Energiemakler für Gewerbe: Strom und Gas für Ihr Unternehmen
Ob Handwerksbetrieb, Handel, Gastronomie oder Produktion: Im Unternehmen landen Strom- und Gaskosten nicht in einer Nebenkostenabrechnung, sondern direkt in Ihrer Kalkulation. Ich vergleiche Angebote unabhängig, achte auf Messart, Lastgang und Leistungspreis und kaufe zum passenden Zeitpunkt ein – als fester Ansprechpartner, auch nach dem Wechsel.
Verbrauch im Betrieb statt Umlage auf Mieter
Im Wohnbestand werden Energiekosten über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt. Im Unternehmen ist das anders: Strom und Gas verbrauchen Sie selbst, und jeder Cent landet direkt in Ihrer Kalkulation. Deshalb zählen neben dem Preis auch Messart, Verbrauchsprofil und Einkaufszeitpunkt – und ein Vertrag, der zu Ihren Betriebszeiten, Schichten und saisonalen Schwankungen passt.
RLM oder SLP: wie Ihr Verbrauch gemessen wird
Kleinere Betriebe haben meist SLP-Zähler (Standardlastprofil): Der Verbrauch wird in der Regel jährlich abgelesen, der Verlauf über das Jahr wird anhand eines typisierten Profils unterstellt. Überschreitet eine Lieferstelle beim Strom etwa 100.000 kWh im Jahr – beim Gas liegt die Schwelle üblicherweise bei rund 1,5 Mio. kWh –, wird sie zur RLM-Lieferstelle mit registrierender Leistungsmessung: Der Verbrauch wird viertelstundengenau erfasst und monatlich abgerechnet. Die Details stehen im Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.
Lastgang: Ihr Verbrauchsprofil als Preisfaktor
Bei RLM-Lieferstellen kalkuliert der Versorger nicht mit einem Standardprofil, sondern mit Ihrem tatsächlichen Lastgang – dem Verbrauchsverlauf der letzten zwölf Monate. Ein gleichmäßiger Verlauf ist für Versorger gut planbar und wird besser bepreist, hohe Spitzen kosten Aufschlag. Deshalb gehören die Lastgangdaten in jede Ausschreibung. Sie liegen beim Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber; ich fordere sie für Sie an.
Leistungspreis: warum Spitzen teuer werden
Bei RLM-Lieferstellen bestimmt nicht nur die verbrauchte Energie den Preis. Über die Netzentgelte fließt auch ein Leistungspreis ein, der sich an der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung orientiert. Schon einzelne Spitzen – etwa wenn mehrere große Maschinen oder Anlagen gleichzeitig anlaufen – können die Netzkosten spürbar erhöhen. Ein Blick in den Lastgang zeigt, ob solche Spitzen vermeidbar sind.
Einkauf und Timing: Festpreis oder Teilmengen
Angebote für Gewerbekunden beruhen auf tagesaktuellen Marktpreisen. Der Zeitpunkt des Einkaufs entscheidet deshalb mit über Ihre Energiekosten der nächsten Jahre. Ein Festpreis schafft Planungssicherheit für Ihre Kalkulation. Bei größeren Mengen kann ein Einkauf in Teilmengen sinnvoll sein, um das Risiko eines ungünstigen Zeitpunkts zu verteilen – welches Modell für Ihren Verbrauch angeboten wird, klären wir mit den Versorgern. Mehrere Monate Vorlauf vor Vertragsende verschaffen Ihnen Spielraum. Mehr dazu: Festpreis, Spotpreis, dynamischer Tarif und Gaspreise 2027 und 2028.
Was ich für Ihr Unternehmen übernehme
- Bestandsaufnahme: alle Zähler, Verträge, Laufzeiten und Fristen – auch über mehrere Standorte, im Lieferstellenmanagement
- Daten: Lastgänge und Verbrauchswerte beim Netz- oder Messstellenbetreiber anfordern
- Ausschreibung: Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag einholen und nach Gesamtkosten vergleichen – siehe Energieausschreibung
- Wechsel: Kündigung und Anmeldung übernehmen
- Laufende Betreuung: Fristen und Markt im Marktmonitoring, fester Ansprechpartner und Hilfe bei fehlerhaften Rechnungen
Eigener Betrieb oder vermietete Gewerbeflächen?
Diese Seite richtet sich an Unternehmen, die Strom und Gas für den eigenen Betrieb einkaufen. Sie vermieten Gewerbeflächen oder verwalten gemischt genutzte Objekte? Dann finden Sie die passenden Informationen unter Energieeinkauf für Gewerbeimmobilien.
Was Sie das kostet
Für Sie entstehen keine separaten Kosten. Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis, den der Versorger auszahlt, und damit bereits in den Angeboten enthalten, die Sie vergleichen. Mehr unter Vergütung.
Energiemakler für Gewerbe – gut zu wissen
Beim Strom in der Regel ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch, beim Gas üblicherweise ab rund 1,5 Mio. kWh. Dann wird der Verbrauch viertelstundengenau gemessen und monatlich abgerechnet.
Bei RLM-Lieferstellen enthalten die Netzentgelte einen Leistungspreis, der sich an der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung orientiert. Hohe Lastspitzen können die Netzkosten deshalb spürbar erhöhen.
Ja. Auch Betriebe mit SLP-Zählern profitieren von einem unabhängigen Vergleich, klaren Vertragsbedingungen und einem festen Ansprechpartner. Mehrere Standorte lassen sich zudem gemeinsam ausschreiben.
Ja. Mehrere Lieferstellen lassen sich gebündelt ausschreiben und in einem Rahmenvertrag zusammenfassen – mit einheitlichen Konditionen und einem Überblick über alle Fristen.
Für Sie entstehen keine separaten Kosten. Die Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis und in den Angeboten bereits enthalten.
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