Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Energie-Rahmenvertrag: Neue Objekte aufnehmen, Objekte abgeben

Ein Verwaltungsbestand ist nie statisch. Neue WEGs kommen hinzu, andere wechseln den Verwalter. Ob ein neues Objekt in den laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden kann, hängt vom Versorger und von der Verhandlung ab. Das sollte vor der Unterschrift geklärt sein.

Neue Objekte: Das entscheidet der Versorger

Ob ein neues Objekt in einen laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden kann, hängt vom Versorger ab. Manche Versorger machen das, Vattenfall zum Beispiel. Andere nehmen keine neuen Objekte in einen bestehenden Rahmenvertrag auf.

Auch wo es geht, sind die Konditionen Verhandlungssache. Ob das neue Objekt zu denselben Preisen dazukommt oder zum Preis am Tag der Aufnahme, hängt von der Verhandlungsbasis und vom Versorger ab. Manche begrenzen die Aufnahme auch nach Zeitraum oder Menge, weil sie die Energie für die ursprüngliche Menge bereits eingekauft haben.

Klären Sie deshalb vor der Unterschrift: Nimmt der Versorger neue Lieferstellen auf? Bis wann und in welchem Umfang? Zu welchen Konditionen? Nimmt er keine auf, braucht das neue Objekt einen eigenen Vertrag.

Neues ObjektNimmt der Versorgeres in den Vertrag auf?JaNeinAufnahme möglichKonditionen sind Verhandlungssache:gleiche Preise oder Preis zumAufnahmezeitpunktEigener VertragDas Objekt wird separatausgeschrieben, am besten aufdas Laufzeitende des Bestands
Ob ein neues Objekt in den laufenden Rahmenvertrag kommt, entscheidet der Versorger. Zu welchen Preisen, ist Verhandlungssache.

Ablauf bei einem neuen Objekt

  1. Bestehende Verträge des neuen Objekts mit Enddaten und Kündigungsfristen erfassen.
  2. Beim Versorger klären, ob er das Objekt in den laufenden Rahmenvertrag aufnimmt und zu welchen Konditionen.
  3. Den Beschluss der Eigentümergemeinschaft für den Beitritt zum Rahmenvertrag einholen.
  4. Lieferstellen mit Zählernummer und MaLo-ID an den Versorger melden.
  5. Den Lieferbeginn auf das Ende der Altverträge abstimmen.

Was bei Verwalterwechsel passiert

Vertragspartner des Liefervertrags ist die Eigentümergemeinschaft, nicht die Verwaltung. Wechselt eine WEG den Verwalter, laufen ihre Verträge deshalb weiter. Die neue Verwaltung übernimmt die Betreuung, der Vertrag endet nicht automatisch (siehe Verwalterwechsel und Energieverträge).

Mengentoleranz im Blick behalten

Kommen viele Objekte hinzu oder fallen welche weg, verändert sich die Gesamtmenge. Eine ausreichende Mengentoleranz verhindert, dass daraus Nachforderungen entstehen.

Kurz gesagt: Ob neue Objekte in den Rahmenvertrag kommen, entscheidet der Versorger. Zu welchen Preisen, entscheidet die Verhandlung. Klären Sie beides beim Abschluss – und denken Sie daran, dass Verträge bei Verwalterwechsel bei der WEG bleiben.
Häufige Fragen

Neue Objekte im Rahmenvertrag – gut zu wissen

Nein, nicht automatisch. Das hängt vom Versorger ab: Manche nehmen neue Objekte in einen laufenden Rahmenvertrag auf, andere nicht. Ob zu gleichen Konditionen, ist Verhandlungssache.

Ja. Die Gemeinschaft entscheidet über ihren Energieliefervertrag.

Sie laufen weiter, weil die Eigentümergemeinschaft Vertragspartner ist, nicht die Verwaltung.

Dann sinkt die Gesamtmenge. Eine passende Mengentoleranz verhindert Nachforderungen des Versorgers.

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