Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Photovoltaik im Betrieb: Was sich beim Reststromeinkauf ändert

Eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach senkt den Strombezug aus dem Netz. Weniger bekannt: Sie verändert auch das Verbrauchsprofil – und damit die Bedingungen, zu denen der verbleibende Strom eingekauft wird.

Weniger Menge, anderes Profil

Mittags deckt die Anlage einen großen Teil des Bedarfs, morgens, abends und im Winter kommt der Strom weiter aus dem Netz. Der Reststrom verschiebt sich also in die Zeiten, in denen Strom an der Börse tendenziell teurer ist. Für den Lieferanten ist dieses Profil schwerer zu beschaffen als ein gleichmäßiger Verbrauch.

Worauf beim Liefervertrag zu achten ist

  • Realistische Menge: Die Angebotsmenge muss den Eigenverbrauch berücksichtigen, sonst drohen Mindermengen.
  • Mengentoleranz: Sonnenreiche und sonnenarme Jahre verändern den Reststrombedarf. Eine ausreichende Mengentoleranz fängt das ab.
  • Zeitpunkt: Geht die Anlage während der Vertragslaufzeit in Betrieb, sollte der Vertrag das zulassen.

Einspeisung ist ein eigenes Thema

Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist. Nach aktuellem Recht müssen Anlagen ab 100 kW ihren Strom direkt vermarkten; für Neuanlagen ab 2027 sieht die EEG-Novelle niedrigere Grenzen vor. Einspeisung und Strombezug sind getrennte Verträge – der Reststromeinkauf bleibt Aufgabe des Energieeinkaufs.

Speicher und steuerbare Verbraucher

Mit einem Batteriespeicher oder steuerbaren Verbrauchern wie Ladepunkten lässt sich mehr Solarstrom selbst nutzen. Für diese steuerbaren Lasten können zeitvariable oder dynamische Modelle interessant sein (siehe Ladestrom für die Firmenflotte).

Kurz gesagt: Die PV-Anlage senkt den Netzbezug, verändert aber das Profil. Kaufen Sie den Reststrom mit realistischer Menge und ausreichender Mengentoleranz ein.
Häufige Fragen

PV und Reststrom im Gewerbe – gut zu wissen

Sie senkt die Menge und verändert das Verbrauchsprofil. Der Liefervertrag sollte beides berücksichtigen.

Je nach Vertrag können Mindermengen nachberechnet werden. Eine Mengentoleranz schützt davor.

Bei Anlagen ab 100 kW ja, über die Direktvermarktung. Für Neuanlagen ab 2027 sieht die EEG-Novelle niedrigere Grenzen vor.

Das hängt vom Profil ab. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch und kann Leistungsspitzen senken.

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