Für Filialisten · Handel & Dienstleistung

Energie für Filialisten: Strom und Gas für alle Filialen aus einer Ausschreibung

Zehn Filialen, zehn Verträge, zehn Fristen? Ich erfasse Ihre Lieferstellen, gleiche die Vertragsenden an und schreibe Strom und Gas für alle Filialen gemeinsam bei mehreren Versorgern aus. Unabhängig, bundesweit, mit einem festen Ansprechpartner.

Kurzantwort: Energie für Filialisten heißt, alle Filialen gemeinsam einzukaufen statt Filiale für Filiale. Die Lieferstellen werden erfasst, die Vertragsenden auf einen Stichtag gebracht und Strom und Gas für das ganze Paket bei mehreren Versorgern angefragt. Als unabhängiger Energiemakler bin ich an keinen Versorger gebunden.
Vorher: jede Filiale für sichFiliale 1Versorger A · endet 03/2027Filiale 2Versorger B · endet 09/2026Filiale 3ohne Vertrag · GrundversorgungFiliale 4Versorger C · endet 12/2027Filiale 5vom Vormieter übernommen · Frist?5 Verträge · 5 Fristen · 5 PreiseNachher: ein EinkaufEine Ausschreibungalle Filialen, Strom und Gas getrenntAngebotVersorger 1AngebotVersorger 2AngebotVersorger 3Zuschlagein gemeinsamer Stichtageine Frist statt vielerVergleich für das ganze Paket
Typisches Bild bei gewachsenen Filialnetzen: verschiedene Versorger, verstreute Fristen, einzelne Filialen ohne Vertrag. Die gemeinsame Ausschreibung macht daraus einen Einkauf mit einem Stichtag.

Warum Filialisten anders einkaufen sollten

Filialen kommen über die Jahre dazu, oft mit dem Vertrag, den der Vormieter hatte, oder mit dem, der gerade am schnellsten ging. Jede Filiale ist eine eigene Lieferstelle mit eigenem Zähler und eigener Marktlokation. Das Ergebnis:

  • Verschiedene Versorger mit verschiedenen Preisen für dieselbe Energie.
  • Vertragsenden über das ganze Jahr verteilt, jedes mit eigener Kündigungsfrist.
  • Einzelne Filialen ohne eigenen Vertrag, die über die Grund- oder Ersatzversorgung beliefert werden. Das ist meist teurer (siehe Ersatzversorgung im Gewerbe).
  • Viele Einzelrechnungen, die in der Buchhaltung Zeit kosten.

Energiepreis gemeinsam, Netzentgelte regional

Ein häufiges Missverständnis: Nach dem gemeinsamen Einkauf kostet die Kilowattstunde nicht in jeder Filiale gleich viel. Gemeinsam verhandeln lässt sich der Energiepreis. Die Netzentgelte legt der Netzbetreiber vor Ort fest, und die sind von Netzgebiet zu Netzgebiet verschieden. Filialen in mehreren Bundesländern haben deshalb auch nach der Bündelung unterschiedliche Gesamtpreise.

Preis je Kilowattstunde, schematischFiliale ANetzgebiet 1Filiale BNetzgebiet 2Filiale CNetzgebiet 3Energie: für alle Filialen einheitlichNetzentgelte, Steuern, Umlagen
Schematisch, ohne echte Preise: Der grüne Energieanteil ist für alle Filialen gleich verhandelt. Der graue Anteil hängt vor allem von den Netzentgelten im jeweiligen Netzgebiet ab.

Ablauf: von vielen Verträgen zu einer Ausschreibung

  1. Bestand erfassen: Für jede Filiale Adresse, Energieart, Zählernummer, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, aktueller Versorger und Vertragsende.
  2. Vertragsenden angleichen: Früher endende Verträge werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt.
  3. Anforderungen festlegen: Laufzeit, Festpreis oder anderes Preismodell, Ökostrom ja oder nein, Mengentoleranz.
  4. Gemeinsam ausschreiben: Angebote passender Versorger für das gesamte Paket einholen, Strom und Gas in der Regel getrennt.
  5. Vergleichen und betreuen: Neben dem Preis auch Preisanpassungsklauseln und Mengentoleranz prüfen. Danach Fristen, neue Filialen und Schließungen im Blick behalten.

Wie das Bündeln im Detail funktioniert, steht im Ratgeber Strom und Gas für mehrere Standorte bündeln.

Neue Filialen und Schließungen

Ob eine neue Filiale in den laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden kann, hängt vom Versorger ab. Manche machen das, andere nicht. Auch die Konditionen für neue Filialen sind Verhandlungssache. Das kläre ich vor der Unterschrift, damit Sie wissen, was bei der nächsten Eröffnung passiert (mehr dazu: Neue Objekte im Rahmenvertrag).

Schließt eine Filiale, sinkt die Gesamtmenge. Wie viel Abweichung ohne Nachforderung möglich ist, regelt die Mengentoleranz. Bei Filialnetzen, die sich laufend verändern, ist sie mindestens so wichtig wie der Preis.

Große Filialen: Leistungsmessung beachten

Verbraucht eine Filiale mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr, wird sie in der Regel mit registrierender Leistungsmessung abgerechnet (RLM). Bei Gas liegt die Grenze in der Regel bei 1,5 Millionen kWh im Jahr. Bei RLM-Lieferstellen zählt auch die höchste Leistung im Jahr für die Netzentgelte. Kleinere Filialen laufen über Standardlastprofile. In einer gemeinsamen Ausschreibung werden beide Gruppen sauber getrennt angefragt.

Stromsteuer: Regelsatz für Handel und Dienstleistung

Die seit 2026 abgesenkte Stromsteuer gilt für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Filialen im Handel und in der Dienstleistung zahlen weiter den Regelsatz von 2,05 Cent je Kilowattstunde. Einsparungen kommen hier also vor allem aus dem Energieeinkauf selbst. Details im Ratgeber Stromsteuer im Gewerbe 2026.

Kurz gesagt: Viele Filialen, viele Verträge, viele Fristen kosten Geld und Zeit. Ein gemeinsamer Einkauf macht daraus einen Stichtag und einen Vergleich für das ganze Paket. Was bei neuen Filialen gilt, entscheidet der Versorger, deshalb kläre ich das vorab.
Häufige Fragen

Energie für Filialisten – gut zu wissen

Alle Filialen eines Unternehmens werden gemeinsam betrachtet: Lieferstellen erfassen, Vertragsenden angleichen und Strom und Gas für das ganze Paket bei mehreren Versorgern anfragen. Statt vieler Einzelverträge gibt es einen gemeinsamen Einkauf mit einem Stichtag.

Den Energiepreis kann man für alle Filialen einheitlich verhandeln. Die Netzentgelte legt aber der jeweilige Netzbetreiber fest. Deshalb kostet die Kilowattstunde je nach Standort trotzdem unterschiedlich viel.

Früher endende Verträge werden mit kurzen Übergangsverträgen bis zum gemeinsamen Stichtag überbrückt. Später endende Verträge kommen dazu, sobald sie auslaufen.

Das hängt vom Versorger ab. Manche nehmen neue Filialen in den laufenden Rahmenvertrag auf, andere nicht. Ob zu denselben Konditionen, ist Verhandlungssache. Das kläre ich vor Vertragsschluss.

Die Lieferstelle wird abgemeldet, die Gesamtmenge sinkt. Wie viel Abweichung der Vertrag ohne Nachforderung erlaubt, regelt die Mengentoleranz. Darauf achte ich schon bei der Ausschreibung.

Eher selten. Meist kommt je Lieferstelle eine eigene Rechnung. Was der Versorger anbietet, kläre ich vor Vertragsschluss.

Nein. Die seit 2026 abgesenkte Stromsteuer gilt für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Handel und Dienstleister zahlen weiter den Regelsatz von 2,05 Cent je Kilowattstunde.

Nein. Mein Sitz ist in Duisburg, ich betreue Filialisten bundesweit.

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Ich erfasse die Lieferstellen aller Filialen, gleiche die Vertragsenden an und schreibe Strom und Gas gemeinsam bei passenden Versorgern aus.

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