Terminmarkt für Strom und Gas: Wie aus dem Börsenpreis Ihr Festpreis wird
Wer einen Festpreisvertrag abschließt, bekommt einen Preis, der am Terminmarkt entstanden ist. Wer versteht, wie dieser Markt funktioniert, versteht auch, warum ein Angebot heute anders aussieht als vor drei Monaten.
Spotmarkt und Terminmarkt
Am Spotmarkt wird Energie für den nächsten Tag oder die nächsten Stunden gehandelt. Am Terminmarkt wird Energie für die Zukunft gekauft – etwa für das nächste Kalenderjahr oder die übernächsten Jahre. Für Festpreisverträge ist der Terminmarkt entscheidend.
Was „Cal-Produkte“ und „Frontjahr“ bedeuten
Ein Cal-Produkt ist eine Lieferung über ein ganzes Kalenderjahr. „Cal-27“ steht zum Beispiel für die Lieferung im Jahr 2027. Das Frontjahr ist das nächste noch nicht begonnene Lieferjahr. Die Preise dieser Produkte ändern sich täglich, je nach Erwartungen zu Gasspeichern, Wetter, Brennstoffpreisen, CO₂-Preis und politischer Lage.
Wie aus dem Börsenpreis ein Angebot wird
Der Börsenpreis ist nur ein Teil. Der Versorger rechnet hinzu:
- Kosten für die Strukturierung, weil der Verbrauch einer Wohnanlage nicht gleichmäßig verläuft,
- Risikoaufschläge, zum Beispiel für Mengenabweichungen,
- Vertriebskosten und Marge.
Netzentgelte, Steuern und Umlagen kommen danach hinzu und sind bei allen Lieferanten gleich (siehe Netzentgelte erklärt).
Warum Angebote nur kurz gelten
Weil sich die Terminmarktpreise täglich bewegen, gelten Festpreisangebote oft nur wenige Tage oder sogar nur einen Tag. Für WEGs ist das eine Herausforderung, weil ein Beschluss Zeit braucht. Üblich ist deshalb ein Beschluss mit Preisobergrenze, innerhalb derer die Verwaltung den Zuschlag erteilen darf.
Terminmarkt einfach erklärt – gut zu wissen
Am Spotmarkt wird Energie für den nächsten Tag gehandelt, am Terminmarkt für künftige Zeiträume wie ganze Kalenderjahre.
Die Lieferung von Strom oder Gas über das gesamte Kalenderjahr 2027.
Weil die Terminmarktpreise sich täglich ändern und der Versorger die Energie zum aktuellen Preis beschaffen muss.
Mit einem Beschluss, der der Verwaltung den Zuschlag bis zu einer festgelegten Preisobergrenze erlaubt.
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