Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Welche Unterlagen brauche ich für ein Strom- oder Gasangebot?

Ein Angebot ist nur so gut wie die Daten, auf denen es beruht. Falsche Verbräuche führen zu falschen Preisen – oder zu Nachforderungen während der Laufzeit. Diese Liste zeigt, was Sie vorbereiten sollten.

Die Grunddaten je Lieferstelle

  • Lieferadresse und genaue Bezeichnung der Nutzung, etwa „Allgemeinstrom Haus A“ oder „Heizung“.
  • Zählernummer und Marktlokations-ID (MaLo-ID).
  • Jahresverbrauch der letzten ein bis zwei Jahre in kWh.
  • Aktueller Lieferant, Vertragsende und Kündigungsfrist.

Zusätzlich bei größeren Verbräuchen

Bei Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) – beim Strom ab 100.000 kWh im Jahr – kommt der Lastgang hinzu. Er zeigt den Verbrauch im Viertelstundentakt und ist die Grundlage für die Preisberechnung. Der Lastgang kann beim Netzbetreiber oder beim bisherigen Lieferanten angefordert werden (siehe Lastgang, RLM und SLP).

Angaben zum Vertragspartner

  • Bei WEGs: genaue Bezeichnung der Gemeinschaft, Verwaltung als Vertreterin, gegebenenfalls Beschluss.
  • Bei Betrieben: Firmierung, Rechtsform, Handelsregisterdaten.
  • Bei Eigentümern: Name, Anschrift, gegebenenfalls Steuernummer bei Vermietung.

Wünsche und Vorgaben

  • Gewünschte Laufzeit und Lieferbeginn.
  • Festpreis oder anderes Preismodell.
  • Ökostrom oder konventioneller Strom.
  • Benötigte Mengentoleranz.

Wo Sie die Daten finden

Fast alles steht auf der letzten Jahresrechnung. Fehlen Daten, helfen der aktuelle Lieferant oder der Netzbetreiber. Mit einer Vollmacht kann auch ein Energiemakler die Daten beschaffen.

Kurz gesagt: Die letzte Jahresrechnung je Lieferstelle ist der beste Startpunkt. Mit ihr lassen sich fast alle Angaben für ein belastbares Angebot zusammenstellen.
Häufige Fragen

Unterlagen für ein Energieangebot – gut zu wissen

In den meisten Fällen ja. Sie enthält Zählernummer, MaLo-ID, Verbrauch und Lieferant.

Die Aufzeichnung des Verbrauchs im Viertelstundentakt. Er liegt bei Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung vor.

Auf der Rechnung, in der Vertragsbestätigung oder beim zuständigen Netzbetreiber.

Weicht der Verbrauch stark ab, kann der Versorger je nach Vertrag Mehr- oder Mindermengen nachberechnen.

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