Ratgeber · für Eigentümer, Vermieter & Verwaltungen

Abschläge seit Jahren gleich? So vermeiden Sie die böse Nachzahlung

Die Jahresrechnung kommt – und mit ihr eine Nachzahlung von mehreren hundert oder tausend Euro. Der Grund ist fast immer derselbe: Die monatlichen Abschläge wurden seit Jahren nicht angepasst, während Preise und Verbrauch längst woanders stehen. Das Ärgerliche daran: Es ist komplett vermeidbar. Hier steht, wie Abschläge funktionieren, wie Sie sie richtig setzen und wann der Versorger mitziehen muss.

Wie Abschläge entstehen – und warum sie veralten

Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den erwarteten Jahresverbrauch: Der Versorger schätzt die Jahreskosten und teilt sie auf monatliche Raten auf, abgerechnet wird einmal jährlich. Das Problem: Die Schätzung basiert auf der Vergangenheit. Steigt der Preis – etwa durch eine Preiserhöhung – oder der Verbrauch, etwa durch neue Mieter oder einen kälteren Winter, laufen die alten Abschläge einfach weiter. Die Differenz sammelt sich still an und kommt als Nachzahlung auf einen Schlag.

Die einfache Kontrollrechnung

Sie brauchen dafür nur die letzte Jahresrechnung: Jahresverbrauch in kWh × aktueller Arbeitspreis + 12 × Grundpreis, geteilt durch 12. Liegt Ihr monatlicher Abschlag spürbar unter diesem Wert, läuft eine Nachzahlung auf. Beispiel: 15.000 kWh Gas × 11 ct = 1.650 € plus 150 € Grundpreis ergibt 1.800 € im Jahr – der Abschlag sollte bei 150 € liegen. Zahlen Sie noch 110 € aus alten Zeiten, fehlen am Jahresende 480 €. Diese Rechnung dauert zwei Minuten und gehört nach jeder Preisänderung wiederholt.

Zu hohe Abschläge sind auch keine Lösung

Der Reflex nach einer Nachzahlung ist oft das Gegenteil: Abschläge großzügig hochsetzen, Ruhe haben. Doch überhöhte Abschläge sind ein zinsloser Kredit an den Versorger – bei Verwaltungen mit vielen Lieferstellen schnell fünfstellige Beträge, die ein Jahr lang gebunden sind. Und geht ein Versorger in die Insolvenz (siehe Der Versorger hat gekündigt), sind aufgelaufene Guthaben gefährdet. Ziel ist der passende Abschlag, nicht der bequeme.

Ihr Recht auf Anpassung

Die Anpassung ist keine Kulanz: Nach den Vorgaben für die Strom- und Gasversorgung muss der Abschlag den tatsächlich zu erwartenden Verbrauch angemessen widerspiegeln, und Sie können bei verändertem Verbrauch eine Anpassung verlangen. In der Praxis genügt eine kurze Mitteilung an den Versorger mit aktuellem Zählerstand und gewünschtem Abschlag – die meisten Portale bieten die Änderung inzwischen direkt online an. Wichtig für Verwaltungen: Nach jedem Anbieterwechsel und jeder Stichtagsabrechnung die neuen Abschläge kontrollieren, statt die alten fortschreiben zu lassen.

Sonderfall Vermietung: Abschläge und Betriebskostenvorauszahlung im Gleichlauf

Für Vermieter hat das Thema eine zweite Ebene: Laufen die eigenen Abschläge an den Versorger höher als die Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter, finanzieren Sie die Differenz unterjährig vor; laufen sie niedriger, kommt die Nachzahlung erst zu Ihnen und dann – ein Jahr versetzt und oft mit Diskussionen – zu den Mietern. Der saubere Zustand: Versorger-Abschläge und Mietervorauszahlungen werden nach jeder Preisbewegung gemeinsam angepasst. Das erspart beiden Seiten die Überraschung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wenn die Nachzahlung schon da ist

Erst prüfen, dann zahlen: Stimmen Zählerstand und Abrechnungszeitraum, wurde abgelesen oder geschätzt, wurde der vereinbarte Tarif berechnet? Die vollständige Prüfroutine steht im Beitrag Strom- und Gasrechnung richtig prüfen. Ist die Forderung korrekt, aber hoch: Versorger akzeptieren bei größeren Nachzahlungen häufig Ratenzahlungen – anfragen kostet nichts. Und danach beides erledigen: Abschlag anpassen und prüfen, ob der Tarif selbst noch marktgerecht ist – denn die beste Abschlagsplanung nützt nichts, wenn der Preis dahinter zu hoch ist.

Häufige Fragen

Abschläge & Nachzahlung – gut zu wissen

Jahresverbrauch in kWh mal aktueller Arbeitspreis, plus zwölf Monatsgrundpreise, geteilt durch zwölf. Diese Rechnung mit den Werten der letzten Jahresrechnung und dem aktuellen Preis dauert zwei Minuten und zeigt sofort, ob eine Nachzahlung aufläuft.

Ja. Der Abschlag muss den zu erwartenden Verbrauch angemessen abbilden; bei den meisten Versorgern lässt er sich direkt im Kundenportal anpassen. Sinnvoll ist die Änderung mit aktuellem Zählerstand, damit die Schätzbasis stimmt. Unrealistisch niedrige Wünsche kann der Versorger ablehnen.

Das passiert häufiger, als man denkt – Anpassungen laufen teils erst mit der nächsten Jahresrechnung. Genau dann entsteht die Nachzahlung. Deshalb gilt: Nach jeder Preisänderung selbst nachrechnen und den Abschlag aktiv anpassen lassen, statt auf den Versorger zu warten.

Nein. Überhöhte Abschläge sind ein zinsloser Kredit an den Versorger, und bei einer Versorger-Insolvenz sind aufgelaufene Guthaben gefährdet. Ziel ist der realistische Abschlag – bei Verwaltungen mit vielen Lieferstellen macht die Differenz schnell fünfstellige gebundene Beträge aus.

Erst die Rechnung prüfen: Zählerstand, Zeitraum, Ablesung oder Schätzung, vereinbarter Tarif. Ist sie korrekt, fragen Sie bei hohen Beträgen nach einer Ratenzahlung – das akzeptieren viele Versorger. Und danach beides korrigieren: den Abschlag und, falls der Tarif zu teuer ist, den Vertrag.

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Eine hohe Nachzahlung ist oft das Symptom – dahinter stecken veraltete Abschläge und häufig auch ein zu teurer Tarif. Ich prüfe beides kostenlos: Rechnung, Abschläge und ob Ihr Vertrag noch marktgerecht ist.

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