Strom und Gas für mehrere Standorte bündeln: Ein Vertrag statt vieler
Wer mehrere Filialen, Praxen oder Gewerbeeinheiten betreibt, hat oft genauso viele Energieverträge – mit unterschiedlichen Lieferanten, Preisen und Enddaten. Gebündelt eingekauft, wird daraus ein Vertrag mit einem Stichtag und einem Ansprechpartner.
Das typische Bild bei gewachsenen Betrieben
Standorte kommen über die Jahre dazu. Jeder bekommt einen Vertrag – oft den, den der Vormieter hatte, oder den, der gerade am schnellsten ging. Das Ergebnis:
- Verschiedene Lieferanten mit verschiedenen Preisen für dieselbe Energie.
- Vertragsenden über das ganze Jahr verteilt, jedes mit eigener Kündigungsfrist.
- Einzelne Standorte, die unbemerkt in der Grund- oder Ersatzversorgung gelandet sind.
- Viele Einzelrechnungen, die in der Buchhaltung Zeit kosten.
Was ein gebündelter Einkauf verändert
Beim Bündeln werden alle Lieferstellen eines Betriebs in einer gemeinsamen Ausschreibung oder einem Rahmenvertrag zusammengefasst. Das bringt drei Vorteile:
Mehr Menge, bessere Verhandlungsposition
Für einen Versorger ist ein Kunde mit zehn Standorten attraktiver als zehn Einzelkunden. Einige Versorger nehmen Stromverträge in bestimmten Segmenten überhaupt erst ab einer Mindestzahl von Lieferstellen an. Die gebündelte Menge öffnet also teilweise Türen, die für einzelne Standorte verschlossen bleiben.
Ein Stichtag statt vieler Fristen
Alle Lieferstellen enden zum selben Datum, meist zum 31.12. Statt über das Jahr verteilt zehn Fristen zu überwachen, gibt es eine. Und der Einkauf für alle Standorte findet zum selben Zeitpunkt statt.
Weniger Verwaltungsaufwand
Ein Vertragspartner, ein gemeinsamer Einkaufstermin, ein fester Ansprechpartner bei Fragen. Der Aufwand verschwindet nicht ganz, aber er sinkt deutlich.
Strom und Gas für mehrere Standorte: So wird aus vielen Verträgen einer
- Bestand erfassen: Für jede Lieferstelle Adresse, Energieart, Zählernummer, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, aktueller Lieferant und Vertragsende.
- Enddaten angleichen: Verträge, die früher enden, werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt. Verträge, die später enden, steigen dann in den Rahmenvertrag ein.
- Anforderungen festlegen: Laufzeit, Festpreis oder andere Preismodelle, Ökostrom ja oder nein, Mengentoleranz.
- Gemeinsam ausschreiben: Angebote passender Versorger für das gesamte Paket einholen.
- Wachstum mitdenken: Vorab klären, ob der Versorger neue Standorte in den laufenden Rahmenvertrag aufnimmt und zu welchen Konditionen. Das macht nicht jeder Versorger.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Der günstigste Preis ist nicht automatisch der beste. Ein Angebot ist nur so gut, wie der Lieferant seinen Preis über die Laufzeit hält. Prüfen Sie deshalb neben den Zahlen auch Preisanpassungsklauseln, die Historie des Versorgers bei Preiserhöhungen und wie er sich in früheren Krisen verhalten hat (siehe Energieangebote richtig vergleichen).
Wichtig ist außerdem die Mengentoleranz. Ändert sich der Verbrauch – etwa weil ein Standort schließt oder erweitert wird –, darf das nicht zu Strafzahlungen führen. Mehr dazu im Beitrag Mengentoleranz und Mehr-/Mindermengen.
Für wen sich das lohnt
Bündeln lohnt sich schon ab wenigen Standorten, wenn Verträge und Enddaten auseinanderlaufen. Typische Beispiele sind Filialisten im Handel, Praxisgemeinschaften mit mehreren Adressen, Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Lager sowie Eigentümer mit mehreren Gewerbeeinheiten. Das Prinzip ist dasselbe, das Hausverwaltungen seit Jahren für ihre Wohnanlagen nutzen.
Energielieferant für Filialisten: ein Vertrag für alle Filialen
Wer viele Filialen betreibt, kennt das Problem: Jeder Standort hat einen eigenen Vertrag, eigene Laufzeiten und eigene Rechnungen. Ein passender Energielieferant für Filialisten fasst alle Abnahmestellen in einem Rahmenvertrag zusammen – mit einem gemeinsamen Preis, einer Sammelrechnung und der Möglichkeit, neue Filialen später einfach aufzunehmen.
Auch Ökostrom lässt sich so bündeln: Grünstrom wird einfach als Kriterium in die Ausschreibung aufgenommen. Angebote werden dann nur von Lieferanten berücksichtigt, die Ökostrom mit Herkunftsnachweisen für alle Standorte liefern.
Ein fester Ansprechpartner für Energie – auch bei 30 Filialen
Bei jedem Lieferantenwechsel alles neu erklären? Das muss nicht sein. Wir legen Ihre Lieferstellenliste einmal sauber an – mit Zählernummern, Marktlokationen, Verbräuchen und Laufzeiten – und pflegen sie laufend. Bei der nächsten Ausschreibung ist alles schon da. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Standorte kennt, statt jedes Mal bei null anzufangen.
Mehrere Standorte bündeln – gut zu wissen
Schon ab wenigen Standorten, wenn Lieferanten, Preise und Vertragsenden auseinanderlaufen. Entscheidend sind Gesamtverbrauch und Aufwand, nicht eine feste Zahl.
Für einen gemeinsamen Einkauf ja. Früher endende Verträge werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt.
Das hängt vom Versorger ab. Manche nehmen neue Standorte in den laufenden Rahmenvertrag auf, andere nicht. Ob zu denselben Konditionen, ist Verhandlungssache.
Eher nicht. Sammelrechnungen sind in der Praxis selten, meist kommt je Lieferstelle eine eigene Rechnung. Was der Versorger anbietet, sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.
Ja. Strom und Gas werden meist getrennt ausgeschrieben, können aber für alle Standorte jeweils gebündelt werden.
Für Filialisten eignet sich ein Lieferant, der alle Filialen in einem Rahmenvertrag mit Sammelrechnung beliefert und neue Standorte unkompliziert aufnimmt. Welcher Anbieter das zu den besten Konditionen leistet, zeigt eine gebündelte Ausschreibung über alle Standorte.
Alle Standorte werden in einer Lieferstellenliste erfasst und gemeinsam ausgeschrieben – mit Ökostrom als festem Kriterium. So erhalten Sie einen Vertrag für alle Standorte, Grünstrom mit Herkunftsnachweisen und eine gemeinsame Abrechnung.
Ja. Als Energiemakler legen wir Ihre Standorte einmal vollständig an, pflegen die Daten laufend und übernehmen Ausschreibung, Wechsel und Fristenüberwachung. Sie haben einen festen Ansprechpartner und müssen bei keinem Wechsel alles neu erklären.
Ihre Standorte bündeln
Ich erfasse alle Lieferstellen Ihres Betriebs, gleiche die Vertragsenden an und schreibe Strom und Gas gemeinsam bei passenden Versorgern aus.
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