Für Stiftungen · Immobilienbestand

Energieeinkauf für Stiftungen – wirtschaftlich, nachvollziehbar, dokumentiert

Viele Stiftungen halten einen Teil ihres Vermögens in Immobilien. Strom und Gas für diese Objekte sind ein laufender Kostenblock, der direkt auf den Ertrag wirkt – und damit auf den Stiftungszweck. Ich kaufe Energie für Ihren Bestand ein und liefere die Unterlage, mit der der Vorstand seine Entscheidung begründen kann.

Warum der Energieeinkauf für Stiftungen besonders zählt

Das Stiftungsvermögen soll erhalten bleiben, die Erträge fließen in den Stiftungszweck. Jeder Euro, der beim Allgemeinstrom, beim Heizgas oder im Leerstand zu viel bezahlt wird, fehlt dort. Gleichzeitig entscheidet der Vorstand nicht im eigenen Interesse, sondern treuhänderisch – Entscheidungen müssen auch Jahre später nachvollziehbar sein, gegenüber Kuratorium, Prüfern und Stiftungsaufsicht.

  • Wohnimmobilien: Allgemeinstrom, Heizgas der Zentralheizung, Strom im Leerstand
  • Gewerbe- und Verwaltungsgebäude: Strom und Gas für Büros, Ladenlokale und eigene Räume
  • Eigene Einrichtungen: Häuser, die die Stiftung für ihren Zweck selbst betreibt

Dokumentierte Entscheidung statt Bauchgefühl

VOM BESTAND ZUR DOKUMENTIERTEN ENTSCHEIDUNG1BestandLieferstellenund Fristen2StrategieLaufzeit,Preisgarantie3Angebotezum selbenStichtag4VorlageVergleich mitEmpfehlung5WechselFristen undBetreuungDokumentiert – als Grundlage für Vorstand, Kuratorium und Stiftungsaufsicht

Seit der Stiftungsrechtsreform 2023 gilt für Stiftungsorgane ausdrücklich eine sogenannte Business Judgement Rule (§ 84a BGB): Wer auf Grundlage angemessener Informationen und im Interesse der Stiftung entscheidet, handelt nicht pflichtwidrig – auch wenn sich die Entscheidung später als ungünstig herausstellt. Für den Energieeinkauf heißt das: Die Entscheidung braucht eine saubere Grundlage. Vergleichbare Angebote, nachvollziehbare Kriterien, schriftlich festgehalten. Genau diese Unterlage erstelle ich.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Satzung oder Ihre Stiftungsaufsicht ein bestimmtes Verfahren verlangt, klären Sie bitte mit Ihrer rechtlichen Beratung.

So läuft der Energieeinkauf für Ihre Stiftung

  1. Bestandsaufnahme: Alle Lieferstellen, Verbräuche, Laufzeiten und Kündigungsfristen in einer Übersicht (Lieferstellenmanagement).
  2. Strategie: Laufzeit, Umfang der Preisgarantie, Ökostrom ja oder nein und Mengentoleranz werden vorab festgelegt.
  3. Ausschreibung: Angebote passender Versorger zum selben Stichtag – gebündelt für den ganzen Bestand.
  4. Entscheidungsvorlage: Gegenüberstellung mit klarer Empfehlung, geeignet für Vorstand und Kuratorium.
  5. Wechsel und Betreuung: Kündigung, Fristen, Schlussrechnungen des alten Versorgers – und danach ein fester Ansprechpartner.

Was Stiftungen besonders beachten sollten

  • Nachhaltigkeit: Viele Stiftungen haben eigene Anlage- oder Nachhaltigkeitsgrundsätze. Ökostrom lässt sich in der Ausschreibung als Kriterium festlegen, ein möglicher Mehrpreis wird offen ausgewiesen.
  • Planbarkeit: Ein fester Preis über die gewählte Laufzeit macht die Kosten im Wirtschaftsplan kalkulierbar. Worauf es bei der Garantie ankommt, steht unter Preisgarantie.
  • Bündeln: Wer mehrere Häuser hat, schreibt besser gemeinsam aus – ein Stichtag, eine Übersicht, ein Ansprechpartner.
  • Transparente Vergütung: Für die Stiftung entsteht keine Honorarrechnung. Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis, den der Versorger auszahlt – Details unter Vergütung.

Für welche Stiftungen das passt

Gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen, kirchliche Stiftungen und Treuhandstiftungen mit Immobilienbestand – vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum größeren Portfolio. Ich arbeite bundesweit, persönlich aus Duisburg in NRW. Wird der Bestand über eine Hausverwaltung betreut, binde ich sie gern ein (siehe Energieeinkauf für Hausverwaltungen).

Häufige Fragen

Stiftungen – gut zu wissen

Ja, sofern die Satzung nichts anderes regelt. Der Makler liefert Marktübersicht und Entscheidungsgrundlage, die Entscheidung selbst bleibt beim Vorstand.

Es gibt keine Honorarrechnung. Meine Vergütung ist ein Serviceaufschlag im Arbeitspreis, den der Versorger auszahlt. Details stehen auf der Seite Vergütung.

Entscheidend ist, ob die Stiftung überwiegend öffentlich finanziert oder staatlich beherrscht wird (§ 99 GWB). Bei privat finanzierten Stiftungen ist das meist nicht der Fall, öffentlich-rechtliche Stiftungen können dagegen ausschreibungspflichtig sein. Im Zweifel klären Sie das vorab rechtlich.

Von der Bestandsaufnahme bis zur Empfehlung sind es je nach Anzahl der Lieferstellen meist ein bis drei Wochen.

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Ich erfasse Ihre Lieferstellen, prüfe Verträge und Fristen und schreibe Strom und Gas gebündelt bei passenden Versorgern aus – vom Einzelobjekt bis zum Großbestand.

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