz liegt bei 2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können sich die Steuer seit 2026 dauerhaft bis auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh erstatten lassen. Die Entlastung wird beim Hauptzollamt beantragt und nachträglich erstattet.
Bei 200.000 kWh betrieblichem Verbrauch geht es um eine Größenordnung von rund 4.000 € im Jahr. Wegen des Sockelbetrags lohnt sich der Antrag nach aktuellem Stand erst ab etwa 12.500 kWh Jahresverbrauch.
Alle Details: Stromsteuer 2026 – welche Betriebe entlastet werden und welche nicht.
3. Einkauf: unabhängig ausschreiben, zum passenden Zeitpunkt kaufen
Angebote für Gewerbekunden beruhen auf tagesaktuellen Marktpreisen. Ich hole Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag ein und vergleiche sie nach Gesamtkosten – unter anderem E.ON und Vattenfall, regionale Stadtwerke und weitere Versorger.
- Festpreis oder Teilmengen: Ein Festpreis schafft Planungssicherheit für Ihre Kalkulation. Bei größeren Mengen kann ein Einkauf in Teilmengen das Risiko eines ungünstigen Zeitpunkts verteilen.
- Mehrere Standorte bündeln: Produktion, Lager und Verwaltung gemeinsam ausschreiben, mit einheitlichen Fristen – siehe mehrere Standorte bündeln.
- Netzentgelte im Blick: Sie machen einen großen Teil des Strompreises aus und ändern sich regelmäßig. Was 2027 kommt, steht unter Netzentgelte 2027.
- Eigene PV-Anlage: Mit Eigenerzeugung ändert sich das Lastprofil und damit der Einkauf des Reststroms – siehe Photovoltaik im Betrieb.
So läuft die Zusammenarbeit
- Unterlagen: Sie schicken die letzten Strom- und Gasrechnungen und erteilen eine Vollmacht für die Lastgangdaten.
- Analyse: Ich werte Lastgang, Verträge und Fristen aus; die Partnerkanzlei prüft parallel die Stromsteuer-Erstattung.
- Ergebnis: Sie bekommen eine klare Übersicht – was sich lohnt, was nicht, und in welcher Reihenfolge.
- Ausschreibung und Wechsel: Ich hole Angebote ein, Sie entscheiden; Kündigung und Anmeldung übernehme ich.
- Betreuung: Fristen, Markt und Rechnungen bleiben im Blick – mit festem Ansprechpartner, auch bei fehlerhaften Abrechnungen.
Für Sie entstehen keine separaten Kosten. Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis, den der Versorger auszahlt, und damit bereits in den Angeboten enthalten. Mehr unter Vergütung.
Persönlich im Ruhrgebiet, digital bundesweit
Mein Sitz ist Duisburg. Betriebe im Ruhrgebiet und in NRW besuche ich gern auch vor Ort – etwa in Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Essen oder Krefeld. Bundesweit läuft die Zusammenarbeit per Telefon oder Video. Allgemeine Informationen für alle Branchen finden Sie unter Energiemakler für Gewerbe.
Produzierendes Gewerbe – gut zu wissen
Für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, zum Beispiel Metallbau, Kunststoffverarbeitung, Lebensmittelherstellung, Druckereien oder Tischlereien – vom Betrieb mit einem Standardzähler bis zur Produktion mit mehreren Gigawattstunden im Jahr.
Für Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung ist die Auswertung des Lastgangs Teil der Betreuung. Für Sie entstehen keine separaten Kosten; die Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich die Stromsteuer bis auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh erstatten lassen. Ob Ihr Betrieb dazugehört und welche Nachweise nötig sind, prüfen wir gemeinsam mit einer spezialisierten Partnerkanzlei – unverbindlich und ohne Zusage.
Ja, vor allem wenn mehrere Zähler oder Standorte im Spiel sind, eine Lieferstelle mit Leistungsmessung abgerechnet wird oder die Stromsteuer-Entlastung bisher nicht genutzt wurde.
Sitz ist Duisburg. Im Ruhrgebiet und in NRW gern auch vor Ort, bundesweit digital per Telefon oder Video.
Lastgang und Stromsteuer prüfen lassen
Schicken Sie mir Ihre letzten Strom- und Gasrechnungen. Ich werte Ihren Lastgang aus, prüfe Ihren Strompreis und kläre gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei, ob Ihnen eine Stromsteuer-Erstattung zusteht. Kostenlos und unverbindlich.
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