Energiemakler für Gewerbe: Strom und Gas für Ihr Unternehmen
Ob Handwerksbetrieb, Handel, Gastronomie oder Produktion: Im Unternehmen landen Strom- und Gaskosten nicht in einer Nebenkostenabrechnung, sondern direkt in Ihrer Kalkulation. Ich vergleiche Angebote unabhängig, achte auf Messart, Lastgang und Leistungspreis und kaufe zum passenden Zeitpunkt ein – als fester Ansprechpartner, auch nach dem Wechsel.
Verbrauch im Betrieb statt Umlage auf Mieter
Im Wohnbestand werden Energiekosten über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt. Im Unternehmen ist das anders: Strom und Gas verbrauchen Sie selbst, und jeder Cent landet direkt in Ihrer Kalkulation. Deshalb zählen neben dem Preis auch Messart, Verbrauchsprofil und Einkaufszeitpunkt – und ein Vertrag, der zu Ihren Betriebszeiten, Schichten und saisonalen Schwankungen passt.
RLM oder SLP: wie Ihr Verbrauch gemessen wird
Kleinere Betriebe haben meist SLP-Zähler (Standardlastprofil): Der Verbrauch wird in der Regel jährlich abgelesen, der Verlauf über das Jahr wird anhand eines typisierten Profils unterstellt. Überschreitet eine Lieferstelle beim Strom etwa 100.000 kWh im Jahr – beim Gas liegt die Schwelle üblicherweise bei rund 1,5 Mio. kWh –, wird sie zur RLM-Lieferstelle mit registrierender Leistungsmessung: Der Verbrauch wird viertelstundengenau erfasst und monatlich abgerechnet. Die Details stehen im Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.
Lastgang: Ihr Verbrauchsprofil als Preisfaktor
Bei RLM-Lieferstellen kalkuliert der Versorger nicht mit einem Standardprofil, sondern mit Ihrem tatsächlichen Lastgang – dem Verbrauchsverlauf der letzten zwölf Monate. Ein gleichmäßiger Verlauf ist für Versorger gut planbar und wird besser bepreist, hohe Spitzen kosten Aufschlag. Deshalb gehören die Lastgangdaten in jede Ausschreibung. Sie liegen beim Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber; ich fordere sie für Sie an.
Leistungspreis: warum Spitzen teuer werden
Bei RLM-Lieferstellen bestimmt nicht nur die verbrauchte Energie den Preis. Über die Netzentgelte fließt auch ein Leistungspreis ein, der sich an der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung orientiert. Schon einzelne Spitzen – etwa wenn mehrere große Maschinen oder Anlagen gleichzeitig anlaufen – können die Netzkosten spürbar erhöhen. Ein Blick in den Lastgang zeigt, ob solche Spitzen vermeidbar sind.
Einkauf und Timing: Festpreis oder Teilmengen
Angebote für Gewerbekunden beruhen auf tagesaktuellen Marktpreisen. Der Zeitpunkt des Einkaufs entscheidet deshalb mit über Ihre Energiekosten der nächsten Jahre. Ein Festpreis schafft Planungssicherheit für Ihre Kalkulation. Bei größeren Mengen kann ein Einkauf in Teilmengen sinnvoll sein, um das Risiko eines ungünstigen Zeitpunkts zu verteilen – welches Modell für Ihren Verbrauch angeboten wird, klären wir mit den Versorgern. Mehrere Monate Vorlauf vor Vertragsende verschaffen Ihnen Spielraum. Mehr dazu: Festpreis, Spotpreis, dynamischer Tarif und Gaspreise 2027 und 2028.
Strom für Gewerbekunden: was ich für Ihr Unternehmen übernehme
Strom für Gewerbekunden ist ein B2B-Geschäft. Statt eines Tarifs von der Stange lassen sich Preis, Laufzeit und Preisgarantie verhandeln, ab 100.000 kWh im Jahr auf Basis Ihres Lastgangs. Ob Strom für die Firma mit einem Standort oder für mehrere Betriebsstätten: Diese Schritte übernehme ich für Sie.
- Bestandsaufnahme: alle Zähler, Verträge, Laufzeiten und Fristen – auch über mehrere Standorte, im Lieferstellenmanagement
- Daten: Lastgänge und Verbrauchswerte beim Netz- oder Messstellenbetreiber anfordern
- Ausschreibung: Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag einholen und nach Gesamtkosten vergleichen – siehe Energieausschreibung
- Wechsel: Kündigung und Anmeldung übernehmen
- Laufende Betreuung: Fristen und Markt im Marktmonitoring, fester Ansprechpartner und Hilfe bei fehlerhaften Rechnungen
Eigener Betrieb oder vermietete Gewerbeflächen?
Diese Seite richtet sich an Unternehmen, die Strom und Gas für den eigenen Betrieb einkaufen. Sie vermieten Gewerbeflächen oder verwalten gemischt genutzte Objekte? Dann finden Sie die passenden Informationen unter Energieeinkauf für Gewerbeimmobilien.
Ratgeber für Gewerbe und Unternehmen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Strom und Gas im Betrieb:
- Umzug, Übernahme, Neugründung: Energieverträge im Gewerbe richtig regeln
- Ladestrom für die Firmenflotte: Was beim Einkauf zählt
- Energie für Arztpraxen: Einkauf, Verträge und Nebenkosten
- Energie für Bäckereien: Hoher Verbrauch, klare Hebel
- Energie in der Gastronomie: Strom und Gas richtig einkaufen
- Energieversorger für Hotels: Welche Anbieter passen
- Energiekosten im Fitnessstudio: Strom und Gas richtig einkaufen
- Strom für Vereine: Vereinsheim, Sportplatz und Flutlicht
- Energie für Kfz-Werkstätten und Autohäuser: Worauf es ankommt
- Gewerbe ohne Energievertrag: Was die Ersatzversorgung bedeutet und was jetzt zu tun ist
- Energiekosten in der Gewerbemiete: Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch hier
- Strom- und Gasvertrag im Gewerbe kündigen: Fristen, Verlängerung und Sonderkündigung
- Gewerbestrom 2026: Welche Preisbestandteile Sie beeinflussen können – und welche nicht
- Leistungsspitzen im Betrieb: Warum eine Viertelstunde ein Jahr lang kostet
- Strom und Gas für mehrere Standorte bündeln: Ein Vertrag statt vieler
- Photovoltaik im Betrieb: Was sich beim Reststromeinkauf ändert
- Stromsteuer 2026: Welche Betriebe entlastet werden und welche nicht
Wann sich ein Energiemakler für Ihren Betrieb lohnt
Ehrlich gesagt: Für einen einzelnen kleinen Zähler reicht oft ein Vergleichsportal. Ein Makler lohnt sich, wenn Sie mehrere Standorte haben, viel verbrauchen oder Ihr Strom über eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet wird. Dann zählen Lastgang, Laufzeit und Preisgarantie mehr als der günstigste Tarif auf einer Liste.
Ich vergleiche dafür unter anderem E.ON und Vattenfall mit regionalen Stadtwerken und weiteren Versorgern. Als Energiemakler arbeite ich für Gewerbe und die Wohnungswirtschaft.
Kein Risiko beim Wechsel: Die Belieferung läuft ohne Unterbrechung weiter. Die Abmeldung beim alten und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt der neue Versorger.
Was Sie das kostet
Für Sie entstehen keine separaten Kosten. Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis, den der Versorger auszahlt, und damit bereits in den Angeboten enthalten, die Sie vergleichen. Mehr unter Vergütung.
Wir werten Ihren Lastgang aus
Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung schauen wir nicht nur auf die Jahresmenge, sondern auf den Lastgang, also den Stromverbrauch in Viertelstundenwerten über das ganze Jahr. Für Gewerbebetriebe und Anlagen mit hoher Anschlussleistung ist das oft der Schlüssel zu spürbaren Einsparungen.
- Leistungsspitzen finden: Wann entsteht die höchste Last im Jahr, und welche Verbraucher laufen dann gleichzeitig?
- Grundlast prüfen: Was läuft nachts und außerhalb der Betriebszeiten, und ist das wirklich nötig?
- Preismodell abgleichen: Passt das Netzentgeltmodell zur Benutzungsdauer, etwa Jahres- oder Monatsleistungspreis?
- Bessere Angebote: Versorger kalkulieren mit einem sauberen Lastgang genauer und meist günstiger als mit einer bloßen Jahresmenge.
Den Lastgang fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Was hinter Lastgang, Leistungsmessung und Standardlastprofil steckt, erklärt der Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.
Energiemakler für Gewerbe – gut zu wissen
Beim Strom in der Regel ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch, beim Gas üblicherweise ab rund 1,5 Mio. kWh. Dann wird der Verbrauch viertelstundengenau gemessen und monatlich abgerechnet.
Bei RLM-Lieferstellen enthalten die Netzentgelte einen Leistungspreis, der sich an der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung orientiert. Hohe Lastspitzen können die Netzkosten deshalb spürbar erhöhen.
Ja. Auch Betriebe mit SLP-Zählern profitieren von einem unabhängigen Vergleich, klaren Vertragsbedingungen und einem festen Ansprechpartner. Mehrere Standorte lassen sich zudem gemeinsam ausschreiben.
Ja. Mehrere Lieferstellen lassen sich gebündelt ausschreiben und in einem Rahmenvertrag zusammenfassen – mit einheitlichen Konditionen und einem Überblick über alle Fristen.
Für Sie entstehen keine separaten Kosten. Die Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis und in den Angeboten bereits enthalten.
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