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Strom für Vereine: Vereinsheim, Sportplatz und Flutlicht richtig versorgen

Vereinsheim, Umkleiden mit Duschen, Flutlicht auf dem Sportplatz: Viele Vereine zahlen für Strom und Gas mehr als nötig, weil die Verträge seit Jahren niemand angefasst hat. Worauf es beim Einkauf ankommt und wie der Vorstand die Entscheidung sauber vorbereitet.

Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Ratgeber

Strom für Vereine: die Kurzantwort

Strom für Vereine kauft man am günstigsten, indem man zuerst alle Lieferstellen erfasst, also Vereinsheim, Sportplatz, Flutlicht und gegebenenfalls Halle, und dann Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag vergleicht. Für die meisten Vereine ist ein Festpreis über ein bis zwei Jahre die planbarere Wahl, weil sich die Kosten im Haushaltsplan des Vereins sicher ansetzen lassen. Viele Vereine zahlen noch Grundversorgungspreise, weil Verträge seit Jahren niemand geprüft hat. Entscheidend ist ein sauberer Vorstandsbeschluss mit Preisobergrenze, damit ein gutes Angebot innerhalb seiner Bindefrist angenommen werden kann.

Wofür ein Verein Strom und Gas braucht

Der Verbrauch eines Vereins ist ungleichmäßig verteilt. Flutlicht und Vereinsheim laufen vor allem abends und am Wochenende, Duschen und Warmwasser hängen am Trainings- und Spielbetrieb, und viele Anlagen werden im Sommer anders genutzt als im Winter. Dazu kommen je nach Verein eine Küche oder Vereinsgaststätte, Kühlgeräte, Bewässerungspumpen oder eine Sporthalle.

Oft gibt es mehrere Zähler: einen für das Vereinsheim, einen für das Flutlicht, manchmal einen eigenen für die Gaststätte. Jeder Zähler ist eine eigene Lieferstelle mit eigenem Vertrag oder, wenn sich niemand gekümmert hat, ohne Vertrag in der Grundversorgung.

Der häufigste Fehler: Grundversorgung seit Jahren

In vielen Vereinen läuft der Strom über den örtlichen Grundversorger, weil nach einem Vorstandswechsel niemand den Vertrag übernommen hat oder weil eine Lieferstelle nie bewusst angemeldet wurde. Die Grundversorgung ist in der Regel einer der teuersten Tarife am Ort. Der Ausstieg ist einfach: Sie lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen, den Wechsel übernimmt meist der neue Versorger. Wie Sie erkennen, ob eine Lieferstelle betroffen ist, steht im Ratgeber Grundversorgung erkennen und kündigen.

Wer entscheidet: Vorstand, Satzung, Mitgliederversammlung

Einen Energievertrag schließt in der Regel der Vorstand ab, der den Verein nach außen vertritt. Was er allein entscheiden darf, regelt die Satzung. Bei längeren Laufzeiten oder größeren Beträgen empfiehlt sich ein Vorstandsbeschluss, je nach Satzung auch die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Praktisch bewährt hat sich ein Beschluss mit Preisobergrenze: Der Vorstand legt vorab fest, bis zu welchem Arbeitspreis und mit welcher Laufzeit abgeschlossen werden darf. Dann kann ein gutes Angebot sofort angenommen werden, bevor seine Bindefrist abläuft. Eine kurze Dokumentation der Vergleichsangebote hilft außerdem bei der Kassenprüfung.

Vereinsgaststätte und Pacht: Wer ist Vertragspartner?

Ist die Vereinsgaststätte verpachtet und hat sie einen eigenen Zähler, schließt in der Regel der Pächter den Vertrag selbst ab. Läuft sie über den Zähler des Vereins, ist der Verein Vertragspartner und berechnet den Verbrauch über einen Unterzähler weiter. Diese Frage sollte im Pachtvertrag klar geregelt sein, damit bei einem Pächterwechsel keine Lieferstelle in die Grundversorgung rutscht.

Mehrere Lieferstellen, ein Einkauf

Hat ein Verein mehrere Zähler, lohnt es sich, alle gemeinsam auszuschreiben: gleiche Konditionen, ein Vertragsende, eine Übersicht. Auch mehrere Vereine oder Abteilungen können ihre Lieferstellen in einer Ausschreibung zusammenfassen und trotzdem jeweils eigener Vertragspartner bleiben. Wie das funktioniert, zeigt die Bündelausschreibung.

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Wir erfassen die Lieferstellen Ihres Vereins, prüfen, ob noch Grundversorgung läuft, und holen Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag ein. Die Ergebnisse bereiten wir so auf, dass der Vorstand sie beschließen und der Mitgliederversammlung erklären kann. Jetzt unverbindlich anfragen →

Häufige Fragen

Strom für Vereine – gut zu wissen

Vereinsstrom ist ein Angebot einiger regionaler Stadtwerke: Mitglieder und Unterstützer schließen ihren privaten Stromvertrag bei diesem Versorger ab, und der Verein erhält dafür eine Vergütung, etwa einen festen Betrag pro verbrauchter Kilowattstunde. Das betrifft die Haushalte der Mitglieder, nicht den Strom für Vereinsheim und Sportplatz. Für die Lieferstellen des Vereins selbst zählt weiterhin der Vergleich von Preis, Preisgarantie und Laufzeit.

Einige Versorger bieten eigene Vereinstarife oder Rabatte an. Entscheidend ist aber nicht das Etikett, sondern der Vergleich von Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Laufzeit zum selben Stichtag.

In der Regel der Vorstand, der den Verein nach § 26 BGB im Rahmen der Satzung vertritt. Bei längeren Laufzeiten oder größeren Summen ist je nach Satzung ein Vorstandsbeschluss oder die Zustimmung der Mitgliederversammlung sinnvoll.

In der Regel nicht. Die Entlastung gilt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sport- und Kulturvereine zahlen den regulären Stromsteuersatz.

Steht auf der Rechnung ein Tarif mit „Grundversorgung“ oder „Ersatzversorgung“, oder gibt es keinen Vertrag mit festem Enddatum, läuft die Lieferstelle sehr wahrscheinlich im teuersten Tarif am Ort. Ein Wechsel ist mit zwei Wochen Frist möglich.

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