Ratgeber · für Hausverwaltungen & WEGs

Ökostrom und Ökogas: Was dahintersteckt und was es kostet

Immer mehr Eigentümergemeinschaften und Betriebe wollen grüne Energie. Doch „Ökostrom“ und „Ökogas“ sind keine geschützten Begriffe – und beim Gas führt die Annahme, grün sei gleich günstiger bei den CO₂-Kosten, regelmäßig in die Irre.

Ökostrom: Herkunftsnachweise als Grundlage

Physikalisch kommt aus jeder Steckdose derselbe Strom. Ökostrom wird über Herkunftsnachweise belegt, die beim Umweltbundesamt registriert und entwertet werden. Für jede verkaufte Megawattstunde Ökostrom muss ein Nachweis aus einer Anlage für erneuerbare Energie entwertet werden.

Qualitätsunterschiede gibt es trotzdem: Manche Angebote nutzen Nachweise aus alten Wasserkraftwerken im Ausland, andere fördern gezielt neue Anlagen. Label von unabhängigen Stellen helfen bei der Einordnung.

Ökogas: meist Kompensation, selten Biomethan

Beim Gas gibt es zwei sehr unterschiedliche Produkte:

  • Klimaneutrales Gas durch Kompensation: Das Gas ist fossiles Erdgas. Die Emissionen werden über Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
  • Biomethan-Anteil: Ein Teil des Gases stammt aus Biogasanlagen. Das ist deutlich teurer.

Wichtig für Vermieter und Gewerbe: Eine freiwillige Kompensation senkt den gesetzlichen CO₂-Preis nicht. Er wird trotzdem fällig und fließt in die CO₂-Kostenaufteilung ein.

Mehrkosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

Ökostrom ist heute oft nur geringfügig teurer oder preisgleich. Bei umlagefähigen Kosten wie dem Allgemeinstrom gilt trotzdem das Wirtschaftlichkeitsgebot. Ein klarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft schafft Sicherheit, wenn bewusst Ökostrom eingekauft werden soll.

Kurz gesagt: Ökostrom ist über Herkunftsnachweise belegt und kostet oft kaum mehr. Beim Gas ist „Öko“ meist Kompensation – und die senkt Ihre CO₂-Kosten nicht.
Häufige Fragen

Ökostrom und Ökogas – gut zu wissen

Oft nur geringfügig oder gar nicht. Der Unterschied hängt vom Produkt und von der Qualität der Herkunftsnachweise ab.

Über Herkunftsnachweise, die im Register des Umweltbundesamts für jede gelieferte Megawattstunde entwertet werden.

Nein. Eine freiwillige Kompensation ändert nichts am gesetzlichen CO₂-Preis, der auf Erdgas erhoben wird.

Ja. Bei Mehrkosten sorgt ein klarer Beschluss für Sicherheit gegenüber dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

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