Ratgeber · für Wohnungseigentümer & Beiräte

Energiekosten auf die Tagesordnung: So stellen Sie den Antrag in der Eigentümerversammlung

Die Energiekosten Ihrer Gemeinschaft sollen endlich geprüft werden – aber wie kommt das Thema überhaupt in die Versammlung? Die gute Nachricht: Jeder Eigentümer kann Tagesordnungspunkte verlangen, und für eine bloße Prüfung braucht es oft nicht einmal einen Beschluss. Hier steht der Weg von der Idee bis zum Beschlussvorschlag – mit Formulierungen zum Übernehmen.

Ihr Recht auf den Tagesordnungspunkt

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ein Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt wird – die Verwaltung muss ordnungsgemäß angekündigte Punkte aufnehmen. Entscheidend ist das Timing: Der Antrag muss die Verwaltung erreichen, bevor die Einladung verschickt wird. Da die Einladungsfrist mindestens drei Wochen beträgt und Verwaltungen die Tagesordnung vorher festlegen, gilt als Faustregel: vier bis sechs Wochen vor dem erwarteten Versammlungstermin schriftlich einreichen.

Oft reicht der kleine Weg: Prüfung statt Beschluss

Bevor Sie den formalen Weg gehen, lohnt die Unterscheidung: Eine kostenlose Prüfung der Energieverträge ist keine Vertragsänderung – sie kann die Verwaltung meist ohne Beschluss beauftragen, und der Beirat kann sie formlos anregen. Ein Beschluss wird erst nötig, wenn tatsächlich Verträge gewechselt werden sollen und der Verwaltervertrag das nicht ohnehin der Verwaltung überlässt. Wer was entscheiden darf, hängt von Ihrer Gemeinschaftsordnung ab – die Grundlagen erklärt der Beitrag Stromvertrag in der WEG: Wer entscheidet wirklich?

So formulieren Sie den Antrag an die Verwaltung

Der Antrag an die Verwaltung ist formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen und drei Dinge enthalten: den gewünschten Tagesordnungspunkt („Prüfung und ggf. Neuvergabe der Strom- und Gasverträge der Gemeinschaft"), eine kurze Begründung (gestiegene Energiekosten in der Jahresabrechnung, keine dokumentierte Prüfung in den letzten Jahren) und einen konkreten Beschlussvorschlag – dazu gleich mehr. Bleiben Sie sachlich und kooperativ: Ziel ist eine Prüfung, kein Misstrauensvotum gegen die Verwaltung.

Der Beschlussvorschlag zum Übernehmen

Ein Beschlussvorschlag, der in der Praxis funktioniert, weil er niemanden bindet und nichts kostet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Strom- und Gaslieferverträge der Gemeinschaft durch einen unabhängigen, für die Gemeinschaft kostenfreien Dienstleister prüfen zu lassen. Über das Ergebnis wird in der nächsten Eigentümerversammlung berichtet. Ein Anbieterwechsel erfolgt nur bei nachweislich besseren Konditionen bei mindestens gleichwertiger Vertragsqualität."

Diese Formulierung nimmt die typischen Einwände vorweg: Sie kostet nichts, sie verpflichtet zu nichts, und die Entscheidung über einen Wechsel bleibt bei der Gemeinschaft bzw. der Verwaltung.

In der Versammlung: mit Zahlen argumentieren, nicht mit Gefühl

Der stärkste Auftritt in der Versammlung ist der kürzeste: die betreffende Position aus der Jahresabrechnung nennen, die Steigerung zum Vorjahr, fertig. Wenn Gegenwind kommt („das lohnt sich doch nicht"), hilft eine Einordnung aus dokumentierten Fällen: Bei einer Hausverwaltung aus Oberhausen brachte die Neustrukturierung rund 22 Prozent Ersparnis; bei einer Verwaltung in Essen wurden 36 Lieferstellen von 13 Versorgern auf einen zusammengeführt – weniger Kosten und deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Und der wichtigste Satz zum Schluss: Die Prüfung kostet die Gemeinschaft nichts.

Wenn die Verwaltung mauert

Meist tut sie das nicht – eine kostenfreie Prüfung nimmt ihr Arbeit ab. Falls doch: Der Beirat kann das Gespräch suchen, und ein ordnungsgemäß eingereichter Tagesordnungspunkt darf nicht einfach ignoriert werden. Was Sie vermeiden sollten, ist die Eskalation über die Köpfe hinweg – der Weg über Beirat und Versammlung ist fast immer schneller als der Konflikt. Für die erste, formlose Anfrage an die Verwaltung gibt es unten eine fertige Vorlage.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Antrag & Versammlung – gut zu wissen

Der Antrag muss bei der Verwaltung eingehen, bevor die Einladung mit der Tagesordnung verschickt wird. Da die Einladungsfrist mindestens drei Wochen beträgt, empfiehlt sich die Einreichung vier bis sechs Wochen vor dem erwarteten Termin – schriftlich, mit konkretem Tagesordnungspunkt.

Meist nicht. Eine kostenlose, unverbindliche Prüfung ist keine Vertragsänderung – die Verwaltung kann sie in der Regel ohne Beschluss beauftragen, und der Beirat kann sie formlos anregen. Ein Beschluss wird relevant, wenn tatsächlich Verträge gewechselt werden sollen und der Verwaltervertrag das nicht der Verwaltung überlässt.

Ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereichte Punkte muss die Verwaltung aufnehmen. Wird der Punkt übergangen, sprechen Sie zunächst den Beirat an und fordern Sie die Aufnahme schriftlich ein. In der Praxis reicht das fast immer – die Eskalation zum Anwalt ist die seltene Ausnahme.

Die Versammlung kann die Verwaltung per Beschluss beauftragen, die Energieverträge neu zu vergeben. Sinnvoller ist meist der zweistufige Weg: erst Prüfung mit Bericht, dann Entscheidung auf Basis konkreter Angebote – so stimmt niemand über etwas Unbekanntes ab.

Niemand aus der Gemeinschaft. Die Prüfung ist kostenfrei; vergütet werde ich im Erfolgsfall über den Energieversorger. Genau deshalb funktioniert der Beschlussvorschlag oben so gut: Es gibt keinen Kostenpunkt, über den gestritten werden könnte.

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