Marktnews · 2. Oktober 2026

Netzentgelte 2027: Übertragungsnetzentgelte steigen vorläufig um rund 24 Prozent

Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Entgelte für 2027 veröffentlicht: 3,54 statt 2,86 ct/kWh. Was dahintersteckt, warum die Zahlen noch nicht endgültig sind und was Hausverwaltungen und Eigentümer jetzt tun sollten.

Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Marktnews

Was ist passiert?

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 1. Oktober 2026 ihre vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Das durchschnittliche Entgelt auf der Höchst- und Umspannungsebene soll von 2,86 ct/kWh in diesem Jahr auf 3,54 ct/kWh steigen. Das ist ein Plus von rund 24 Prozent.

Hauptgrund ist ein geringerer Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten: Für 2027 sind 5,525 Milliarden Euro vorgesehen, knapp eine Milliarde weniger als 2026. Ohne diesen Zuschuss läge das Entgelt nach Angaben der Netzbetreiber sogar bei rund 6,52 ct/kWh.

Noch nicht endgültig

Die Zahlen stehen unter Vorbehalt. Das Gesetz, das den Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 absichern soll, ist noch nicht verabschiedet. Besteht bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber damit, dass die endgültigen Entgelte für 2027 entsprechend höher ausfallen.

Die regionalen Verteilnetzbetreiber, also die Netzbetreiber vor Ort, veröffentlichen ihre vorläufigen Entgelte für 2027 bis Mitte Oktober. Erst dann lässt sich sagen, wie stark die Erhöhung im jeweiligen Netzgebiet tatsächlich ankommt. Endgültig stehen die Entgelte zum 1. Januar 2027 fest.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen und Eigentümer?

Auf der Stromrechnung erscheinen nicht die Übertragungsnetzentgelte selbst, sondern die Netzentgelte des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Die Übertragungsnetzkosten fließen dort als ein Bestandteil ein. Die Erhöhung schlägt deshalb nicht eins zu eins durch, sondern je nach Netzgebiet unterschiedlich stark. Das Vergleichsportal Verivox schätzt den Effekt für Haushaltskunden auf rund 0,24 ct/kWh brutto.

Für Allgemeinstrom in Wohnanlagen ist entscheidend, welche Preisgarantie im Liefervertrag gilt:

  • Bei einer eingeschränkten Preisgarantie darf der Versorger höhere Netzentgelte weitergeben. Mit einer Preisanpassung zum 1. Januar 2027 ist dann zu rechnen.
  • Bei einer erweiterten Preisgarantie, die auch die Netzentgelte umfasst, bleibt der Preis bis zum Ende des Garantiezeitraums stabil.

Wie die Garantieformen sich unterscheiden, steht ausführlich unter Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie.

Was jetzt zu tun ist

  1. Garantieumfang prüfen: Welche Lieferstellen haben eine eingeschränkte Preisgarantie? Dort sind Anpassungen zum Jahreswechsel wahrscheinlich.
  2. Preisänderungsschreiben genau lesen: Geht eine Erhöhung tatsächlich auf die Netzentgelte zurück? Bei Preisänderungen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist.
  3. Wirtschaftsplan 2027 vorsichtig kalkulieren: Solange die endgültigen Werte offen sind, lieber einen moderaten Puffer für Allgemeinstrom einplanen.
  4. Bei anstehenden Neuabschlüssen Angebote mit unterschiedlicher Garantieform zum selben Stichtag vergleichen.

Wir aktualisieren diese Meldung, sobald die regionalen Netzbetreiber ihre vorläufigen Entgelte veröffentlicht haben und über den Bundeszuschuss entschieden ist.

Quellen: Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber vom 1. Oktober 2026 (u. a. Amprion), Verivox. Stand: 2. Oktober 2026.

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