Wohnungsstrom in der WEG bündeln: Was geht und was nicht
Wenn der Allgemeinstrom günstig eingekauft ist, fragen Eigentümer oft: Geht das auch für meine Wohnung? Es geht – aber nicht per Beschluss, sondern nur freiwillig.
Warum die WEG hier nicht entscheiden kann
Der Strom in der Wohnung gehört zum Sondereigentum. Die Gemeinschaft kann per Beschluss nur über gemeinschaftliche Lieferstellen wie Allgemeinstrom und Zentralheizung entscheiden. Welchen Stromanbieter ein Eigentümer oder Mieter für seine Wohnung nutzt, bleibt dessen eigene Entscheidung.
Die richtige Reihenfolge
Der schnellste Weg führt über die gemeinschaftlichen Lieferstellen:
- Allgemeinstrom und Gas für die Zentralheizung per WEG-Beschluss neu einkaufen.
- Den Eigentümern anschließend ein freiwilliges Angebot für ihren Wohnungsstrom machen.
- Wer mitmachen möchte, erteilt eine eigene Vollmacht und wird Vertragspartner für seine Wohnung.
Was Eigentümer davon haben
Ein Angebot, das mit dem Einkauf für das Objekt verknüpft ist, erspart ihnen den Tarifvergleich. Bei vermieteten Wohnungen entscheidet dagegen der Mieter über seinen Stromvertrag, nicht der Eigentümer. Für Mieter kann das Angebot ebenfalls interessant sein, eine Pflicht gibt es auch hier nicht.
Was die Verwaltung beachten sollte
- Das Angebot muss klar als freiwillig erkennbar sein.
- Jeder teilnehmende Eigentümer braucht eine eigene Vollmacht.
- Die Verträge laufen auf den jeweiligen Eigentümer, nicht auf die Gemeinschaft.
- Wohnungsstrom ist kein Mieterstrom. Mieterstrom setzt eine Erzeugungsanlage am Gebäude voraus (siehe Mieterstrom und Photovoltaik).
Wohnungsstrom bündeln – gut zu wissen
Nein. Der Wohnungsstrom gehört zum Sondereigentum. Die Gemeinschaft kann nur über gemeinschaftliche Lieferstellen beschließen.
Freiwillig, mit einer eigenen Vollmacht. Der Vertrag läuft dann auf den einzelnen Eigentümer.
Dann entscheidet der Mieter über seinen Stromvertrag. Auch ihm kann ein freiwilliges Angebot gemacht werden.
Nein. Mieterstrom bezeichnet Strom aus einer Anlage am oder im Gebäude, zum Beispiel einer Photovoltaikanlage.
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