Die 5 häufigsten Fehler beim Energieeinkauf für Mehrfamilienhäuser
Strom und Gas für ein Mehrfamilienhaus einzukaufen klingt einfach – ist es aber nicht. Zwischen Allgemeinstrom, Heizgas, Fristen und Beschlusslagen entstehen Fehler, die sich Jahr für Jahr in der Abrechnung summieren. Das sind die fünf häufigsten.
Fehler 1: Der Vertrag verlängert sich still – jedes Jahr aufs Neue
Die meisten Strom- und Gasverträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Wer die Frist verpasst, sitzt ein weiteres Jahr auf den alten Konditionen – bei hohem Allgemein- und Heizverbrauch ein echter Kostenfaktor. Umgekehrt gilt aber auch: Viele Verwaltungen halten sich für länger gebunden, als sie es sind. Über die AGB des Versorgers abgeschlossene Verträge dürfen eine Gemeinschaft, der ein Verbraucher angehört, nicht länger als 24 Monate binden – längere Laufzeiten sind oft unwirksam. Wann Sie vorzeitig herauskommen, steht im Beitrag Energievertrag kündigen. Wie eine zentrale Fristenübersicht das Verpassen verhindert, zeigt der Beitrag Vertragsfristen im Griff behalten.
Fehler 2: Das Objekt steckt in der Grundversorgung – und niemand merkt es
Nach einem Eigentümerwechsel, einer Versorgerinsolvenz oder schlicht aus Historie laufen viele Häuser in der Grundversorgung – in der Regel dem teuersten Tarif des örtlichen Versorgers. Der einzige Vorteil: Sie ist kurzfristig kündbar, der Wechsel geht hier besonders schnell. Ob Ihr Haus betroffen ist, klärt ein kurzer Energie-Check anhand der letzten Abrechnung.
Fehler 3: Allgemeinstrom wird wie Haushaltsstrom behandelt
Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpen, Tiefgarage: Der Allgemeinstrom ist ein eigener Vertrag mit eigenem Verbrauchsprofil. Wer hier einfach einen Haushaltstarif abschließt oder den Vertrag seit Jahren nicht anfasst, verschenkt Geld, das alle Eigentümer über das Hausgeld bezahlen. Wie es richtig geht, steht im Beitrag Allgemeinstrom richtig ausschreiben. Und weil der Betriebsstrom der Heizung dabei nicht im Allgemeinstrom landen darf, lohnt der Blick in den Beitrag Betriebsstrom vs. Allgemeinstrom.
Fehler 4: Jedes Haus verhandelt für sich allein
Ein einzelnes Mehrfamilienhaus hat am Energiemarkt wenig Gewicht. Wer mehrere Objekte besitzt oder verwaltet, kann Lieferstellen bündeln – und erreicht Konditionen, die ein Einzelobjekt nicht bekommt. Genau das leistet die Bündelausschreibung; den Gesamtüberblick gibt die Seite Energiekosten senken.
Fehler 5: Nur der Arbeitspreis zählt – der Rest des Vertrags wird ignoriert
Der Cent-Betrag pro Kilowattstunde ist nur die halbe Wahrheit. Entscheidend sind außerdem Grundpreis (fällt pro Lieferstelle an), Laufzeit- und Verlängerungsklauseln, Preisanpassungsklauseln und Bonus-Konstruktionen, die nur im ersten Jahr rechnen. Angebote deshalb immer über die volle Laufzeit und inklusive Grundpreis vergleichen – pro Lieferstelle, nicht pro Kilowattstunde. Worauf es beim Gasvertrag fürs Mehrfamilienhaus konkret ankommt, steht dort. Und dass sich Fehler nicht nur im Vertrag, sondern auch in der laufenden Abrechnung verstecken, zeigt der Beitrag Strom- und Gasrechnung prüfen.
Kurz-Check: Haben Sie den Einkauf im Griff?
Alle Lieferstellen erfasst? Keine versteckte Grundversorgung? Fristen überwacht? Allgemeinstrom im Marktvergleich? Objekte gebündelt statt einzeln verhandelt? Bei jedem „Nein" lohnt der genaue Blick – Grundlage ist immer eine saubere Bestandsaufnahme, siehe Lieferstellenmanagement. In der WEG kommt die Beschlusslage dazu – mehr dazu unter Stromvertrag für die WEG.
Energieeinkauf im Mehrfamilienhaus – gut zu wissen
Im Mehrfamilienhaus letztlich die Eigentümer über das Hausgeld und die Mieter über die Betriebskostenabrechnung. Deshalb gehört der Energieeinkauf zur ordentlichen Verwaltung.
Auf der letzten Rechnung steht der Tarifname. Begriffe wie „Grundversorgung" oder „Ersatzversorgung" sind das Signal – im Zweifel prüfe ich das kostenlos anhand der Abrechnung.
Der Wechsel selbst ist erst zum Vertragsende möglich, aber der Folgevertrag lässt sich oft Monate vorher zu heutigen Konditionen sichern. Genau dafür gibt es die Fristenüberwachung.
Mehrere Lieferstellen, Allgemeinstrom mit eigenem Profil, höhere Verbräuche und ggf. eine WEG-Beschlusslage – dafür Zugang zu Konditionen, die Privathaushalte nicht bekommen.
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