Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Energieeinkauf für kleine Hausverwaltungen: Professionell ohne eigene Abteilung

Große Verwaltungen haben oft eigene Mitarbeiter für Energie. Kleine Verwaltungen mit wenigen Objekten machen das nebenbei – und verlängern Verträge deshalb häufig einfach, statt neu einzukaufen. Das muss nicht sein.

Das typische Problem kleiner Verwaltungen

Jede WEG hat ihren eigenen Vertrag, oft noch vom Vorverwalter oder vom Bauträger. Die Enddaten sind über das Jahr verteilt, der Überblick fehlt. Für eine Ausschreibung je Objekt fehlt die Zeit – und für einzelne Objekte interessieren sich manche Versorger kaum.

Warum Bündeln auch im Kleinen funktioniert

Auch mehrere kleine Objekte ergeben zusammen ein Paket, das für Versorger interessant ist. Einige große Versorger nehmen Stromverträge in der Wohnungswirtschaft erst ab einer Mindestzahl von Lieferstellen an. Mit einer gebündelten Ausschreibung öffnen sich diese Türen auch für kleinere Bestände.

Wichtig: Gebündelt wird der Einkauf, nicht die Haftung. Jede WEG bleibt Vertragspartner für ihre eigenen Lieferstellen (siehe Rahmenvertrag ohne eigene Firma).

Der Einstieg in drei Schritten

  1. Lieferstellen erfassen: Für jedes Objekt Zähler, MaLo-ID, Verbrauch, Lieferant und Vertragsende.
  2. Gemeinsamen Stichtag festlegen: Verträge über kurze Übergangsverträge auf ein gemeinsames Enddatum bringen, meist den 31.12.
  3. Einmal gemeinsam ausschreiben: Danach laufen alle Verträge parallel, und der Aufwand fällt nur einmal im Einkaufszyklus an.

Was Sie selbst tun müssen – und was nicht

Die Beschlüsse in den Eigentümerversammlungen bleiben Aufgabe der Verwaltung. Datenerfassung, Ausschreibung, Angebotsvergleich und die Koordination des Wechsels kann ein Energiemakler übernehmen. Der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch deutlich, verschwindet aber nicht ganz.

Kurz gesagt: Auch wenige Objekte lohnen einen gebündelten Einkauf. Der größte Hebel für kleine Verwaltungen ist ein gemeinsamer Stichtag.
Häufige Fragen

Energieeinkauf kleiner Verwaltungen – gut zu wissen

Schon ab wenigen Objekten, wenn Verträge und Enddaten auseinanderlaufen. Eine feste Mindestzahl gibt es nicht.

Nein. Jede Gemeinschaft bleibt Vertragspartner für ihre eigenen Lieferstellen.

Mit kurzen Übergangsverträgen für früher endende Lieferstellen, bis alle zum selben Datum auslaufen.

Vor allem die Beschlüsse in den Eigentümerversammlungen. Erfassung, Ausschreibung und Wechsel kann ein Energiemakler übernehmen.

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