Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Leistungsspitzen im Betrieb: Warum eine Viertelstunde ein Jahr lang kostet

Ab 100.000 kWh Stromverbrauch im Jahr wird ein Betrieb mit registrierender Leistungsmessung beliefert. Dann zählt nicht nur, wie viel Strom verbraucht wird, sondern auch, wie viel gleichzeitig.

Wie RLM-Kunden abgerechnet werden

Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) wird der Verbrauch in jeder Viertelstunde gemessen. Neben dem Arbeitspreis pro kWh fällt beim Netzentgelt ein Leistungspreis an. Er richtet sich meist nach der höchsten Viertelstunden-Leistung im Jahr.

Das bedeutet: Eine einzige Spitze, etwa weil morgens alle Maschinen gleichzeitig starten, kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen.

Typische Ursachen für Spitzen

  • Gleichzeitiger Start großer Verbraucher wie Maschinen, Kompressoren oder Öfen.
  • Heizung, Klima und Produktion laufen zur selben Zeit auf Volllast.
  • Neue Verbraucher wie Ladepunkte für E-Autos ohne Lastmanagement.

Was Betriebe tun können

  1. Den Lastgang auswerten: Wann treten die höchsten Werte auf, und was läuft dann?
  2. Anlaufzeiten staffeln, statt alles gleichzeitig zu starten.
  3. Lastmanagement einsetzen, das Verbraucher bei Erreichen einer Grenze kurz zurückregelt.
  4. Ladepunkte für die Firmenflotte mit Lastmanagement ausstatten (siehe Ladestrom für die Firmenflotte).

Und beim Einkauf?

Auch der Lieferant kalkuliert den Energiepreis auf Basis des Lastgangs. Ein gleichmäßiges Profil ist für ihn leichter zu beschaffen als ein sehr sprunghaftes. Für ein Angebot sollte deshalb immer der aktuelle Lastgang vorliegen (siehe Unterlagen für ein Angebot).

Kurz gesagt: Bei RLM-Kunden zählt die höchste Viertelstunde. Wer seine Spitzen kennt und vermeidet, senkt die Netzkosten, ohne weniger Strom zu verbrauchen.
Häufige Fragen

Leistungsspitzen im Gewerbe – gut zu wissen

Beim Strom in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh.

Ein Bestandteil des Netzentgelts, der sich meist nach der höchsten Viertelstunden-Leistung im Jahr richtet.

Ja. Sie kann den Leistungspreis für das gesamte Abrechnungsjahr bestimmen.

Beim Netzbetreiber oder beim aktuellen Lieferanten.

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