Heizkostenabrechnung & Energieeinkauf – wie beides zusammenhängt
Günstiger Energieeinkauf und korrekte Heizkostenabrechnung gehören zusammen: Was Sie im Einkauf sparen, senkt direkt die umlagefähigen Kosten Ihrer Bewohner.
Die Heizkostenabrechnung in Kürze
Heizkosten werden überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet (Heizkostenverordnung). Die Brennstoff- bzw. Wärmekosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten und landen damit bei Eigentümern und Mietern.
Günstiger Einkauf = niedrigere Nebenkosten
Senken Sie den Einkaufspreis für Gas oder Wärme, sinken unmittelbar die umlagefähigen Kosten. Das ist ein starkes Argument in der Eigentümerversammlung und gegenüber Mietern – vorausgesetzt, die Auswertung ist nachvollziehbar dokumentiert.
CO2-Kosten werden aufgeteilt
Seit 2023 werden die CO2-Kosten bei vermieteten Gebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters – ein weiterer Grund, Verbrauch und Einkauf im Blick zu behalten.
Timing zählt
Wechsel und Abrechnungsstichtag sollten zusammenpassen, damit die Abrechnung übersichtlich bleibt. Mehr dazu im Ratgeber zur Stichtagsabrechnung; Grundlage ist immer ein sauberes Lieferstellenmanagement.
Heizkostenabrechnung – kurz erklärt
Ja, Heiz- und Brennstoffkosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Bei vermieteten Gebäuden werden sie seit 2023 nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Ja – niedrigere Einkaufspreise senken direkt die umlagefähigen Kosten Ihrer Bewohner.
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