Energie in der Gastronomie: Strom und Gas richtig einkaufen
In der Gastronomie laufen Kühlgeräte rund um die Uhr, Küche und Spülmaschine brauchen viel Energie zu Stoßzeiten. Energie ist nach Wareneinsatz und Personal oft einer der größten Kostenblöcke – und wird trotzdem selten aktiv eingekauft.
Das Verbrauchsprofil eines Gastronomiebetriebs
Kühlung und Lüftung erzeugen eine hohe Grundlast, die Tag und Nacht anliegt. Dazu kommen Spitzen beim Kochen und Spülen. Viele Betriebe nutzen Gas für Herde, Warmwasser oder Heizung. Das Profil ist damit gut planbar – eine gute Voraussetzung für einen Festpreisvertrag.
Stromsteuer: kein produzierendes Gewerbe
Gastronomiebetriebe zählen nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlen deshalb den vollen Stromsteuersatz von 2,05 ct/kWh (siehe Stromsteuer 2026).
Die häufigsten Fehler
- Der Vertrag vom Vorpächter läuft einfach weiter – oder der Betrieb landet bei der Übernahme in der Ersatzversorgung.
- Die automatische Verlängerung wird verpasst (siehe Kündigungsfristen im Gewerbe).
- Strom und Gas laufen bei verschiedenen Versorgern mit unterschiedlichen Enddaten.
Mehrere Betriebe, ein Einkauf
Wer mehrere Restaurants oder Filialen betreibt, profitiert besonders vom gebündelten Einkauf: ein Stichtag, ein Ansprechpartner, bessere Konditionen (siehe Mehrere Standorte bündeln).
Pachtbetrieb: Wer ist Vertragspartner?
In gepachteten Räumen schließt meist der Pächter die Verträge für Strom und Gas ab. Ist die Versorgung über den Verpächter geregelt, gelten die Vereinbarungen im Pachtvertrag. Klären Sie das vor der Übernahme.
Wir werten Ihren Lastgang aus
Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung schauen wir nicht nur auf die Jahresmenge, sondern auf den Lastgang, also den Stromverbrauch in Viertelstundenwerten über das ganze Jahr. Für Gastronomiebetriebe mit Großküche und Kühlung ist das oft der Schlüssel zu spürbaren Einsparungen.
- Leistungsspitzen finden: Wann entsteht die höchste Last im Jahr, und welche Verbraucher laufen dann gleichzeitig?
- Grundlast prüfen: Was läuft nachts und außerhalb der Betriebszeiten, und ist das wirklich nötig?
- Preismodell abgleichen: Passt das Netzentgeltmodell zur Benutzungsdauer, etwa Jahres- oder Monatsleistungspreis?
- Bessere Angebote: Versorger kalkulieren mit einem sauberen Lastgang genauer und meist günstiger als mit einer bloßen Jahresmenge.
Den Lastgang fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Messstellenbetreiber an. Was hinter Lastgang, Leistungsmessung und Standardlastprofil steckt, erklärt der Ratgeber Lastgang, RLM und SLP.
Energie in der Gastronomie – gut zu wissen
Nein. Gastronomie gehört nicht zum produzierenden Gewerbe und zahlt den vollen Satz von 2,05 ct/kWh.
Häufig ja, weil Kühlung und Lüftung eine gleichmäßige, gut planbare Grundlast erzeugen.
Die Verträge des Vorgängers gehen nicht automatisch über. Ohne neuen Vertrag droht die Ersatzversorgung.
Meist der Pächter. Maßgeblich ist, was im Pachtvertrag geregelt ist.
Energiekosten Ihres Betriebs prüfen lassen
Ich prüfe Ihre Strom- und Gasverträge, hole Angebote passender Versorger ein und bewerte, wie verlässlich der Preis über die Laufzeit ist.
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