Hausgeld gestiegen? Woran es liegt – und was Sie als Eigentümer tun können
Der Wirtschaftsplan kommt, das Hausgeld steigt – und in der Eigentümerversammlung heißt es: „Die Kosten sind eben gestiegen." Das stimmt oft. Aber nicht immer, und selten in voller Höhe. Ein erheblicher Teil des Hausgelds sind Energiekosten, und genau dort lohnt sich der zweite Blick: Läuft der Allgemeinstrom noch in einem alten Tarif? Steckt die Heizung in der Grundversorgung? Hier steht, wie Sie das als Eigentümer herausfinden – ohne Streit mit der Verwaltung.
Was im Hausgeld steckt – und wo die Energie sitzt
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft: Verwaltung, Versicherungen, Instandhaltungsrücklage, Hausmeister – und die Energiekosten der Gemeinschaftsflächen: Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung und Tiefgarage sowie, bei zentraler Anlage, das Gas für die Heizung. Diese Energieposten gehören zu den wenigen Bestandteilen des Hausgelds, die sich aktiv senken lassen – Versicherungen und Grundsteuer sind weitgehend fix, Energieverträge nicht.
Warum das Hausgeld steigt, ohne dass jemand etwas falsch macht
Der häufigste Grund für steigende Energiekosten in der WEG ist kein Fehler, sondern Unterlassung: Verträge laufen seit Jahren unverändert, niemand hat sie gekündigt, also verlängern sie sich automatisch – oft zu immer schlechteren Konditionen. Oder eine Lieferstelle ist irgendwann in die Grundversorgung gefallen und dort geblieben, weil die Versorgung ja funktioniert. Das ist niemandem vorzuwerfen: Verwaltungen betreuen viele Objekte, und Energieverträge stehen selten oben auf der Liste. Genau deshalb braucht es jemanden, der gezielt nachschaut.
So lesen Sie die Jahresabrechnung mit Blick auf Energie
Nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung und suchen Sie die Positionen Allgemeinstrom, Betriebsstrom und Heizkosten bzw. Gas. Zwei einfache Prüfungen: Erstens der Jahresvergleich – ist die Position deutlich stärker gestiegen als der Verbrauch? Dann ist der Preis das Problem, nicht der Verbrauch. Zweitens die Größenordnung – bei Allgemeinstrom über etwa 35 ct/kWh brutto lohnt in fast jedem Fall eine Prüfung. Wie sich Allgemeinstrom auf die Eigentümer verteilt und was überhaupt dazugehört, erklärt der eigene Beitrag.
Was Sie als einzelner Eigentümer tun können
Sie müssen nicht bis zur nächsten Versammlung warten. Als Eigentümer haben Sie das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen – dazu gehören auch die Energieverträge und Rechnungen der Gemeinschaft. Der konstruktive Weg ist aber meist einfacher: eine freundliche Anfrage an die Verwaltung, ob die Strom- und Gasverträge in den letzten zwei Jahren geprüft wurden. Die Vorlage unten nimmt Ihnen die Formulierung ab – bewusst kooperativ gehalten, denn es geht nicht um Vorwürfe, sondern darum, eine Prüfung anzustoßen, die die Verwaltung nichts kostet.
Die Rolle des Beirats: kurzer Draht statt großer Beschluss
Sitzen Sie im Verwaltungsbeirat, ist Ihr Hebel noch direkter: Der Beirat spricht ohnehin regelmäßig mit der Verwaltung und kann eine Vertragsprüfung formlos anregen – dafür braucht es keinen Beschluss der Gemeinschaft. Erst wenn tatsächlich ein Anbieterwechsel ansteht, entscheidet je nach Verwaltervertrag die Verwaltung selbst oder die Versammlung. Wer über den Stromvertrag in der WEG wirklich entscheidet, steht ausführlich im Beitrag Stromvertrag in der WEG.
Was eine Prüfung realistisch bringt
Zur Einordnung aus dokumentierten Fällen: Bei einer Verwaltung aus Oberhausen ergab die Neustrukturierung der Strom- und Gasverträge rund 19.729 € Ersparnis pro Jahr – etwa 22 Prozent. Auf eine einzelne Gemeinschaft heruntergerechnet sind es je nach Größe oft einige hundert bis wenige tausend Euro jährlich. Das klingt unspektakulär, wirkt aber direkt auf Ihr Hausgeld – Jahr für Jahr, ohne dass die Gemeinschaft investieren muss. Die Prüfung selbst kostet nichts: Meine Vergütung übernimmt der Versorger.
Hausgeld & Energiekosten – gut zu wissen
Das Hausgeld deckt die Gemeinschaftskosten – Ihr persönlicher Verbrauch spielt dort nur teilweise hinein. Steigen Allgemeinstrom oder Heizkosten der Gemeinschaft, zahlen alle Eigentümer anteilig mit, unabhängig vom eigenen Verhalten. Deshalb lohnt der Blick auf die Verträge der Gemeinschaft, nicht nur auf den eigenen Zähler.
Ja. Eigentümer haben das Recht, die Verwaltungsunterlagen einzusehen – dazu gehören auch Verträge und Rechnungen der Gemeinschaft. In der Praxis ist eine freundliche Anfrage an die Verwaltung meist der schnellere Weg als die formale Einsichtnahme.
Nein, allein nicht – die Verträge schließt die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Aber Sie können eine Prüfung anregen, den Beirat einschalten oder einen Antrag für die Eigentümerversammlung stellen. Erfahrungsgemäß reicht oft schon die Anfrage, damit die Verwaltung tätig wird.
Nein. Die Prüfung ist kostenlos; vergütet werde ich im Erfolgsfall über den Energieversorger. Für die Gemeinschaft entsteht kein Honorar und keine Verpflichtung – wenn die bestehenden Verträge gut sind, ist das Ergebnis genau diese Bestätigung.
Die Ersparnis greift mit Beginn der neuen Verträge und schlägt sich in der nächsten Jahresabrechnung nieder. Ins Hausgeld selbst fließt sie ein, sobald der Wirtschaftsplan die niedrigeren Energiekosten berücksichtigt – meist also im Folgejahr.
Hausgeld zu hoch? Lassen Sie die Energieseite prüfen.
Ich prüfe die Strom- und Gasverträge Ihrer Gemeinschaft kostenlos – gern auch auf Anregung einzelner Eigentümer oder des Beirats. Wenn nichts zu holen ist, sage ich Ihnen das genauso klar.
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