Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Strom und Gas für mehrere Standorte bündeln: Ein Vertrag statt vieler

Wer mehrere Filialen, Praxen oder Gewerbeeinheiten betreibt, hat oft genauso viele Energieverträge – mit unterschiedlichen Lieferanten, Preisen und Enddaten. Gebündelt eingekauft, wird daraus ein Vertrag mit einem Stichtag und einem Ansprechpartner.

Das typische Bild bei gewachsenen Betrieben

Standorte kommen über die Jahre dazu. Jeder bekommt einen Vertrag – oft den, den der Vormieter hatte, oder den, der gerade am schnellsten ging. Das Ergebnis:

  • Verschiedene Lieferanten mit verschiedenen Preisen für dieselbe Energie.
  • Vertragsenden über das ganze Jahr verteilt, jedes mit eigener Kündigungsfrist.
  • Einzelne Standorte, die unbemerkt in der Grund- oder Ersatzversorgung gelandet sind.
  • Viele Einzelrechnungen, die in der Buchhaltung Zeit kosten.

Was ein gebündelter Einkauf verändert

Beim Bündeln werden alle Lieferstellen eines Betriebs in einer gemeinsamen Ausschreibung oder einem Rahmenvertrag zusammengefasst. Das bringt drei Vorteile:

Mehr Menge, bessere Verhandlungsposition

Für einen Versorger ist ein Kunde mit zehn Standorten attraktiver als zehn Einzelkunden. Einige Versorger nehmen Stromverträge in bestimmten Segmenten überhaupt erst ab einer Mindestzahl von Lieferstellen an. Die gebündelte Menge öffnet also teilweise Türen, die für einzelne Standorte verschlossen bleiben.

Ein Stichtag statt vieler Fristen

Alle Lieferstellen enden zum selben Datum, meist zum 31.12. Statt über das Jahr verteilt zehn Fristen zu überwachen, gibt es eine. Und der Einkauf für alle Standorte findet zum selben Zeitpunkt statt.

Weniger Verwaltungsaufwand

Ein Vertragspartner, auf Wunsch eine Sammelrechnung, ein fester Ansprechpartner bei Fragen. Der Aufwand verschwindet nicht ganz, aber er sinkt deutlich.

So wird aus vielen Verträgen einer

  1. Bestand erfassen: Für jede Lieferstelle Adresse, Energieart, Zählernummer, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, aktueller Lieferant und Vertragsende.
  2. Enddaten angleichen: Verträge, die früher enden, werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt. Verträge, die später enden, steigen dann in den Rahmenvertrag ein.
  3. Anforderungen festlegen: Laufzeit, Festpreis oder andere Preismodelle, Ökostrom ja oder nein, Mengentoleranz.
  4. Gemeinsam ausschreiben: Angebote passender Versorger für das gesamte Paket einholen.
  5. Wachstum mitdenken: Im Vertrag regeln, dass neue Standorte zu denselben Konditionen aufgenommen werden können.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Der günstigste Preis ist nicht automatisch der beste. Ein Angebot ist nur so gut, wie der Lieferant seinen Preis über die Laufzeit hält. Prüfen Sie deshalb neben den Zahlen auch Preisanpassungsklauseln, die Historie des Versorgers bei Preiserhöhungen und wie er sich in früheren Krisen verhalten hat (siehe Energieangebote richtig vergleichen).

Wichtig ist außerdem die Mengentoleranz. Ändert sich der Verbrauch – etwa weil ein Standort schließt oder erweitert wird –, darf das nicht zu Strafzahlungen führen. Mehr dazu im Beitrag Mengentoleranz und Mehr-/Mindermengen.

Für wen sich das lohnt

Bündeln lohnt sich schon ab wenigen Standorten, wenn Verträge und Enddaten auseinanderlaufen. Typische Beispiele sind Filialisten im Handel und in der Gastronomie, Praxisgemeinschaften mit mehreren Adressen, Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Lager sowie Eigentümer mit mehreren Gewerbeeinheiten. Das Prinzip ist dasselbe, das Hausverwaltungen seit Jahren für ihre Wohnanlagen nutzen.

Kurz gesagt: Viele Standorte, viele Verträge, viele Fristen – das kostet Geld und Zeit. Ein gebündelter Einkauf macht daraus einen Vertrag, einen Stichtag und einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Mehrere Standorte bündeln – gut zu wissen

Schon ab wenigen Standorten, wenn Lieferanten, Preise und Vertragsenden auseinanderlaufen. Entscheidend sind Gesamtverbrauch und Aufwand, nicht eine feste Zahl.

Für einen gemeinsamen Einkauf ja. Früher endende Verträge werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt.

Ja, wenn das im Rahmenvertrag geregelt ist. Neue Lieferstellen können dann zu denselben Konditionen hinzukommen.

Viele Versorger bieten für gebündelte Verträge eine Sammelrechnung an. Das sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.

Ja. Strom und Gas werden meist getrennt ausgeschrieben, können aber für alle Standorte jeweils gebündelt werden.

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