Ratgeber · für Hausverwaltungen, WEGs & Eigentümer

Strom- und Gasrechnung prüfen: die häufigsten Fehler – und worauf Sie achten sollten

Energieabrechnungen entstehen in hochautomatisierten Systemen, und genau dort passieren Fehler: falsche Zählerstände, veraltete Netzentgelte, nicht angewendete Konditionen. Über einen ganzen Immobilienbestand summiert sich das. Diese praxisnahe Checkliste zeigt die sechs Stellen, an denen Hausverwaltungen und Eigentümer am häufigsten fündig werden.

Warum sich das Prüfen fast immer lohnt

Energieabrechnungen entstehen in hochautomatisierten Systemen – und genau dort schleichen sich Fehler ein. Falsche Tarife, veraltete Netzentgelt-Sätze, nicht angewendete Sonderkonditionen: Bei einem einzelnen Zähler geht es um kleine Beträge, über einen ganzen Immobilienbestand hinweg summiert sich das schnell. Die folgenden Punkte sind die Stellen, an denen in der Praxis am häufigsten etwas nicht stimmt.

1. Stimmen Kunde, Zähler und Zeitraum?

Der banalste und häufigste Fehler zuerst: Gerade in Mehrfamilienhäusern landen Rechnungen beim falschen Kunden oder es wird die falsche Zählernummer abgerechnet. Prüfen Sie Kundennummer, Zählernummer und Abrechnungszeitraum gegen den Liefervertrag und die Vorjahresrechnung. Der Anfangszählerstand der neuen Abrechnung muss dem Endwert der Vorjahresrechnung entsprechen.

2. Geschätzt oder abgelesen?

Wurde der Verbrauch geschätzt statt abgelesen, weicht die Rechnung oft deutlich vom tatsächlichen Verbrauch ab. Ein kurzer Blick auf den realen Zählerstand und der Vergleich mit dem Vorjahr entlarven unplausible Sprünge. Auffällige Abweichungen ohne erkennbaren Grund sind ein klares Prüfsignal.

3. Der richtige Tarif – und die vereinbarten Konditionen?

Ein Klassiker bei Sonderverträgen: Der falsche Tarif wird abgerechnet, Rabatte oder Boni bleiben unberücksichtigt, oder eine vereinbarte Preisgleitklausel wird falsch umgesetzt. Ein dokumentierter Fall: Ein Versorger rechnete statt mit dem vertraglich vereinbarten Börsenindex mit einem teureren Spotmarktwert ab – über Jahre eine um rund acht Prozent überhöhte Preisbasis. Gleichen Sie Grund- und Arbeitspreis auf der Rechnung mit dem Vertrag ab.

4. Netzentgelte – der größte versteckte Posten

Netzentgelte machen oft ein Viertel bis ein Drittel der Stromkosten aus, und ihre Berechnung ist komplex: Je nach Spannungsebene, Lastprofil und Region gelten unterschiedliche Preisblätter. In der Praxis wird häufig mit veralteten Sätzen gerechnet oder die falsche Netzgruppe angesetzt. Der Vorteil: Die Preisblätter der Netzbetreiber sind öffentlich einsehbar – eine grobe Gegenüberstellung mit den Rechnungsposten deckt große Abweichungen auf. Ebenfalls prüfenswert: Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb und staatliche Bestandteile wie Stromsteuer oder KWKG-Umlage.

5. War die letzte Preiserhöhung überhaupt wirksam?

Preiserhöhungen müssen nach § 41 Abs. 5 EnWG transparent und verständlich mitgeteilt werden. Der BGH hat konkretisiert (VIII ZR 247/17), dass alte und neue Preise gegenübergestellt und die Veränderungen einzelner Bestandteile – Netzentgelte, Steuern, Umlagen – erkennbar sein müssen. Viele Erhöhungsschreiben erfüllen das nicht. Eine intransparent angekündigte Erhöhung ist angreifbar, und bei einer Preiserhöhung besteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht – ein guter Anlass, den Markt zu prüfen.

6. Abschläge und Fristen im Blick behalten

Prüfen Sie, ob die geleisteten Abschläge zum tatsächlichen Verbrauch passen – dauerhaft zu hohe Vorauszahlungen binden unnötig Liquidität der Gemeinschaft. Und behalten Sie die Abrechnungsfristen im Auge. Fällt bei der Prüfung etwas auf, kontaktieren Sie den Versorger zeitnah und dokumentieren Sie jeden Schriftwechsel – im Streitfall ist das Ihr Nachweis.

Prüfung als Teil der laufenden Betreuung

Einmal im Jahr jede Lieferstelle systematisch durchzugehen ist Aufwand, den kaum eine Verwaltung nebenbei stemmt. Genau hier setzt meine Arbeit an: Das kostenlose Lieferstellen-Audit prüft Verträge, Tarife und Abrechnungen des gesamten Bestands auf Marktüblichkeit und Fehler – und wer regelmäßig prüft und das dokumentiert, erfüllt zugleich das Wirtschaftlichkeitsgebot nachweislich. Für die Verwaltung bleibt der Aufwand minimal: Sie stellen die Abrechnungen bereit, den Rest übernehme ich.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Rechnungsprüfung – gut zu wissen

Zuerst die Formalien: Ist die Rechnung an den richtigen Kunden gerichtet, stimmen Kunden- und Zählernummer, passt der Abrechnungszeitraum? Der Anfangszählerstand muss dem Endwert der Vorjahresrechnung entsprechen. Gerade in Mehrfamilienhäusern gibt es hier häufig Verwechslungen.

Die Netzentgelte. Sie machen oft ein Viertel bis ein Drittel der Stromkosten aus und werden je nach Spannungsebene, Lastprofil und Region unterschiedlich berechnet. Veraltete Preisblätter oder eine falsche Netzgruppe führen zu Mehrkosten. Die Preisblätter der Netzbetreiber sind öffentlich einsehbar.

Preiserhöhungen müssen nach § 41 Abs. 5 EnWG transparent mitgeteilt werden; der BGH verlangt eine Gegenüberstellung alter und neuer Preise samt einzelner Bestandteile (VIII ZR 247/17). Ist die Ankündigung intransparent, ist sie angreifbar. Zudem besteht bei Preiserhöhungen regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht.

Bei einem einzelnen Zähler geht es meist um kleine Beträge. Über einen Bestand mit vielen Lieferstellen summieren sich falsche Tarife, veraltete Netzentgelte und nicht angewendete Konditionen aber schnell zu erheblichen Beträgen – deshalb lohnt die systematische Prüfung des gesamten Bestands.

Jetzt starten

Abrechnungen prüfen lassen – kostenlos

Ich prüfe die Strom- und Gasabrechnungen Ihres Bestands systematisch auf Fehler und Marktüblichkeit – Tarife, Netzentgelte, Preiserhöhungen, Zählerstände. Sie stellen die Unterlagen bereit, den Rest übernehme ich. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich

Bestand prüfen lassen

In 30 Sekunden anfragen – Melf Riecke meldet sich persönlich zurück.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte gültige E-Mail angeben.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Keine Weitergabe an Dritte.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage ist eingegangen. Melf Riecke meldet sich kurzfristig persönlich bei Ihnen.