Volumen aufbauen

Mehrere Eigentümergemeinschaften gemeinsam ausschreiben: Volumen schafft Verhandlungsmacht

Eine Gemeinschaft mit zwei Lieferstellen bewegt am Markt wenig. Fünf Gemeinschaften mit zusammen fünfzehn Lieferstellen bewegen deutlich mehr. Wie diese Bündelung praktisch abläuft, ohne dass jemand Verantwortung für fremde Verträge übernimmt.

Stand: 07.08.2026 · Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg

Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler aus Duisburg

Melf Klaus Riecke

Unabhängiger Energiemakler, Energiehelden24, Duisburg. Betreut Hausverwaltungen, WEGs und selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften bei Bündelausschreibungen und Lieferstellenmanagement.

Kurz gesagt

Der Kerngedanke: Gemeinsam anfragen, getrennt abschließen. Die Ausschreibung läuft als ein Vorgang mit einem Gesamtvolumen, aber jede Gemeinschaft schließt ihren eigenen Vertrag und beschließt für sich. Damit entsteht Verhandlungsmacht, ohne dass eine Gemeinschaft für die andere haftet. Das ist der wirksamste Hebel für kleine WEGs überhaupt.

Warum kleine Gemeinschaften allein wenig erreichen

Eine Ausschreibung funktioniert über Wettbewerb, und Wettbewerb entsteht über Attraktivität. Für einen Anbieter bedeutet jede Anfrage denselben Aufwand: Angebot kalkulieren, Vertrag anlegen, Lieferstellen einpflegen. Ob dahinter zwei Zähler stehen oder zwanzig, ändert daran wenig.

Entsprechend unterschiedlich fällt die Bereitschaft aus, sich Mühe zu geben. Bei zwei Lieferstellen bekommen Sie das Standardangebot. Bei zwanzig lohnt es sich für den Vertrieb, zu rechnen.

Das ist keine Willkür, sondern Betriebswirtschaft. Und es ist genau der Grund, warum die Bündelung für kleine Gemeinschaften mehr bringt als jede Verhandlungstaktik.

Das Grundprinzip: gemeinsam anfragen, getrennt abschließen

Der wichtigste Punkt vorweg, weil er die häufigste Sorge ausräumt: Es entsteht keine gemeinsame Haftung. Niemand haftet für die Verträge einer anderen Gemeinschaft. Der Ablauf sieht so aus:

  1. Die beteiligten Gemeinschaften stellen ihre Lieferstellen zusammen
  2. Es wird eine Anfrage mit dem Gesamtvolumen an die Anbieter gestellt
  3. Die Anbieter kalkulieren auf Basis des Gesamtvolumens
  4. Jede Gemeinschaft erhält ihren eigenen Vertrag zu den ausgehandelten Konditionen
  5. Jede Gemeinschaft beschließt für sich in ihrer eigenen Versammlung

Rechtlich bleibt jede Gemeinschaft eigenständiger Vertragspartner. Wirtschaftlich profitieren alle von der Menge. Wenn eine Gemeinschaft am Ende doch nicht beschließt, betrifft das die anderen nicht.

Wer kommt als Partner in Frage?

Die Gemeinschaften müssen nicht nebeneinander liegen und auch nicht denselben Netzbetreiber haben. Praktisch bewährt haben sich:

  • Nachbargemeinschaften in derselben Straße oder Siedlung – oft aus derselben Bauphase, mit ähnlicher Struktur
  • Gemeinschaften mit denselben Eigentümern, etwa wenn jemand in mehreren Objekten Anteile hält
  • Kontakte über den Verwaltungsbeirat – Beiräte kennen sich häufig aus der Nachbarschaft
  • Objekte desselben Bauträgers in einem Quartier

Ein Hinweis zur Praxis: Die Ansprache läuft besser über eine Person, die beide Seiten kennt, als über einen Aushang. Wer im Beirat sitzt und einen Beirat der Nachbargemeinschaft kennt, hat den kürzesten Weg.

Der Ablauf in fünf Schritten

1. Interesse abfragen – unverbindlich

Beginnen Sie nicht mit einem Beschluss, sondern mit einem Gespräch. Es reicht, wenn zunächst je Gemeinschaft eine Person sagt: Ja, wir schauen uns das an. Formale Schritte kommen später.

2. Lieferstellen erfassen – je Gemeinschaft getrennt

Zählernummer, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, aktueller Lieferant, Vertragsende, Kündigungsfrist. Die Listen bleiben getrennt, werden aber für die Anfrage zusammengeführt. Details dazu im Beitrag zur Ausschreibung.

3. Vertragsenden abgleichen – der kritische Punkt

Hier scheitern die meisten Bündelungen. Wenn Gemeinschaft A im März frei wird und Gemeinschaft B erst im Oktober des Folgejahres, lässt sich das nicht in einer Ausschreibung abbilden. Zwei Auswege: entweder auf den spätesten gemeinsamen Termin warten, oder für die früher freiwerdende Gemeinschaft eine Überbrückung mit kurzer Laufzeit wählen. Das kostet ein wenig, bringt aber alle auf einen Stichtag – und ab dann läuft es dauerhaft gemeinsam.

4. Gemeinsam anfragen, zum selben Stichtag

Eine Anfrage, ein Gesamtvolumen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass je Gemeinschaft ein eigener Vertrag geschlossen wird. Alle Angebote müssen zum selben Stichtag gelten – sonst ist der Vergleich wertlos.

5. Jede Gemeinschaft beschließt für sich

Jede Versammlung bekommt dieselbe Entscheidungsvorlage und fasst ihren eigenen Ermächtigungsbeschluss. Wie der aussieht, steht im Beitrag zum Ermächtigungsbeschluss.

Was Sie vorher klären sollten

FrageWarum sie wichtig ist
Wer koordiniert?Eine Person muss die Fäden halten. Ohne benannte Koordination versandet der Vorgang zwischen den Gemeinschaften.
Passen die Vertragsenden?Der häufigste Grund, warum eine Bündelung nicht zustande kommt. Früh klären, nicht erst nach der Anfrage.
Wer darf Daten weitergeben?Verbrauchsdaten und Zählernummern der einen Gemeinschaft gehen die andere nichts an. Für die Anfrage genügt die Übermittlung an den Anbieter beziehungsweise den beauftragten Makler.
Was passiert bei Abspringern?Vorher festlegen: Ab welcher Restmenge bleibt das Angebot gültig? Der Anbieter kalkuliert auf das Gesamtvolumen.
Wer trägt den Aufwand?Bei Eigenorganisation die koordinierende Person. Bei Beauftragung eines Maklers entstehen für die Gemeinschaften in der Regel keine direkten Kosten.

Die realistische Erwartung

Damit niemand enttäuscht wird: Die Bündelung verändert Ihre Verhandlungsposition, aber sie macht aus fünf kleinen Gemeinschaften keinen Großkunden. Was Sie erreichen, ist ein Angebot, das kalkuliert wurde statt aus der Preisliste zu stammen – und Zugang zu Anbietern, die Einzelanfragen dieser Größe gar nicht bearbeiten.

Der zweite Effekt wird oft unterschätzt und ist auf Dauer der wertvollere: Alle Gemeinschaften liegen danach auf einem gemeinsamen Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt ist jede weitere Ausschreibung ein Bruchteil des Aufwands, weil die Struktur steht und alle Fristen zusammenfallen.

Wann es sich nicht lohnt

Wenn die Vertragsenden weit auseinanderliegen und keine Gemeinschaft bereit ist, eine Überbrückung in Kauf zu nehmen, wird es mühsam. Ebenso, wenn keine Person die Koordination übernehmen will – dann bleibt der Vorgang zwischen den Beteiligten hängen und niemand fühlt sich zuständig.

Und wenn alle beteiligten Gemeinschaften jeweils nur eine einzelne Lieferstelle mit geringem Verbrauch haben, ist das Gesamtvolumen auch gebündelt noch klein. Dann ist der Wechsel aus der Grundversorgung in einen regulären Vertrag der Schritt, der zählt – den kann jede Gemeinschaft für sich machen.

Häufige Fragen

Haften wir dann für die Verträge der anderen Gemeinschaft?

Nein. Jede Gemeinschaft schließt ihren eigenen Vertrag und ist ausschließlich für diesen verantwortlich. Gemeinsam ist nur die Anfrage, nicht der Vertrag.

Müssen alle Gemeinschaften dasselbe beschließen?

Nein. Jede Versammlung entscheidet eigenständig. Springt eine Gemeinschaft ab, betrifft das die anderen nicht – klären Sie aber vorab mit dem Anbieter, ab welcher Restmenge das Angebot gültig bleibt.

Müssen die Objekte nebeneinander liegen?

Nein. Entscheidend ist, dass ein Anbieter alle Lieferstellen beliefern kann. Bei überregional tätigen Anbietern ist die räumliche Lage meist unproblematisch.

Was, wenn die Vertragsenden nicht zusammenpassen?

Entweder auf den spätesten gemeinsamen Termin warten oder für früher freiwerdende Gemeinschaften eine kurze Überbrückung wählen. Letzteres kostet etwas, bringt aber alle dauerhaft auf einen Stichtag.

Wer koordiniert das Ganze?

Entweder eine benannte Person aus einem der Beiräte oder ein beauftragter Energiemakler. Ohne klare Koordination versandet der Vorgang erfahrungsgemäß.

Transparenzhinweis: Energiehelden24 ist ein unabhängiger Energiemakler mit Sitz in Duisburg und wird über Vermittlungsprovisionen der Lieferanten vergütet. Wir stehen in keinem Konzernverbund mit einem Energieversorger. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und stellt keine Rechtsberatung dar; die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall und von Ihrer Teilungserklärung ab.

Mehrere Gemeinschaften, ein Vorgang

Wir koordinieren die Bündelung, führen die Lieferstellen zusammen und liefern jeder Gemeinschaft ihre eigene Entscheidungsvorlage. Beschlossen wird bei Ihnen.

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Mehr dazu: Leitfaden WEG-Selbstverwaltung · Selbst ausschreiben · Bündelausschreibung