Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Energie für Kfz-Werkstätten und Autohäuser: Worauf es ankommt

Kfz-Betriebe haben einen hohen Strombedarf durch Werkstatt, Kompressoren und zunehmend durch Ladepunkte. Bei der Stromsteuer landen sie trotzdem oft nicht in der entlasteten Gruppe.

Stromsteuer: ein Grenzfall

Die Entlastung auf 0,05 ct/kWh gilt für das produzierende Gewerbe. Kfz-Betriebe werden je nach Schwerpunkt häufig dem Handel oder der Reparatur zugeordnet und nicht dem produzierenden Gewerbe – trotz hohen Werkstattverbrauchs. Das Handwerk kritisiert diese Abgrenzung. Ob Ihr Betrieb entlastet werden kann, prüfen wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei – ohne Zusage, aber mit klarer Antwort (siehe Stromsteuer 2026).

Typische Großverbraucher

  • Kompressoren für Druckluft.
  • Hebebühnen und Prüfstände.
  • Lackierkabinen mit Heizung und Lüftung.
  • Ladepunkte für Kundenfahrzeuge, Vorführwagen und die eigene Flotte.

Ladepunkte verändern das Lastprofil

Mit der Elektromobilität kommen Ladepunkte hinzu, die hohe Leistungen ziehen. Ohne Lastmanagement entstehen schnell neue Leistungsspitzen, die bei RLM-Kunden den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen können (siehe Leistungsspitzen senken). Ladestrom ist dagegen gut steuerbar – hier können dynamische oder zeitvariable Modelle sinnvoll sein (siehe Ladestrom für die Firmenflotte).

Mehrere Standorte

Autohausgruppen mit mehreren Betrieben sollten Strom und Gas gebündelt einkaufen – mit einem gemeinsamen Stichtag für alle Standorte.

Kurz gesagt: Kfz-Betriebe verbrauchen viel, werden bei der Stromsteuer aber oft nicht entlastet. Umso wichtiger sind ein guter Energiepreis und ein Lastmanagement für die Ladepunkte.
Inklusive Lastgang-Auswertung

Wir werten Ihren Lastgang aus

Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung schauen wir nicht nur auf die Jahresmenge, sondern auf den Lastgang, also den Stromverbrauch in Viertelstundenwerten über das ganze Jahr. Für Werkstätten und Autohäuser mit Kompressoren, Hebebühnen und Ladepunkten ist das oft der Schlüssel zu spürbaren Einsparungen.

  • Leistungsspitzen finden: Wann entsteht die höchste Last im Jahr, und welche Verbraucher laufen dann gleichzeitig?
  • Grundlast prüfen: Was läuft nachts und außerhalb der Betriebszeiten, und ist das wirklich nötig?
  • Preismodell abgleichen: Passt das Netzentgeltmodell zur Benutzungsdauer, etwa Jahres- oder Monatsleistungspreis?
  • Bessere Angebote: Versorger kalkulieren mit einem sauberen Lastgang genauer und meist günstiger als mit einer bloßen Jahresmenge.

Den Lastgang fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Was hinter Lastgang, Leistungsmessung und Standardlastprofil steckt, erklärt der Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.

Lastgang auswerten lassen

Häufige Fragen

Energie für Kfz-Betriebe – gut zu wissen

Oft nicht, weil sie je nach Schwerpunkt nicht dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden. Wir prüfen die Zuordnung gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei im Einzelfall.

Typisch sind Kompressoren, Hebebühnen, Prüfstände, Lackierkabinen und zunehmend Ladepunkte.

Mit einem Lastmanagement, das die Ladeleistung begrenzt, wenn andere große Verbraucher laufen.

Oft ja, weil sich das Laden zeitlich verschieben lässt.

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Ich prüfe Ihre Strom- und Gasverträge, hole Angebote passender Versorger ein und bewerte, wie verlässlich der Preis über die Laufzeit ist.

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