Gewerbestrom 2026: Welche Preisbestandteile Sie beeinflussen können – und welche nicht
Auf der Stromrechnung eines Betriebs steht ein Arbeitspreis in Cent pro kWh. Dahinter stecken rund ein Dutzend Bestandteile. Nur einer davon wird wirklich im Wettbewerb gebildet.
Die gesetzlichen Bestandteile (2026, netto)
Diese Beträge sind bundesweit einheitlich und bei allen Lieferanten gleich:
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh, für das produzierende Gewerbe auf Antrag bis 0,05 ct/kWh (siehe Stromsteuer 2026).
- KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh.
- Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,559 ct/kWh.
- Offshore-Netzumlage: 0,941 ct/kWh.
Für große Verbraucher gibt es bei einzelnen Umlagen Begrenzungen. Die genannten Werte gelten für die Regelkategorie.
Konzessionsabgabe und Netzentgelte
Die Konzessionsabgabe zahlt der Versorger an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege. Sie hängt davon ab, ob ein Sondervertrag besteht, und ist in der Grundversorgung deutlich höher. Die Netzentgelte legt der örtliche Netzbetreiber fest. Sie unterscheiden sich stark zwischen Netzgebieten und sind bei allen Lieferanten im selben Gebiet gleich (siehe Netzentgelte erklärt).
Der Energiepreis: der verhandelbare Teil
Beschaffung, Vertrieb und Marge des Lieferanten bilden den Energiepreis. Nur dieser Teil unterscheidet sich zwischen Angeboten. Er hängt vom Terminmarkt, vom Einkaufszeitpunkt, von der Laufzeit und vom Verbrauchsprofil des Betriebs ab.
Was das für Ihren Vergleich bedeutet
Wer Angebote vergleicht, muss sicherstellen, dass dieselben Bestandteile verglichen werden. Ein Angebot „nur Energiepreis“ wirkt günstiger als eines „inklusive Netzentgelte“ – ist es aber nicht. Außerdem entscheidet die Preisanpassungsklausel, welche Bestandteile während der Laufzeit weitergereicht werden.
Preisbestandteile Gewerbestrom – gut zu wissen
Einen Einheitspreis gibt es nicht, er hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Vertrag ab. Ein Beispiel aus dem Online-Tarifrechner eines Versorgers, Stand Oktober 2026: Für einen Betrieb in Solingen mit 7.890 kWh im Jahr lag der Arbeitspreis bei 34,95 ct/kWh netto, brutto rund 41,6 ct. Davon entfielen 20,75 ct auf Energie und Vertrieb, 7,21 ct auf die Netznutzung und 6,99 ct auf Konzessionsabgabe, Umlagen und Stromsteuer. Verhandelbar ist nur der Energieanteil, deshalb sollten Gewerbekunden Angebote immer netto und nach Bestandteilen vergleichen.
2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag bis auf 0,05 ct/kWh entlastet werden.
Unter anderem KWKG-Umlage, Aufschlag für besondere Netznutzung und Offshore-Netzumlage. Sie sind bundesweit einheitlich.
Nein. Sie werden vom Netzbetreiber festgelegt und sind bei allen Lieferanten im selben Netzgebiet gleich.
Der Energiepreis aus Beschaffung, Vertrieb und Marge des Lieferanten.
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