Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Energie für Arztpraxen: Einkauf, Verträge und Nebenkosten

Praxen haben meist einen überschaubaren Verbrauch, aber wenig Zeit für Verträge. Genau deshalb laufen viele Stromverträge in Praxen jahrelang unverändert weiter – oft zu Konditionen, die längst nicht mehr marktgerecht sind.

Das Verbrauchsprofil einer Praxis

Der Verbrauch fällt vor allem während der Sprechzeiten an: Beleuchtung, IT, Klimatisierung, medizinische Geräte. In Facharztpraxen mit Großgeräten kann der Verbrauch deutlich höher sein. Das Profil ist gut planbar – ideal für einen Festpreis.

Stromsteuer

Arztpraxen zählen nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlen den vollen Stromsteuersatz von 2,05 ct/kWh.

Gemietete Praxisräume: Wer ist Vertragspartner?

Liegt die Praxis in einem Wohn- und Geschäftshaus, hat sie meist einen eigenen Stromzähler und einen eigenen Vertrag. Heizung und Allgemeinstrom laufen dagegen oft über den Vermieter und werden über die Nebenkosten abgerechnet. Auch in der Gewerbemiete muss der Vermieter dabei wirtschaftlich einkaufen (siehe Energiekosten in der Gewerbemiete).

Praxisgemeinschaften und mehrere Standorte

Praxisgemeinschaften mit gemeinsamen Räumen sollten klar regeln, wer Vertragspartner für Strom und Gas ist und wie die Kosten verteilt werden. Praxen mit mehreren Standorten profitieren von einem gebündelten Einkauf (siehe Mehrere Standorte bündeln).

Praxisübernahme

Bei der Übernahme einer Praxis gehen die Energieverträge nicht automatisch auf den Nachfolger über. Regeln Sie Strom und Gas zum Übergabetag, sonst droht die Ersatzversorgung.

Kurz gesagt: Praxen haben ein planbares Profil und wenig Zeit. Ein einmal sauber eingekaufter Vertrag mit Erinnerung vor dem Vertragsende spart jedes Jahr Geld und Aufwand.
Häufige Fragen

Energie für Arztpraxen – gut zu wissen

Nein. Arztpraxen zählen nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlen den vollen Satz.

Für den eigenen Zähler meist die Praxis. Heizung und Allgemeinstrom laufen oft über den Vermieter.

Nicht automatisch. Strom und Gas sollten zum Übergabetag neu geregelt werden.

Häufig ja, weil der Verbrauch während der Sprechzeiten gut planbar ist.

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