Ratgeber · für Gewerbe & Unternehmen

Energie für Bäckereien: Hoher Verbrauch, klare Hebel

Bäckereien gehören zu den energieintensivsten Handwerksbetrieben. Öfen, Gärschränke und Kühlung laufen oft schon in der Nacht. Gleichzeitig gibt es hier Entlastungen, die viele Betriebe nicht nutzen.

Stromsteuer: Backwarenherstellung zählt zum produzierenden Gewerbe

Betriebe, die Backwaren herstellen, gehören in der Regel zum produzierenden Gewerbe. Sie können die Stromsteuer auf Antrag bis auf 0,05 ct/kWh senken lassen. Bei einem hohen Verbrauch ist das ein spürbarer Betrag (siehe Stromsteuer 2026). Reine Verkaufsfilialen ohne eigene Herstellung sind dagegen anders zu bewerten. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb entlastet werden kann, prüfen wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei – unverbindlich und ohne Zusage.

Gas oder Strom im Ofen

Viele Bäckereien backen mit Gas, andere mit Strom. Bei Gas ist der CO₂-Preis ein wachsender Kostenfaktor, der ab 2028 marktbasiert gebildet werden soll. Bei Elektroöfen spielen Leistungsspitzen eine große Rolle, wenn mehrere Öfen gleichzeitig hochheizen.

Nachtbetrieb und Leistungsspitzen

Wer ab 100.000 kWh Strom mit Leistungsmessung beliefert wird, sollte die Anlaufzeiten der Öfen staffeln. Eine einzige Spitze kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen (siehe Leistungsspitzen senken).

Backstube und Filialen gemeinsam einkaufen

Bäckereien mit mehreren Verkaufsstellen haben oft für jede Filiale einen eigenen Vertrag. Ein gebündelter Einkauf für Backstube und Filialen vereinfacht Fristen und verbessert die Verhandlungsposition (siehe Mehrere Standorte bündeln).

Kurz gesagt: Bäckereien haben hohe Verbräuche und gleich mehrere Hebel: Stromsteuerentlastung, Leistungsspitzen und gebündelter Einkauf für alle Standorte.
Inklusive Lastgang-Auswertung

Wir werten Ihren Lastgang aus

Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung schauen wir nicht nur auf die Jahresmenge, sondern auf den Lastgang, also den Stromverbrauch in Viertelstundenwerten über das ganze Jahr. Für Bäckereien mit Backöfen, Kühlung und frühen Produktionszeiten ist das oft der Schlüssel zu spürbaren Einsparungen.

  • Leistungsspitzen finden: Wann entsteht die höchste Last im Jahr, und welche Verbraucher laufen dann gleichzeitig?
  • Grundlast prüfen: Was läuft nachts und außerhalb der Betriebszeiten, und ist das wirklich nötig?
  • Preismodell abgleichen: Passt das Netzentgeltmodell zur Benutzungsdauer, etwa Jahres- oder Monatsleistungspreis?
  • Bessere Angebote: Versorger kalkulieren mit einem sauberen Lastgang genauer und meist günstiger als mit einer bloßen Jahresmenge.

Den Lastgang fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Was hinter Lastgang, Leistungsmessung und Standardlastprofil steckt, erklärt der Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.

Lastgang auswerten lassen

Häufige Fragen

Energie für Bäckereien – gut zu wissen

Betriebe mit Backwarenherstellung zählen in der Regel zum produzierenden Gewerbe und können die Entlastung beantragen.

Nicht automatisch. Wir prüfen die Zuordnung gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei im Einzelfall.

Indem Öfen und andere große Verbraucher nicht gleichzeitig hochgefahren werden.

Ja. Ein gebündelter Einkauf vereinheitlicht Fristen und verbessert die Konditionen.

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Ich prüfe Ihre Strom- und Gasverträge, hole Angebote passender Versorger ein und bewerte, wie verlässlich der Preis über die Laufzeit ist.

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