Aufzugsstrom im Mehrfamilienhaus: Was Verwaltungen wissen sollten
Ein Aufzug läuft das ganze Jahr, oft mit eigenem Zähler und eigenem Vertrag. Weil er selten im Fokus steht, landet genau diese Lieferstelle besonders häufig in einem teuren Altvertrag oder in der Grundversorgung.
Eigener Zähler oder Teil des Allgemeinstroms?
In vielen Gebäuden hat der Aufzug einen eigenen Zähler. Dann ist er eine eigene Lieferstelle mit eigener Marktlokations-ID und braucht einen eigenen Liefervertrag. In anderen Gebäuden hängt er am Allgemeinstrom und wird dort mitgemessen. Welche Variante vorliegt, zeigt ein Blick in den Zählerraum und in die Rechnungen.
Für die Abrechnung ist die Trennung hilfreich: Die Kosten für den Betriebsstrom des Aufzugs gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den Aufzugskosten und werden gesondert umgelegt.
Wer die Aufzugskosten trägt
Aufzugskosten einschließlich Betriebsstrom sind umlagefähige Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen sie grundsätzlich auch auf Mieter im Erdgeschoss umgelegt werden, sofern der Mietvertrag keinen anderen Schlüssel regelt. In der WEG entscheidet der vereinbarte oder beschlossene Verteilerschlüssel.
Die typische Schwachstelle: vergessene Lieferstellen
Aufzugszähler werden bei Ausschreibungen gern übersehen, weil sie im Verwalteralltag kaum auffallen. Die Folge sind Altverträge mit hohen Preisen oder Lieferstellen, die nach einem Vertragsende unbemerkt in die Grundversorgung gerutscht sind.
- Aufzugszähler in der Lieferstellenübersicht mit Zählernummer und MaLo-ID erfassen.
- Vertragsende und Lieferant prüfen.
- Den Aufzug in die nächste Bündelausschreibung für den Allgemeinstrom aufnehmen.
Der Aufzug hat einen gleichmäßigen, gut planbaren Verbrauch. Für einen Festpreisvertrag ist das ideal.
Aufzugsstrom im Mehrfamilienhaus – gut zu wissen
Wenn er einen eigenen Zähler hat, ja. Dann ist er eine eigene Lieferstelle mit eigener Marktlokations-ID.
Ja. Der Betriebsstrom gehört zu den Aufzugskosten, die als Betriebskosten umgelegt werden können, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich ja, sofern der Mietvertrag keinen abweichenden Schlüssel vorsieht.
In eine Bündelausschreibung ja, wie jede andere Lieferstelle. Ob er nachträglich in einen laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden kann, hängt vom Versorger und den vereinbarten Konditionen ab.
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