Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Energiekosten im Wirtschaftsplan: So kalkulieren Verwaltungen 2027 richtig

Die Energiekosten sind in vielen Wirtschaftsplänen die Position mit der größten Abweichung – und die Ursache ist fast immer dieselbe: Es wird die Vorjahres-Zahl fortgeschrieben statt kalkuliert. Hier steht, wie die Position sauber aufgebaut wird, was für 2027 tatsächlich planbar ist und wie Verwaltungen die Nachzahlungs-Diskussion in der Versammlung vermeiden.

Warum die Energie-Position so oft daneben liegt

Der klassische Weg ist bequem: Vorjahreskosten nehmen, ein paar Prozent draufschlagen, fertig. Das Problem: Die Vorjahres-Zahl vermischt Menge und Preis. War der Winter mild, ist die Basis zu niedrig; lief noch ein günstiger Altvertrag, der inzwischen ausgelaufen ist, ist sie erst recht zu niedrig – und die Nachzahlung im Folgejahr programmiert. Umgekehrt führt ein einmalig teures Jahr zu überhöhten Vorschüssen und Diskussionen in der Versammlung. Beides ist vermeidbar, wenn die Position kalkuliert statt fortgeschrieben wird.

Die saubere Basis: Menge und Preis trennen

Der belastbare Aufbau hat zwei Schritte. Erstens die Menge: die realen Verbräuche der letzten Jahre je Lieferstelle – idealerweise gemittelt, damit ein einzelner milder oder harter Winter nicht die Planung bestimmt. Zweitens der Preis: nicht der Durchschnitt des Vorjahres, sondern der Preis, der im Planjahr tatsächlich gilt – aus dem laufenden Vertrag oder den bereits gesicherten Folgekonditionen. Menge mal Preis ergibt die Position; wer so rechnet, kann jede Zahl in der Versammlung begründen. Voraussetzung ist eine vollständige Lieferstellenübersicht – wie die entsteht, steht im Beitrag Lieferstellenmanagement für Hausverwaltungen.

Was für 2027 planbar ist – und was nicht

Drei Ebenen mit sehr unterschiedlicher Sicherheit. Fest sind die Preise laufender Verträge bis zu ihrem Laufzeitende – diese Anteile lassen sich exakt planen. Absehbar ist der Pfad der CO2-Kosten auf fossile Brennstoffe: Er steigt planmäßig weiter und gehört bei Gas- und Ölheizungen einkalkuliert statt jährlich neu zur Überraschung zu werden – die Details dazu im Beitrag CO2-Kosten & GEG. Offen ist der Marktpreis für alles, was erst im Planjahr neu abgeschlossen wird – und genau deshalb ist die wichtigste Stellschraube nicht die Prognose, sondern die Frage, wie viel vom Verbrauch beim Planungsstichtag schon zu festen Konditionen gesichert ist.

Auslaufende Verträge: die größte Unbekannte zuerst klären

Jeder Vertrag, der im Planjahr endet, reißt ein Loch in die Kalkulation – niemand weiß heute, was danach gilt. Die Lösung ist keine bessere Schätzung, sondern eine andere Reihenfolge: erst die Fristen prüfen, dann Folgekonditionen sichern, dann den Plan aufstellen. Folgeverträge lassen sich oft Monate vor Laufzeitende fixieren; wer das vor der Planaufstellung erledigt, rechnet mit echten Preisen statt mit Hoffnung. Welche Verträge wann fällig werden, gehört dafür in eine laufende Fristenübersicht – nicht in die Woche vor der Versammlung.

Vorschüsse ehrlich ansetzen – und Diskussionen vorbeugen

Am Ende wird aus der Kalkulation ein Vorschuss – beim Hausgeld der WEG ebenso wie bei den Vorauszahlungen der Mieter. Die Versuchung, die Position optisch niedrig zu halten, rächt sich mit der Abrechnung: Nichts belastet das Verhältnis zu Eigentümern und Mietern zuverlässiger als eine hohe Nachzahlung, die absehbar war. Die ehrliche, begründbare Zahl – Menge mal gesichertem Preis, plus ausgewiesenem Puffer für den ungesicherten Anteil – erspart genau diese Diskussion. Und sie hat einen Nebeneffekt: Wer die Kalkulation offenlegt, macht sichtbar, dass die Verwaltung die Energiekosten aktiv steuert statt nur weiterreicht.

Der Fahrplan für den Spätsommer

Erstens: Lieferstellenübersicht aktualisieren – Verbräuche, Verträge, Laufzeiten. Zweitens: alle im Planjahr auslaufenden Verträge identifizieren. Drittens: Folgekonditionen ausschreiben und sichern, solange Vorlauf besteht. Viertens: Menge mal Preis rechnen, CO2-Pfad einarbeiten, Puffer ausweisen. Fünftens: Zahlen in den Plan und sauber begründen. Die Schritte eins bis drei übernehme ich für Verwaltungen kostenlos – mit dem Lieferstellen-Audit als Bestandsaufnahme und der Ausschreibung der Folgekonditionen, rechtzeitig bevor der Plan stehen muss.

Häufige Fragen

Wirtschaftsplan & Energiekosten – gut zu wissen

Nein – das ist die häufigste Fehlerquelle. Vorjahreskosten mischen Menge und Preis: Ein milder Winter oder ein auslaufender Altvertrag verfälschen die Zahl. Sauber ist die Trennung: realistische Verbrauchsmenge mal aktuellem bzw. gesichertem Preis.

Sie sind die größte Unbekannte im Plan. Am besten werden die Folgekonditionen vor der Planaufstellung gesichert – dann rechnet der Plan mit echten Preisen statt mit Hoffnung. Ist das nicht möglich, gehört ein ausgewiesener Puffer in die Position.

Bei fossilen Brennstoffen wie Gas steigen die CO2-Kosten planmäßig – dieser Pfad ist absehbar und gehört in die Kalkulation, statt vom Vorjahreswert überrascht zu werden. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter richtet sich beim vermieteten Bestand nach dem Stufenmodell.

Rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres, damit die Versammlung über die Vorschüsse beschließen kann. Für die Energieposition heißt das: Die Fristen- und Konditionsprüfung gehört in den Spätsommer, nicht in die Woche vor der Versammlung.

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