Stichtagsabrechnung zum 31.12.: ein Termin für den ganzen Bestand
Die meisten Versorger rechnen nach ihrem eigenen Turnus ab, also irgendwann im Jahr und für jede Lieferstelle zu einem anderen Datum. Wer stattdessen eine einheitliche Stichtagsabrechnung zum 31.12. vereinbart, bekommt alle Verbrauchswerte zum selben Termin – und die Nebenkostenabrechnung wird deutlich einfacher.
Was eine Stichtagsabrechnung ist
Bei einer Turnusabrechnung bestimmt der Versorger, wann abgerechnet wird. Das Datum hängt am Lieferbeginn und ist deshalb von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Bei einer Stichtagsabrechnung wird dagegen ein fester Termin vereinbart, zu dem der Versorger alle Lieferstellen abrechnet – üblicherweise der 31.12., auf Wunsch auch ein anderes Datum passend zum Wirtschaftsjahr der Liegenschaft.
Warum das die Nebenkostenabrechnung erleichtert
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung läuft in aller Regel über das Kalenderjahr. Passt der Abrechnungszeitraum des Versorgers dazu, lassen sich die Kosten direkt übernehmen. Passt er nicht, muss die Verwaltung Verbräuche und Beträge aus zwei Rechnungen zusammenrechnen, anteilig abgrenzen und Preisänderungen mitten im Zeitraum berücksichtigen. Genau daraus entstehen Rückfragen von Mietern und Eigentümern, und genau die fallen weg, wenn alle Lieferstellen zum selben Termin abgerechnet werden.
Drei konkrete Vorteile im Verwalteralltag
- Eine Rechnungsrunde statt vieler. Alle Jahresrechnungen kommen im Januar oder Februar, statt über zwölf Monate verteilt einzutrudeln.
- Keine unterjährigen Abgrenzungen. Verbrauch und Kosten liegen für den kompletten Abrechnungszeitraum vor, ohne Zwischenstände schätzen zu müssen.
- Nachvollziehbar für Mieter. Der Zeitraum auf der Nebenkostenabrechnung entspricht dem Zeitraum auf der Energierechnung. Das erspart Erklärungen bei Rückfragen und im Streitfall.
Wie Sie den Stichtag bekommen
Die Stichtagsabrechnung ist keine gesetzliche Selbstverständlichkeit, sondern eine Vertragsleistung. Sie gehört deshalb in die Ausschreibung und nicht erst ins Gespräch nach dem Abschluss. Fragen Sie jeden Bieter konkret:
- Rechnen Sie zum 31.12. ab oder nach Ihrem eigenen Turnus?
- Gilt der Stichtag für alle Lieferstellen des Rahmenvertrags, auch für später hinzukommende?
- Wann liegen die Rechnungen vor, im Januar, im Februar oder später?
- Werden die Zählerstände vom Netzbetreiber übernommen oder müssen wir sie melden?
- Kostet der Stichtag extra, etwa über einen höheren Grundpreis?
Anbieter, die sich auf die Wohnungswirtschaft spezialisiert haben, bieten die Stichtagsabrechnung meist von sich aus an. Welche das sind, steht in unserer Übersicht Anbieter im Check.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Ein Anbieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum hebt den Vorteil teilweise wieder auf, weil für das Wechseljahr zwei Rechnungen entstehen. Wie Sie Wechseltermin und Abrechnungszeitraum aufeinander abstimmen, steht im Beitrag Stichtagsabrechnung und Anbieterwechsel. Und wie die Energierechnung in die Heizkostenabrechnung einfließt, erklärt Heizkostenabrechnung und Energieeinkauf.
Wie ich das für Sie steuere
In jeder Ausschreibung frage ich die Stichtagsabrechnung verbindlich ab und halte fest, zu welchem Termin abgerechnet wird und wann die Rechnungen vorliegen. Beim Lieferstellenmanagement achte ich darauf, dass neue Objekte mit demselben Stichtag in den Rahmenvertrag aufgenommen werden. Den Gesamtablauf finden Sie unter Energieeinkauf für Hausverwaltungen.
Stichtagsabrechnung zum 31.12. – gut zu wissen
Nein. Versorger rechnen üblicherweise nach eigenem Turnus ab. Ein fester Stichtag muss vertraglich vereinbart werden.
Nein. Üblich ist der 31.12., weil die Betriebskostenabrechnung meist dem Kalenderjahr folgt. Weicht das Wirtschaftsjahr der Liegenschaft ab, bieten manche Versorger auch ein anderes Datum an.
Das hängt vom Messstellenbetrieb ab. Bei fernauslesbaren Zählern übernimmt es der Netzbetreiber, sonst ist eine Ablesung nötig. Klären Sie das vor Vertragsschluss.
Nur wenn es im Rahmenvertrag so geregelt ist. Andernfalls startet jede neue Lieferstelle wieder mit eigenem Turnus.
Stichtag verbindlich vereinbaren lassen
Ich frage die Stichtagsabrechnung in jeder Ausschreibung verbindlich ab – senden Sie mir Ihre Verträge für eine kostenlose Prüfung.
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