Ratgeber · Vor dem Vertragsabschluss

Preisgarantie beim Energieversorger: Was sie wirklich wert ist

Eine Preisgarantie ist ein Versprechen. Sie hält nur so lange, wie der Versorger sie bezahlen kann. Wer für eine WEG oder einen ganzen Bestand den günstigsten Festpreis wählt, sollte deshalb auch prüfen, wer dahintersteht.

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Schon passiert? Was nach einer Kündigung durch den Versorger zu tun ist, steht im Beitrag Der Versorger hat gekündigt.

Wie eine Preisgarantie platzt

Ein Versorger, der Ihnen heute einen Festpreis für drei Jahre zusagt, muss diese Energie auch zu einem festen Preis beschaffen. Tut er das nicht vollständig, weil er auf fallende Preise setzt oder knapp kalkuliert, trägt er das Risiko selbst. Steigen die Großhandelspreise stark, entsteht eine Kette:

Erstens: Der Einkauf wird teurer als der Verkauf. Jede gelieferte Kilowattstunde bringt Verlust. Zweitens: Das Eigenkapital muss die Lücke füllen. Ein kapitalstarker Versorger fängt das über die Laufzeit ab, ein dünn finanzierter nicht. Drittens: Preiserhöhung, Kündigung oder Lieferstopp. Ende 2021 und Anfang 2022 haben mehrere Versorger genau so reagiert und Verträge gekündigt, teils mit langer Restlaufzeit. Viertens: Ersatzversorgung. Der örtliche Grundversorger übernimmt, höchstens drei Monate lang und zu seinen allgemeinen Preisen. Danach muss neu eingekauft werden, und zwar genau dann, wenn der Markt teuer ist.

Was das für eine WEG bedeutet

Der Wirtschaftsplan ist mit dem garantierten Preis gerechnet. Fällt die Garantie weg, entsteht die Differenz in der Jahresabrechnung als Nachforderung an die Eigentümer – siehe auch Energiekosten im Wirtschaftsplan. Die Verwaltung muss dann erklären, warum der Vertrag nicht gehalten hat.

Ist ein junger Versorger automatisch riskant?

Nein. Wie lange ein Versorger am Markt ist, ist ein nützlicher Hinweis. Wer eine Preiskrise schon einmal durchgestanden hat, hat bewiesen, dass sein Modell trägt. Aber das Alter allein entscheidet nicht. Ein neuer Versorger mit solidem Einkauf kann sicherer sein als ein alter, der spekuliert.

Entscheidend sind zwei Fragen: Kauft der Versorger die zugesagte Menge beim Vertragsabschluss selbst zum Festpreis ein, also Back-to-Back? Und hat er genug Kapital, um einen Fehler in der Kalkulation abzufangen?

Checkliste: So prüfen Sie einen Versorger

  • Beschaffung: Fragen Sie, ob die Energie für Ihren Festpreis beim Vertragsabschluss eingekauft wird. Eine klare Antwort ist ein gutes Zeichen, ein Ausweichen nicht.
  • Jahresabschluss: Versorger in der Rechtsform einer GmbH oder AG veröffentlichen ihren Jahresabschluss. Eigenkapital und Ergebnis der letzten Jahre zeigen, wie viel Puffer vorhanden ist.
  • Wer steht dahinter? Kommunale Eigentümer, ein Konzern oder eine langjährige Familie im Rücken tragen Verluste eher mit als ein reines Vertriebsunternehmen.
  • Verhalten in der Krise 2022: Hat der Versorger damals seine Preisgarantien gehalten? Das ist der aussagekräftigste Test, den es gibt.
  • Umfang der Preisgarantie: Viele Garantien gelten nur für den Energiepreis, nicht für Netzentgelte, Umlagen und Steuern.
  • Preisanpassungsklauseln: Unter welchen Bedingungen darf der Versorger trotz Garantie anpassen oder kündigen? Siehe auch Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
  • Vorauszahlungen: Keine Vorkasse, keine überhöhten Abschläge. Im Insolvenzfall ist dieses Geld meist verloren.

Warum das bei der Bündelung besonders wichtig ist

Die Bündelausschreibung bringt bessere Preise, weil mehrere Objekte zu einem Versorger wechseln. Das heißt aber auch: Fällt dieser Versorger aus, sind alle Objekte gleichzeitig betroffen. Deshalb sollte die Stabilität des Versorgers in jeder Bündelausschreibung stärker gewichtet werden als bei einem Einzelvertrag. Der günstigste Bieter gewinnt nicht automatisch, wenn Zweifel an seiner Stabilität bestehen. Bei sehr großen Beständen kann es sinnvoll sein, das Volumen auf zwei Versorger aufzuteilen.

Im Anbieter-Check ist „Versorgungssicherheit und Bonität“ deshalb eines von sechs festen Kriterien.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben zur Ersatzversorgung nach den Informationen der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Preisgarantie und Versorger – gut zu wissen

Die Belieferung läuft weiter: Der örtliche Grundversorger übernimmt in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang und zu seinen allgemeinen Preisen. Die Preisgarantie des alten Vertrags ist damit weg, und ein neuer Vertrag muss zu den dann gültigen Marktpreisen geschlossen werden.

Nicht grundsätzlich. Das Alter ist ein Hinweis, aber kein Beweis. Entscheidend ist, ob der Versorger die zugesagte Energie beim Vertragsabschluss selbst einkauft und ob er genug Eigenkapital hat, um Verluste abzufangen.

Wenn der Versorger ausfällt, sind alle gebündelten Objekte gleichzeitig betroffen. Deshalb sollte die Stabilität des Versorgers bei Bündelausschreibungen stärker gewichtet werden als bei Einzelverträgen. Bei sehr großen Beständen kann es sinnvoll sein, das Volumen auf zwei Versorger aufzuteilen.

Im Vertrag oder in den Ergänzenden Bedingungen. Viele Garantien gelten nur für den Energiepreis, nicht für Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Fehlt eine klare Aussage, lassen Sie sie sich vom Versorger schriftlich bestätigen.

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