Ratgeber · für Hausverwaltungen

CO₂-Kosten und Heizungsgesetz: Folgen für den Energieeinkauf

Steigende CO2-Kosten und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verändern die Rahmenbedingungen. Für den Energieeinkauf von Hausverwaltungen ergeben sich daraus klare Konsequenzen.

CO2-Preis: aus fest wird variabel

Seit 2021 gibt es einen nationalen CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. 2025 lag er zuletzt fix bei 55 Euro pro Tonne. 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Längerfristig erwarten Prognosen deutlich höhere Preise. Fossile Wärme wird damit Schritt für Schritt teurer.

Heizungsgesetz: Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29. Juli 2026

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab. Für Vermieter wichtig: Bei Gas- und Ölheizungen, die ab diesem Datum neu eingebaut werden, teilen Vermieter und Mieter ab 2028 die CO2-Kosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Was das konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber CO2-Abgabe für Vermieter. Das ist keine Rechtsberatung; bei konkreten Heizungsentscheidungen ist eine Fachberatung sinnvoll.

Was das für den Einkauf heißt

Unabhängig davon, wie die Heizung künftig betrieben wird: Gas und Strom sollten effizient eingekauft sein. Steigende CO2-Kosten machen jeden gesparten Euro beim Arbeits- und Grundpreis wertvoller. Ob eigener Gaseinkauf oder Wärmelieferung sinnvoller ist, beleuchtet der Vergleich Wärmelieferung vs. Gaseinkauf; laufend im Blick behalte ich die Konditionen über das Marktmonitoring. Wie die steigenden CO2-Kosten konkret in die Jahresplanung einfließen, zeigt der Beitrag Energiekosten im Wirtschaftsplan.

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Häufige Fragen

CO₂-Kosten & GEG – kurz erklärt

Er liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne und wird erstmals versteigert statt zum Festpreis verkauft.

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen in vermieteten Wohnungen gilt ab 2028 eine hälftige Teilung von CO2-Kosten und Gasnetzentgelten. Mehr zum Thema: Wärmepumpe in der WEG.

Ich berate zum Energieeinkauf. Für Heizungstechnik und rechtliche Fragen ist eine Fachberatung gefragt.