Beteiligung für Hausverwaltungen – ohne Mehrkosten für die Eigentümer
In jedem Strom- und Gasangebot über einen Makler steckt eine Vergütung: ein Serviceaufschlag pro Kilowattstunde, den der Versorger an den Makler auszahlt. Die Frage ist nicht, ob er anfällt, sondern wer davon profitiert. Bei mir kann das auch Ihre Verwaltung sein.
Wie die Beteiligung funktioniert
Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag pro Kilowattstunde. Er ist im Arbeitspreis bereits enthalten, bei mir genauso wie bei jedem anderen Makler, und wird vom Versorger an mich ausgezahlt. Einen Teil davon gebe ich an die Verwaltung weiter, die mir den Bestand anvertraut. Denn ohne sie geht es nicht: Die Verwaltung sucht Verträge und Rechnungen heraus, liefert Zählerdaten und holt Vollmachten ein. Diesen Aufwand soll sie nicht umsonst tragen.
Der Aufschlag wird dafür nicht erhöht. Der Energiepreis für die Gemeinschaft ist mit und ohne Beteiligung derselbe.
| Ohne Beteiligung | Mit Beteiligung | |
|---|---|---|
| Energiepreis für die Gemeinschaft | unverändert | unverändert |
| Serviceaufschlag im Arbeitspreis | geht vollständig an den Makler | wird zwischen Makler und Verwaltung geteilt |
| Grundlage der Beteiligung | – | gelieferte Kilowattstunden, nicht Anzahl der Zähler |
So läuft die Partnerschaft ab
1. Partnervereinbarung: Wir halten die Beteiligung schriftlich fest – Ihr Anteil am Serviceaufschlag, berechnet auf die gelieferte Menge in Kilowattstunden. · 2. Lieferstellen übergeben: Sie geben mir die Unterlagen, ich erfasse alle Lieferstellen und prüfe die bestehenden Verträge (Lieferstellenmanagement). · 3. Ausschreibung und Entscheidung: Ich schreibe gebündelt aus und bereite die Angebote für Beirat und Eigentümerversammlung auf. Die Entscheidung trifft die Gemeinschaft. · 4. Beteiligung: Nach Lieferbeginn rechne ich Ihren Anteil per Gutschrift ab – Sie müssen keine Rechnung schreiben. Die Gutschrift können Sie gegenüber den Eigentümern vorlegen.
Was dieses Modell von anderen unterscheidet
Schriftlich dokumentiert. Keine mündlichen Absprachen – jede Beteiligung steht in der Partnervereinbarung und in der Abrechnung. Ausschreibung zuerst. Den Zuschlag bekommt das beste Gesamtangebot für die Gemeinschaft, nicht der Versorger mit der höchsten Vergütung. Nach Verbrauch, nicht pro Zähler. Viele kleine Zähler zu vermitteln lohnt sich nicht; es zählt der tatsächliche Bestand.
Transparenz gegenüber den Eigentümern
Eine Verwaltung handelt im Interesse der Eigentümer. Eine Beteiligung, die nicht offen ist, kann dieses Vertrauen beschädigen. Deshalb empfehle ich, sie gegenüber Beirat und Eigentümern offenzulegen und deren Zustimmung einzuholen, etwa im Verwaltervertrag oder per Beschluss. Die Unterlagen dafür liefere ich Ihnen.
Ob und in welcher Form Sie als Verwaltung eine Beteiligung annehmen dürfen, richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag. Klären Sie das bitte vorab. Die Beteiligung hat keinen Einfluss darauf, welcher Versorger den Zuschlag erhält. Wie ich selbst bezahlt werde, steht auf der Seite Vergütung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Partnerschaft besprechen
Wie viele Lieferstellen betreuen Sie? Im Erstgespräch klären wir, wie eine Beteiligung für Ihre Verwaltung aussehen kann.
Beteiligung für Verwaltungen – gut zu wissen
Nein. Die Beteiligung wird aus meinem Serviceaufschlag gezahlt, der ohnehin im Arbeitspreis enthalten ist. Der Aufschlag wird dafür nicht erhöht, der Energiepreis für die Gemeinschaft ist mit und ohne Beteiligung derselbe.
Weil der Serviceaufschlag selbst pro Kilowattstunde berechnet wird. Eine Pauschale pro Zähler würde dazu verleiten, möglichst viele kleine Zähler zu vermitteln. Die Beteiligung nach Verbrauch spiegelt dagegen, wie groß der Bestand tatsächlich ist.
Ja, ich empfehle, sie offenzulegen und die Zustimmung der Eigentümer einzuholen, etwa im Verwaltervertrag oder per Beschluss. Die Unterlagen dafür liefere ich. Ob und in welcher Form Sie eine Beteiligung annehmen dürfen, richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag.