Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Preisanpassungsklauseln im Energievertrag: Wie fest ist Ihr Festpreis?

Zwei Angebote mit demselben Arbeitspreis können völlig unterschiedlich sein. Der Unterschied steht nicht in der Preistabelle, sondern in der Klausel, die regelt, wann der Versorger den Preis ändern darf.

Drei Arten von Preisgarantien

Vollständige Preisgarantie

Der Energiepreis ist für die Laufzeit fest. Nur Änderungen der Umsatzsteuer werden weitergegeben. Das ist die höchste Planungssicherheit.

Eingeschränkte Preisgarantie

Fest ist nur der Anteil für Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben werden bei Änderungen weitergegeben – nach oben wie nach unten. Das ist in der Praxis der häufigste Fall.

Preisgleitklausel

Der Preis folgt einem Index, etwa einem Börsenpreis. Er kann während der Laufzeit steigen und sinken. Das ist kein Festpreis, auch wenn das Angebot so aussehen mag.

Worauf Sie im Vertrag achten sollten

  • Welche Preisbestandteile sind ausdrücklich garantiert?
  • Welche Bestandteile werden weitergereicht, und nach welcher Regel?
  • Gibt es Klauseln für „neue Steuern und Abgaben“?
  • Wie und mit welcher Frist informiert der Versorger über Änderungen?

Ihr Recht bei einseitigen Änderungen

Ändert der Lieferant Preise oder Bedingungen einseitig, darf der Kunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Lieferant muss Gewerbekunden mindestens zwei Wochen und Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren (siehe Sonderkündigungsrecht).

Die Klausel ist Teil des Preises

Der günstigste Preis ist nicht automatisch der beste. Ein Angebot ist nur so gut, wie der Lieferant den Preis über die Laufzeit hält. Klausel, Preishistorie des Versorgers und sein Verhalten in früheren Krisen gehören deshalb in jeden Angebotsvergleich.

Kurz gesagt: Lesen Sie zuerst die Preisanpassungsklausel, dann die Preistabelle. Erst beides zusammen sagt, was ein Angebot wirklich wert ist.
Häufige Fragen

Preisanpassungsklauseln – gut zu wissen

Oft keiner im Wortlaut, aber im Umfang. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile ausdrücklich garantiert sind.

Bei einer eingeschränkten Preisgarantie in der Regel ja. Weitergereichte Bestandteile wirken nach oben und nach unten.

Nein. Der Preis folgt einem Index und kann sich während der Laufzeit ändern.

Prüfen, ob die Erhöhung durch die Klausel gedeckt ist, und gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht nutzen.

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