Energieversorger insolvent: Was jetzt passiert und was Sie tun sollten
In Krisenjahren haben mehrere Energieversorger die Belieferung eingestellt oder Insolvenz angemeldet. Das Licht geht dabei nicht aus – teuer wird es trotzdem, wenn man nicht schnell reagiert.
Die Versorgung läuft weiter
Stellt ein Lieferant die Belieferung ein, fallen die betroffenen Lieferstellen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter. Die Ersatzversorgung ist aber meist deutlich teurer und zeitlich begrenzt (siehe Ersatzversorgung).
Abschläge und Guthaben
Vorausgezahlte Abschläge und Guthaben aus der letzten Abrechnung sind im Insolvenzfall in der Regel Insolvenzforderungen. Sie müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, und ob und in welcher Höhe sie erstattet werden, ist offen.
Sofort zu tun
- Zählerstände aller betroffenen Lieferstellen zum Stichtag ablesen und fotografieren.
- Laufende Lastschriften an den insolventen Versorger stoppen, sobald die Belieferung eingestellt ist.
- Neue Angebote einholen und die Lieferstellen schnell aus der Ersatzversorgung herausholen.
- Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Vorbeugen: auf den Versorger achten
Ein ungewöhnlich günstiges Angebot kann ein Warnsignal sein, wenn der Versorger die Energie nicht vorab gesichert hat. Bei der Auswahl zählen deshalb auch Größe, Beschaffungsstrategie und das Verhalten in früheren Krisen. Wer zum Beispiel nur Portfolio- oder Spotbeschaffung anbietet und keine echten Festpreise, trägt Risiken an seine Kunden weiter. Ebenfalls wichtig: Hohe Vorauszahlungen vermeiden, Abschläge regelmäßig an den tatsächlichen Verbrauch anpassen.
Energieversorger insolvent – gut zu wissen
Nein. Die Lieferstellen fallen in die Ersatzversorgung des Grundversorgers und werden weiter beliefert.
Das ist offen. Guthaben und vorausgezahlte Abschläge sind in der Regel Insolvenzforderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen.
So schnell wie möglich, weil die Ersatzversorgung meist teurer und auf drei Monate begrenzt ist.
Ungewöhnlich niedrige Preise, unklare Beschaffungsstrategie und fehlende Festpreise können Warnsignale sein.
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