Sammelrechnung für Strom und Gas: Viele Lieferstellen zentral verwalten
Treppenhaus, Heizung, Aufzug, Tiefgarage: Schon wenige Objekte bedeuten Dutzende Zähler, Verträge und Rechnungen. Was sich davon bündeln lässt, und wo es auf den Versorger und die verhandelten Konditionen ankommt.
Das Problem: Jeder Zähler hat sein eigenes Leben
In gewachsenen Beständen hat fast jede Lieferstelle einen eigenen Vertrag: anderer Versorger, anderes Vertragsende, anderer Abrechnungszeitraum, anderes Kundenportal. Die Folge sind Rechnungen über das ganze Jahr verteilt, verpasste Kündigungsfristen und Lieferstellen, die unbemerkt in die teure Grundversorgung rutschen. Für die Jahresabrechnung müssen Verbräuche mühsam auf das Wirtschaftsjahr umgerechnet werden.
Eine Rechnung für alles? Was realistisch ist
- Sammelrechnung: Nur wenige Versorger bieten eine Rechnung über mehrere Lieferstellen an. Darauf sollte man nicht bauen.
- Hausverwaltung mit mehreren WEGs: Jede Gemeinschaft ist ein eigener Vertragspartner mit eigenem Konto. Eine gemeinsame Rechnung über mehrere WEGs passt deshalb ohnehin nicht.
- Der realistische Gewinn: Alle Lieferstellen beim selben Versorger, alle Rechnungen zum selben Stichtag und im gleichen Aufbau, ein Login und ein Ansprechpartner. Das spart in der Abrechnung mehr Zeit als eine einzelne Rechnung.
So kommen Sie zu einem gebündelten Ablauf
- Lieferstellen erfassen: Zählernummer, Marktlokation, Verwendung, Vertrag und Vertragsende je Zähler, siehe Lieferstellenmanagement.
- Vertragsenden angleichen: Neue Verträge so abschließen, dass alle zum selben Stichtag enden, idealerweise zum 31.12.
- Bündeln und ausschreiben: Alle Lieferstellen gemeinsam bei mehreren Versorgern anfragen, siehe Bündelausschreibung.
- Rahmenvertrag verhandeln: Ob neue Objekte später zu denselben Konditionen in einen Rahmenvertrag aufgenommen werden können, ist von Versorger zu Versorger verschieden und hängt von der Verhandlungsbasis ab. Manche Versorger machen das, andere nicht. Das gehört vor dem Abschluss geklärt.
- Abrechnung zum Stichtag: Rechnungen zum 31.12. passen direkt zur Jahresabrechnung, siehe Stichtagsabrechnung.
Was die Verwaltung davon hat
- Ein Login und ein Ansprechpartner statt vieler Kundenportale.
- Alle Rechnungen zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Aufbau.
- Keine verpassten Fristen, weil alle Verträge gleichzeitig enden.
- Keine Lieferstelle mehr unbemerkt in der Grundversorgung.
- Mehr Volumen in der Ausschreibung und damit meist bessere Preise.
Sammelrechnung – gut zu wissen
Eine Rechnung, die mehrere Lieferstellen zusammenfasst. In der Praxis ist sie selten. Meist bekommt jede Lieferstelle ihre eigene Rechnung.
Nein, das passt nicht. Jede Gemeinschaft ist ein eigener Vertragspartner mit eigenem Konto. Sinnvoll ist, dass alle Lieferstellen beim selben Versorger, zum selben Stichtag und über ein Login laufen.
Indem neue Verträge so abgeschlossen werden, dass sie gemeinsam enden, am besten zum 31.12. Bei einer Bündelausschreibung werden alle Lieferstellen gemeinsam angefragt und auf ein Vertragsende gebracht.
Das kommt auf den Versorger und die verhandelten Konditionen an. Manche Versorger nehmen neue Objekte in einen bestehenden Rahmenvertrag auf, andere nicht. Das sollte vor dem Abschluss geklärt werden.
In der Regel nicht. Strom und Gas werden meist getrennt abgerechnet, auch wenn beide vom selben Versorger kommen. Wichtiger sind gleicher Stichtag und ein Ansprechpartner.
Für Hausverwaltungen ab wenigen Objekten, für Eigentümer mit mehreren Häusern und für Unternehmen mit mehreren Standorten. Je mehr Lieferstellen, desto größer der Zeitgewinn.
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