24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was sich für Hausverwaltungen geändert hat
Seit dem 6. Juni 2025 muss ein Stromlieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umsetzbar sein. Das klingt nach reinem Komfort – für Verwaltungen steckt darin aber eine neue Pflicht: Daten und Termine müssen stimmen, sonst landen Lieferstellen in der teureren Grundversorgung.
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24)?
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-22-024 festgelegt, dass der Wechsel des Stromlieferanten werktäglich innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden kann. Vorher dauerten die Prozesse zwischen Netzbetreiber, altem und neuem Lieferanten bis zu drei Wochen. Seit dem 6. Juni 2025 ist das Verfahren verpflichtend.
Wichtig für die Einordnung: Der LFW24 beschleunigt den technischen Ablauf. Er gilt für Strom – nicht für Gas.
Zum Download: Musteraushang Strom beim Einzug

Aushang für neue Mieter mit Feldern für Zählernummer und Marktlokations-ID, dazu eine Checkliste zum Mieterwechsel.
Was der schnelle Wechsel nicht ändert
Viele verstehen „24 Stunden“ so, als könne man jeden Vertrag über Nacht verlassen. Das stimmt nicht. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten unverändert weiter. Wer einen Festpreisvertrag bis zum 31.12. hat, kommt vorher nicht heraus – es sei denn, es besteht ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung (siehe Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung).
Der Vorteil liegt woanders: Ist ein Vertrag kündbar oder ausgelaufen, kann der neue Lieferant deutlich schneller übernehmen. Lange Übergangsphasen in der Grund- oder Ersatzversorgung werden seltener.
Die größte Falle: Keine rückwirkende Anmeldung mehr
Früher ließ sich eine Lieferstelle nach einem Mieter- oder Eigentümerwechsel oft noch einige Wochen rückwirkend einem Lieferanten zuordnen. Das ist mit dem neuen Verfahren vorbei. Eine Verbrauchsstelle, für die am Stichtag kein gültiger Liefervertrag vorliegt, fällt automatisch in die Grundversorgung – und eine nachträgliche Vertragsübernahme ist nicht mehr möglich.
Für Verwaltungen betrifft das vor allem drei Situationen:
- Leerstand und Mieterwechsel: Zieht ein Mieter aus und die Wohnung steht leer, braucht die Lieferstelle ab dem ersten Tag einen Vertrag. Mehr dazu im Beitrag Leerstand und Energieverträge.
- Eigentümerwechsel: Der Vertrag muss zum Übergabetag geregelt sein, nicht Wochen danach (Eigentümerwechsel: Strom und Gas richtig umstellen).
- Verwalterwechsel: Wenn Unterlagen und Vollmachten erst spät übergeben werden, laufen Fristen ungenutzt ab (Verwalterwechsel und Energieverträge).
Die Folge ist jedes Mal dieselbe: Die Lieferstelle rutscht in die Grundversorgung, die in aller Regel teurer ist. Beim Allgemeinstrom zahlen das am Ende Eigentümer oder Mieter über die Betriebskosten.
Ohne saubere Stammdaten kein schneller Wechsel
Der Wechsel in 24 Stunden funktioniert nur, wenn der neue Lieferant jede Lieferstelle eindeutig zuordnen kann. Entscheidend ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID), eine 11-stellige Nummer, die die Lieferstelle unabhängig vom Zähler identifiziert. In älteren Beständen fehlt sie in den Unterlagen häufig oder ist falsch zugeordnet.
Fehlen MaLo-ID, Zählernummer oder korrekte Anschrift, lehnt der Netzbetreiber die Anmeldung ab – und der Zeitvorteil ist dahin. Wie Zählernummer und MaLo-ID zusammenhängen, erklärt der Beitrag Zähler beim Anbieterwechsel.
Checkliste: So bereiten Sie Ihren Bestand auf den LFW24 vor
- Alle Strom-Lieferstellen erfassen: Objekt, Nutzung (z. B. Allgemeinstrom Treppenhaus, Aufzug, Heizung), Zählernummer, MaLo-ID.
- Vertragsenden und Kündigungsfristen je Lieferstelle dokumentieren.
- Einen festen Ablauf für Mieter-, Eigentümer- und Verwalterwechsel festlegen: Wer meldet was, bis wann?
- Zählerstände bei jedem Wechsel tagesgenau ablesen, fotografieren und ablegen.
- Leerstehende Einheiten sofort einem Vertrag zuordnen, nicht erst bei Neuvermietung.
- Einmal im Jahr prüfen, ob Lieferstellen unbemerkt in der Grundversorgung gelandet sind.
Genau diese Liste ist der Kern eines guten Lieferstellenmanagements. Wer sie einmal sauber aufbaut, profitiert bei jedem künftigen Wechsel.
Die Chance: schneller auf den Markt reagieren
Der LFW24 hat auch eine gute Seite. Wer seinen Bestand gut dokumentiert hat, kann neue Lieferstellen schneller in die Belieferung bringen, im bestehenden Rahmenvertrag, sofern der Versorger das zulässt, oder über einen eigenen Vertrag, und bei auslaufenden Verträgen kurzfristig zu einem neuen Lieferanten wechseln. Gerade bei Bündelausschreibungen über viele Objekte verkürzt das die Zeit zwischen Zuschlag und Lieferbeginn.
24-Stunden-Lieferantenwechsel – gut zu wissen
Das Verfahren ist seit dem 6. Juni 2025 verpflichtend. Grundlage ist der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur.
Nein. Der LFW24 betrifft den Wechsel des Stromlieferanten. Für Gas gelten weiterhin die bisherigen Wechselprozesse.
Nein. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Schneller geht nur die technische Umstellung, sobald ein Vertrag beendet werden kann.
Sie fällt automatisch in die Grundversorgung. Eine rückwirkende Zuordnung zu einem günstigeren Vertrag ist nicht mehr möglich.
Auf der Strom- oder Gasrechnung, auf der Vertragsbestätigung des Lieferanten oder auf Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber.
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