Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Umzug, Übernahme, Neugründung: Energieverträge im Gewerbe richtig regeln

Ein Umzug oder eine Betriebsübernahme ist organisatorisch schon genug. Die Energieverträge gehen dabei leicht unter – und das rächt sich mit teurer Ersatzversorgung oder einem Vertrag, aus dem man nicht herauskommt.

Umzug: Gewerbe hat kein automatisches Sonderkündigungsrecht

Für Haushaltskunden gibt es bei einem Wohnsitzwechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Für Betriebe gilt diese Regel nicht automatisch – maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Manche Versorger bieten an, den Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Prüfen Sie vor dem Umzug die AGB und sprechen Sie den Versorger früh an.

Betriebsübernahme: Verträge gehen nicht automatisch über

Wer einen Betrieb übernimmt, übernimmt nicht automatisch dessen Strom- und Gasverträge. Häufig kündigt der Vorgänger zum Übergabetag, und der Nachfolger hat noch nichts abgeschlossen. Die Folge ist die Ersatzversorgung.

Checkliste zum Stichtag

  1. Alle Lieferstellen am alten und neuen Standort erfassen: Zählernummer, MaLo-ID, Verbrauch.
  2. Klären, welche Verträge enden, welche übernommen und welche neu abgeschlossen werden.
  3. Neue Verträge so abschließen, dass sie zum Übergabe- oder Einzugstag beginnen.
  4. Zählerstände am Stichtag ablesen und fotografieren.
  5. Schlussrechnungen für die alten Lieferstellen einfordern und prüfen (siehe Schlussrechnung des alten Versorgers).

Neugründung: kein Verbrauch, keine Historie

Bei einer Neugründung gibt es keinen Vorjahresverbrauch. Angebote beruhen auf Schätzungen. Eine großzügige Mengentoleranz und eine eher kurze erste Laufzeit sind deshalb sinnvoll. Nach einem Jahr liegen echte Werte vor.

Kurz gesagt: Bei Umzug und Übernahme gelten im Gewerbe die Regeln des Vertrags. Regeln Sie Strom und Gas zum Stichtag, bevor die Ersatzversorgung es für Sie tut.
Häufige Fragen

Umzug und Betriebsübernahme – gut zu wissen

Nicht automatisch. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Umzug gilt für Haushaltskunden. Für Betriebe entscheidet der Vertrag.

Nicht automatisch. Der Nachfolger sollte zum Übergabetag eigene Verträge abschließen.

Die Lieferstelle fällt in die Ersatzversorgung, die meist teurer und auf drei Monate begrenzt ist.

Auf Basis einer Schätzung, mit großzügiger Mengentoleranz und eher kurzer erster Laufzeit.

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