Ratgeber · für Hausverwaltungen & Gewerbe

Lastgang, RLM und SLP: warum große Lieferstellen anders ticken

Die meisten Zähler einer Wohnanlage werden einmal im Jahr abgelesen. Doch ab einer bestimmten Größe wechselt eine Lieferstelle die Welt: Sie wird viertelstundengenau gemessen, anders abgerechnet – und anders eingekauft. Wer eine große Heizzentrale oder Gewerbeflächen im Bestand hat, sollte den Unterschied kennen, denn er entscheidet über die Ausschreibung.

SLP: der Normalfall im Wohnbestand

Fast alle Lieferstellen einer Wohnanlage – Allgemeinstrom, Aufzug, kleinere Heizungen – sind SLP-Zähler (Standardlastprofil). Der Verbrauch wird meist jährlich abgelesen; wie er sich übers Jahr verteilt, unterstellt der Netzbetreiber anhand eines typisierten Profils. Für den Einkauf heißt das: Der Lieferant kalkuliert auf Basis von Jahresverbrauch und Profil, die Angebote sind gut vergleichbar, und die Ausschreibung läuft standardisiert – so wie im Lieferstellenmanagement beschrieben.

RLM: ab hier wird gemessen statt geschätzt

Überschreitet eine Lieferstelle beim Strom etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch (bei Gas liegt die Schwelle deutlich höher, üblicherweise bei rund 1,5 Mio. kWh), wird sie zur RLM-Lieferstelle: registrierende Leistungsmessung. Der Zähler zeichnet den Verbrauch in Viertelstundenwerten auf – das ist der Lastgang. Abgerechnet wird monatlich, und neben der verbrauchten Energie spielt die Leistungsspitze eine Rolle: der höchste Viertelstundenwert des Abrechnungszeitraums, der über die Netzentgelte den Preis mitbestimmt.

Wo RLM im Wohnbestand vorkommt

In reinen Wohnanlagen ist RLM die Ausnahme – aber es gibt sie: große zentrale Heizzentralen, die mehrere Gebäude versorgen, Anlagen mit Blockheizkraftwerk, große Tiefgaragen mit Lüftung, und vor allem gemischt genutzte Objekte mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Wer solche Objekte verwaltet, hat oft genau eine oder zwei RLM-Lieferstellen im Bestand – und die verursachen regelmäßig einen Großteil der Energiekosten. Mehr zu gewerblich geprägten Objekten steht unter Energieeinkauf für Gewerbeimmobilien.

Was der Lastgang für den Einkauf bedeutet

Bei RLM-Lieferstellen kalkuliert der Lieferant nicht mit einem Standardprofil, sondern mit dem echten Lastgang – dem tatsächlichen Verbrauchsverlauf der letzten zwölf Monate. Ein gleichmäßiger Verlauf ist für Lieferanten gut planbar und wird besser bepreist; ein Verlauf mit hohen Spitzen kostet Aufschlag. Deshalb gehören die Lastgangdaten in jede Ausschreibung einer RLM-Lieferstelle: Erst mit ihnen können Lieferanten scharf kalkulieren, und erst der Blick auf den Verlauf zeigt, ob auffällige Spitzen den Preis unnötig treiben. Die Daten liegen beim Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber und können für die Ausschreibung angefordert werden.

Praktisch: RLM und SLP im selben Bestand

Für Verwaltungen mit gemischtem Bestand heißt das: zwei Einkaufswelten, ein Überblick. Die SLP-Lieferstellen laufen über die standardisierte Bündelausschreibung; die wenigen RLM-Lieferstellen werden einzeln mit ihren Lastgangdaten ausgeschrieben, weil dort die individuelle Kalkulation den Preis macht. Beides gehört in dieselbe Fristenübersicht (siehe Vertragsfristen im Griff) – denn gerade die großen RLM-Verträge sind die teuersten, die man versehentlich in die Verlängerung laufen lassen kann.

Die genannten Schwellenwerte sind die üblichen Standardgrenzen; im Einzelfall entscheidet der Netzbetreiber über die Einstufung der Messung.

Häufige Fragen

Lastgang & RLM – gut zu wissen

Beim Strom üblicherweise ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch, beim Gas ab etwa 1,5 Mio. kWh. Ab diesen Schwellen wird der Verbrauch viertelstundengenau registriert und monatlich abgerechnet. Über die Einstufung im Einzelfall entscheidet der Netzbetreiber.

SLP-Zähler werden meist jährlich abgelesen und nach einem typisierten Standardprofil abgerechnet. RLM-Lieferstellen werden monatlich auf Basis der tatsächlichen Viertelstundenwerte abgerechnet, zusätzlich fließt die höchste Leistungsspitze in die Netzentgelte ein.

Weil Lieferanten ohne den echten Verbrauchsverlauf nur mit Sicherheitsaufschlägen kalkulieren können. Mit den Lastgangdaten der letzten zwölf Monate wird das Angebot scharf – und der Vergleich zwischen Lieferanten aussagekräftig.

Vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. Als Vertragspartner oder bevollmächtigte Verwaltung können Sie die Viertelstundenwerte anfordern; für eine Ausschreibung werden üblicherweise die letzten zwölf Monate benötigt.

Selten, aber es kommt vor: große zentrale Heizzentralen, Anlagen mit BHKW oder gemischt genutzte Objekte mit Gewerbeflächen. Wenn eine Lieferstelle monatliche Rechnungen mit Leistungspreis erhält, ist es eine RLM-Lieferstelle.

Jetzt starten

Große Lieferstellen im Bestand? Genau hinschauen lohnt sich.

Ich erfasse Ihre Lieferstellen, trenne SLP und RLM sauber und schreibe beide Welten passend aus – die großen Verbraucher einzeln mit Lastgang, den Rest gebündelt. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich

Bestand prüfen lassen

In 30 Sekunden anfragen – Melf Riecke meldet sich persönlich zurück.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte gültige E-Mail angeben.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Keine Weitergabe an Dritte.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage ist eingegangen. Melf Riecke meldet sich kurzfristig persönlich bei Ihnen.