Leistung · für Hausverwaltungen & Wohnungswirtschaft

Energieverwaltung für Hausverwaltungen: Strom & Gas als System statt als Dauerbaustelle

Die meisten Verwaltungen kaufen Energie nicht schlecht ein – sie verwalten ihre Energieverträge nicht. Verträge liegen verstreut, Fristen laufen unbemerkt, Rechnungen werden bezahlt statt geprüft. Energieverwaltung heißt: Die komplette Energieseite Ihres Bestands wird einmal sauber erfasst und dann dauerhaft betreut – Lieferstellen, Verträge, Fristen, Rechnungen, Markt. Extern, ohne Software-Einführung, ohne Kosten für Ihre Verwaltung.

Das Problem ist nicht der Preis – es ist die fehlende Übersicht

Wer 10 bis 100 Objekte verwaltet, hat schnell Dutzende Lieferstellen bei einem halben Dutzend Versorgern: unterschiedliche Laufzeiten, verstreute Unterlagen, wechselnde Ansprechpartner. Die Folgen sind immer dieselben – Verträge verlängern sich unbemerkt, einzelne Zähler liegen seit Jahren in der Grundversorgung, Abschläge passen nicht zum Verbrauch, und bei jeder Eigentümerfrage beginnt die Suche. Das kostet doppelt: zu hohe Energiekosten in der Abrechnung und Arbeitszeit im Verwaltungsalltag.

Was Energieverwaltung ist – und was sie nicht ist

Zur Abgrenzung, weil der Begriff missverständlich sein kann: Die Energie selbst liefert und rechnet der Versorger ab. Er betreibt die Belieferung, stellt die Rechnung, führt das Kundenkonto – daran ändert sich nichts, und daran soll sich auch nichts ändern.

Energieverwaltung meint die Ebene darüber: die Verträge, Lieferstellen, Laufzeiten, Fristen und Rechnungen, die bei einem Bestand mit vielen Objekten zusammenkommen. Wer betreut welche Lieferstelle? Wann läuft welcher Vertrag aus? Stimmt die Abrechnung? Ist der Preis noch marktgerecht? Diese Ebene organisiert in den meisten Verwaltungen niemand systematisch – sie fällt zwischen Versorger und Tagesgeschäft durch. Genau sie übernehme ich.

Was Energieverwaltung umfasst

Energieverwaltung bündelt sechs Bausteine zu einem laufenden Prozess: Lieferstellenmanagement – jede Lieferstelle erfasst, mit Zählernummer, Vertrag und Verwendungszweck. Vertrags- und Fristenmanagement – kein Vertrag läuft mehr unbemerkt in die Verlängerung. Ausschreibung – Strom und Gas werden strukturiert und gebündelt vergeben, bei Bedarf über Rahmenverträge. Marktmonitoring – der Markt wird laufend beobachtet, gekauft wird im richtigen Fenster. Rechnungs- und Abschlagskontrolle – bezahlt wird, was stimmt. Und ein fester Ansprechpartner für alles davon.

Alle Verträge zum 31. Dezember – und die Abrechnung im Januar

Ein Detail, das im Verwaltungsalltag mehr wert ist als der letzte Zehntelcent beim Arbeitspreis: das Vertragsende. In gewachsenen Beständen endet jeder Vertrag zu einem anderen Datum – März hier, August dort, November im dritten Objekt. Die Folge sind unterjährige Stichtagsabrechnungen, gebrochene Abrechnungszeiträume und eine Nebenkostenabrechnung, die aus Teilrechnungen zusammengesetzt werden muss.

Deshalb gestalte ich Laufzeiten grundsätzlich so, dass alle Verträge zum 31. Dezember enden – nie unterjährig. Damit deckt sich der Lieferzeitraum mit dem Wirtschafts- und Abrechnungsjahr: eine Jahresrechnung pro Lieferstelle, ein Zeitraum, keine Nachträge.

Der zweite Teil ist der Termin. Bei den Versorgern, mit denen ich arbeite, liegen die Jahresabrechnungen im Januar, spätestens im Februar des Folgejahres vor. In der Praxis berichten Eigentümer und Verwaltungen dagegen von Wartezeiten bis in den Mai – erst dann kann die Nebenkostenabrechnung überhaupt beginnen. Möglich wird das durch den Ablauf davor: Die Zählerkarten gehen Ende November, spätestens Anfang Dezember raus – also mit Vorlauf vor dem Jahreswechsel. Dadurch liegen die Ablesewerte rechtzeitig vor, statt erst im neuen Jahr eingesammelt zu werden, und die Jahresrechnung kann direkt im Januar erstellt werden. Wer die Energiedaten schon im Januar hat, gewinnt vier Monate, bevor die gesetzliche Frist drückt: Betriebskostenabrechnungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen, und die WEG-Jahresabrechnung muss rechtzeitig für die Eigentümerversammlung fertig sein.

Der richtige Zeitpunkt ist keine Kalenderfrage

Manche Anbieter werben mit Automatik: eine feste Zahl von Wochen vor Vertragsende startet die Ausschreibung. Das ist bequem – macht den Einkauf aber vom Zufall abhängig, nämlich davon, wie der Markt in genau dieser Woche steht.

Bei mir bestimmen drei Größen den Zeitpunkt: die Kündigungsfrist (wann muss gehandelt werden), die Marktlage (wann lohnt es sich) und die Beschlusslage (wann kann überhaupt entschieden werden – in einer WEG braucht ein Tagesordnungspunkt Wochen Vorlauf).

Deshalb beginne ich früh: In der Regel sehe ich etwa sechs Monate vor Vertragsende auf den Bestand – welche Verträge auslaufen, welche Fristen gelten, ob ein Beschluss nötig ist. Ausgeschrieben wird dann, wenn Frist und Markt zusammenpassen, nicht wenn der Kalender es sagt. Und bei mehreren Objekten heißt das manchmal auch: einen günstigen Altvertrag bewusst weiterlaufen lassen, statt ihn aus Prinzip zu ersetzen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was am Strompreis überhaupt verhandelbar ist

Eine Erwartung, die ich früh geraderücke: Nicht der ganze Preis ist beeinflussbar. Eine Strom- oder Gasrechnung besteht aus drei Blöcken, und nur einer davon wird am Markt gebildet.

Verhandelbar ist die Energiebeschaffung – der reine Arbeitspreis für die gelieferte Energie plus der Grundpreis des Lieferanten. Hier entscheidet sich, ob ein Bestand gut oder schlecht eingekauft hat.

Nicht verhandelbar sind Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Netzentgelte setzt der örtliche Netzbetreiber fest, Stromsteuer und Umsatzsteuer sind gesetzlich geregelt, dazu kommen Konzessionsabgabe und weitere Umlagen. Diese Bestandteile sind bei jedem Anbieter im selben Netzgebiet identisch und werden bei Änderungen eins zu eins weitergegeben. Wer Ihnen dort Einsparungen verspricht, sagt nicht die Wahrheit.

Warum das trotzdem für Sie spricht: Wenn nur ein Teil des Preises überhaupt beweglich ist, fallen Unterschiede auf diesem Teil umso deutlicher aus. Die dokumentierten 22 Prozent in Oberhausen oder 35 Prozent in Emmerich beziehen sich auf die gesamten Energiekosten – auf den verhandelbaren Anteil gerechnet war die Reduktion entsprechend größer. Und es erklärt, warum steigende Netzentgelte auch bei bestem Einkauf durchschlagen: Sie treffen alle gleichermaßen.

Nicht jeder günstige Versorger passt zu einem Immobilienbestand

Der niedrigste Arbeitspreis ist wertlos, wenn ein Versorger mit vierzig Lieferstellen organisatorisch nicht umgehen kann. Deshalb prüfe ich vor jeder Empfehlung nicht nur den Preis, sondern ob ein Anbieter für die Wohnungswirtschaft ausgelegt ist:

Kann er mehrere Lieferstellen in einem Rahmenvertrag führen? Bietet er einen einheitlichen Abrechnungsstichtag? Weist er Objekte und Kostenstellen auf der Rechnung sauber getrennt aus – so, dass die Position direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden kann? Gibt es ein Portal, in dem alle Lieferstellen mit Zählerständen sichtbar sind? Kommt er mit Mieterwechseln, Zwischenablesungen und Eigentümerwechseln zurecht, ohne dass jedes Mal ein Vorgang eskaliert?

Anbieter, die das nicht leisten, fallen bei mir durch – auch wenn sie im reinen Preisvergleich vorn stehen. Genau das unterscheidet die Auswahl von einem Vergleichsportal: Dort zählt der Preis, hier zählt, ob der Vertrag im Verwaltungsalltag funktioniert.

Sie sprechen direkt mit dem Versorger – nicht nur über mich

Ein Punkt, der Verwaltungen oft überrascht: Ich bin kein Nadelöhr. Bei den Versorgern, mit denen ich überwiegend arbeite, erhalten Sie einen namentlichen Ansprechpartner mit direkter E-Mail-Adresse – Sie können dort jederzeit selbst anfragen, ohne den Weg über mich zu nehmen und ohne Hotline oder Warteschleife.

Das ist bewusst so gewählt. Wenn im Objekt etwas kurzfristig geklärt werden muss – ein Zählerstand, eine Abrechnungsfrage, ein Mieterwechsel –, hilft niemandem, dass die Auskunft erst über einen Dritten läuft. Ich bleibe für Verträge, Fristen und Ausschreibungen zuständig; die Alltagsfragen können Sie direkt klären. Und wo es einfacher ist, übernehme ich: Das Leerstandsmanagement etwa erledigen Sie mit einer kurzen E-Mail an mich – Objekt, Zählernummer, Stand, Datum –, und ich melde die Einheit über die Key-Account-Betreuung beim Versorger um, damit sie nicht in der Grundversorgung hängen bleibt. Nicht jeder Versorger am Markt bietet das an – es ist einer der Punkte, an denen sich für mich entscheidet, ob ein Anbieter für einen Immobilienbestand überhaupt in Frage kommt.

Ein Portal für alle Liegenschaften – eingerichtet, nicht verkauft

Digital heißt nicht, dass Sie eine neue Software lernen müssen. Es heißt, dass Ihre Daten dort liegen, wo sie hingehören, und für Sie zugänglich sind.

Konkret: Beim gewählten Versorger richte ich den Zugang für Sie ein und hinterlege sämtliche Kundennummern Ihres Bestands. Danach haben Sie einen Login, in dem alle Liegenschaften zusammenlaufen – Verträge einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände direkt übermitteln. Kein Aktenordner, keine dreizehn Portale mit dreizehn Passwörtern.

Bei den Zählerständen ist der Weg bewusst offen: über das Portal, per QR-Code auf der Zählerkarte, per E-Mail oder auch einfach per WhatsApp. Wer sechzig Zähler abliest, soll nicht an einem Login scheitern – entscheidend ist, dass der Wert rechtzeitig da ist, nicht auf welchem Weg.

Zur Abgrenzung, weil das oft verwechselt wird: Das ist kein Portal von mir – ich betreibe keine Software und verkaufe kein Lizenzmodell. Es ist der Zugang beim Versorger, vollständig eingerichtet und mit Ihren Objekten hinterlegt. Ob ein Anbieter so etwas überhaupt bietet, gehört zu meinen Auswahlkriterien.

Keine Blankovollmacht – unterschrieben wird von Ihnen

Eine Frage, die früher oder später kommt: Muss ich Ihnen eine Vollmacht erteilen?

Nein – jedenfalls keine pauschale. Jede vertragliche Änderung wird Ihnen vorgelegt und von Ihnen unterschrieben. Ich schließe keine Verträge über Ihren Kopf hinweg, auch wenn es an manchen Stellen schneller ginge. Für eine Verwaltung, die sich gegenüber Eigentümern erklären muss, ist das der einzig saubere Weg.

Es gibt genau eine Ausnahme, und sie ist eng begrenzt: Auf Wunsch können Sie eine Vollmacht mit Preiskorridor erteilen – mit einer klaren Ober- und Untergrenze. Der Hintergrund ist praktisch: In bewegten Marktphasen sind Angebote oft nur wenige Stunden gültig. Liegt ein Angebot innerhalb Ihres Rahmens, kann ich sofort zugreifen, statt dass das gute Fenster während einer Rückfrageschleife zugeht. Liegt der Preis außerhalb, passiert nichts. Diese Vollmacht ist freiwillig – ohne sie läuft alles genauso, nur mit einer Unterschrift mehr.

Was mit Ihren Daten passiert

Für eine Ausschreibung brauche ich Vertrags- und Verbrauchsdaten Ihrer Lieferstellen. Der Weg dieser Daten ist kurz und endet an zwei Stellen: Sie werden in meinem CRM verarbeitet und an die Energieversorger übermittelt, die ein Angebot abgeben sollen. Sonst nirgendwohin.

Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, kein Verkauf von Kontaktdaten, keine Einspeisung in Lead-Portale. Wer schon einmal nach einer Anfrage bei einem Vergleichsportal wochenlang Anrufe bekommen hat, weiß, warum dieser Punkt hier steht.

So sieht das in der Praxis aus

Wie groß der Unterschied ist, zeigen dokumentierte Fälle: Bei einer Hausverwaltung aus Essen wurden 36 Lieferstellen von 13 Versorgern auf einen zusammengeführt – mit einheitlichem Abrechnungsstichtag und rund 3.020 € Ersparnis pro Jahr; der eigentliche Gewinn war der Wegfall des Verwaltungschaos. In Oberhausen brachte die Neustrukturierung von 13 Liegenschaften rund 19.729 € pro Jahr, etwa 22 Prozent. Und in Emmerich ergab die vollständige Neuausschreibung eines größeren Bestands 43.328 € jährlich – rund 35 Prozent. Zusammen mit den weiteren Referenzen sind es über 75.000 € dokumentierte jährliche Ersparnis.

Warum extern – und nicht als Software oder eigene Stelle

Für Energieverwaltung gibt es drei Wege: eine eigene Kraft abstellen (bei 10–100 Objekten unwirtschaftlich), eine Software einführen (die Daten pflegt sich niemand von selbst – das Werkzeug löst das Zeitproblem nicht) oder die Aufgabe extern vergeben. Der externe Weg hat einen strukturellen Vorteil: Ich mache nichts anderes, kenne die Versorger- und Marktseite aus dem Tagesgeschäft und werde über die Versorger vergütet – für Ihre Verwaltung entstehen keine Kosten – keine Betreuungsgebühr je Lieferstelle, keine Grundpauschale –, und als unabhängiger Makler bin ich an keinen Anbieter gebunden. Dazu kommt ein praktischer Unterschied: Sie erreichen keine Hotline und keine Warteschleife, sondern immer dieselbe Person. Ihre Verwaltung behält die Entscheidung, gibt aber die Arbeit ab.

Was Ihre Verwaltung davon hat – über die Ersparnis hinaus

Der Euro-Betrag ist nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte: weniger Vorgänge (ein Ansprechpartner statt dreizehn Versorger-Hotlines), belegbare Sorgfalt gegenüber Eigentümern – zu jeder Ausschreibung erhalten Sie eine dokumentierte Anbieterauswahl: welche Anbieter angefragt wurden, welche Konditionen sie geboten haben und warum die Entscheidung so gefallen ist. Das ist genau die Unterlage, die eine Eigentümerversammlung für einen protokollierten Beschluss braucht – und die Antwort auf die Frage nach den Energiekosten, statt „darum müssten wir uns mal kümmern" (Stichwort Wirtschaftlichkeitsgebot), und saubere Übergaben: Bei Objektübernahmen und Eigentümerwechseln liegt die Energieseite dokumentiert vor, statt neu zusammengesucht zu werden.

Dazu kommen zwei Effekte, die selten mitgerechnet werden. Erstens die Abrechnung selbst: Wer viele Objekte bei einem Anbieter mit einheitlichem Stichtag führt, prüft am Jahresende einen Rechnungslauf statt dreizehn – bei einer Verwaltung in Essen war genau das der eigentliche Gewinn, nicht der Euro-Betrag. Und zweitens die Wirkung auf die Mieterseite: Energie ist in vielen Nebenkostenabrechnungen der größte Einzelposten. Steigt er ungebremst, steigt die Unzufriedenheit – und mit ihr Fluktuation, Neuvermietungsaufwand und Leerstandszeiten, die am Ende der Eigentümer trägt. Eine gedämpfte Nebenkostenentwicklung ist damit nicht nur eine Kostenfrage, sondern ein Beitrag zur Mieterbindung.

Warum nicht einfach eine Einkaufsgemeinschaft oder ein Portal?

Fair gefragt – es gibt Alternativen, und für manche Fälle sind sie die richtige Wahl. Der Reihe nach:

Einkaufsgemeinschaft: Sie treten bei, Ihr Verbrauch wandert in einen Pool, Sie erhalten den Poolpreis. Das funktioniert gut bei gleichförmigen Verbräuchen. Was Sie nicht erhalten, ist eine auf Ihren Bestand zugeschnittene Ausschreibung – dafür unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung, und für einzelne Leistungen fallen Gebühren an.

Ausschreibungsplattform: Sie schreiben selbst aus, digital und effizient. Die Arbeit bleibt allerdings bei Ihnen – Daten pflegen, Vertragsbedingungen bewerten, Angebote vergleichen. Und die meisten Plattformen setzen Mindestmengen voraus, häufig ab 100.000 kWh je Abnahmestelle; typische Allgemeinstrom-Lieferstellen liegen weit darunter.

Vergleichsportal: schnell und kostenlos. Es vergleicht Preise – nicht, ob ein Anbieter mit vierzig Lieferstellen, Mieterwechseln und einer Nebenkostenabrechnung umgehen kann.

Direkt beim Versorger: möglich und manchmal sinnvoll. Nur verhandelt er nicht gegen sich selbst.

Was bei mir anders ist: keine Mitgliedschaft, keine Gebühr, keine Software zu lernen – und die Ausschreibung wird auf Ihren Bestand zugeschnitten, samt harmonisierter Laufzeiten und eingerichtetem Versorgerzugang.

Der Einstieg: das kostenlose Lieferstellen-Audit

Jede Energieverwaltung beginnt mit der Bestandsaufnahme: Im Lieferstellen-Audit erfasse ich sämtliche Strom- und Gaslieferstellen Ihres Bestands mit Laufzeiten, Fristen und Konditionen und zeige Ihnen schwarz auf weiß, wo Handlungsbedarf besteht – und wo nicht. Das Audit ist kostenlos und unverbindlich; Ihr Aufwand beschränkt sich auf das Bereitstellen der Unterlagen. Danach entscheiden Sie, ob daraus eine laufende Betreuung wird.

Häufige Fragen

Energieverwaltung – gut zu wissen

Energieverwaltung bedeutet, die Vertragsseite eines Immobilienbestands als laufenden Prozess zu betreuen: alle Lieferstellen erfassen, Verträge und Fristen überwachen, Rechnungen und Abschläge kontrollieren, den Markt beobachten und zum richtigen Zeitpunkt ausschreiben. Die Belieferung selbst übernimmt weiterhin der Energieversorger – Energieverwaltung ist die organisatorische Ebene darüber. Der Unterschied zum einmaligen Anbietervergleich: Es hört nicht nach dem Wechsel auf.

Ein Vergleich ist eine Momentaufnahme – einmal günstig eingekauft, danach läuft alles wieder unbeobachtet. Energieverwaltung ist der dauerhafte Zustand: dokumentierte Lieferstellen, überwachte Fristen, geprüfte Rechnungen und ein Ansprechpartner, der eingreift, bevor etwas teuer wird.

Nichts. Keine Betreuungsgebühr je Lieferstelle, keine Grundpauschale, keine Vertragsbindung. Vergütet werde ich ausschließlich über die Energieversorger, mit denen Verträge zustande kommen – ein branchenübliches Modell, das ich offen kommuniziere. Als unabhängiger Makler bin ich dabei an keinen Versorger gebunden.

Nein. Es gibt keinen Dienstleistungsvertrag mit mir, keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie können die Zusammenarbeit jederzeit beenden – die abgeschlossenen Energielieferverträge laufen davon unberührt weiter, denn die bestehen zwischen Ihnen und dem Versorger, nicht zwischen Ihnen und mir.

Nein, keine pauschale. Jede vertragliche Änderung wird Ihnen vorgelegt und von Ihnen unterschrieben. Optional und freiwillig können Sie eine Vollmacht mit festem Preiskorridor erteilen – damit kann ich bei kurzfristig gültigen Angeboten innerhalb Ihrer Ober- und Untergrenze sofort zugreifen. Liegt der Preis außerhalb, geschieht nichts.

Ihre Vertrags- und Verbrauchsdaten werden in meinem CRM verarbeitet und an die Versorger übermittelt, die ein Angebot abgeben sollen – sonst nirgendwohin. Es gibt keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, keinen Verkauf von Kontaktdaten und keine Einspeisung in Lead-Portale.

Ja. Auf der Website finden Sie dokumentierte Fallstudien mit konkreten Zahlen – etwa 43.328 Euro jährliche Ersparnis bei einer Hausverwaltung aus Emmerich am Rhein oder die Zusammenführung von 36 Lieferstellen aus 13 Versorgerverträgen bei einer Essener Verwaltung. Zwei Kundinnen und Kunden stehen zudem namentlich mit Erfahrungsbericht auf der Seite.

Von einer einzelnen Eigentümergemeinschaft bis zu Beständen mit rund hundert Objekten. Dokumentierte Fälle reichen von 9 Lieferstellen bei einer kleineren Verwaltung bis zu 36 Lieferstellen aus dreizehn Versorgerverträgen in Essen. Nach oben ist die Grenze nicht die Zahl der Objekte, sondern die Frage, ob eine strukturierte Ausschreibung sinnvoll ist – und die ist ab etwa zehn Objekten fast immer zu bejahen.

Ab etwa zehn Objekten oder mehreren Dutzend Lieferstellen entsteht der Punkt, an dem niemand mehr alles im Kopf hat – genau dort setzt strukturierte Energieverwaltung an. Nach oben betreue ich Bestände bis etwa hundert Objekte; dokumentierte Fälle reichen von 9 bis 36 Lieferstellen je Verwaltung.

In der Regel ja. Bei den Versorgern, mit denen ich überwiegend arbeite, erhalten Sie einen namentlichen Ansprechpartner mit direkter E-Mail-Adresse und können Alltagsfragen wie Zählerstände oder Abrechnungsdetails selbst klären – ohne Hotline und ohne Umweg über mich. Für Verträge, Fristen und Ausschreibungen bleibe ich zuständig. Nicht jeder Anbieter am Markt bietet das, weshalb es zu meinen Auswahlkriterien gehört.

Ich sehe in der Regel etwa sechs Monate vor Vertragsende auf den Bestand: welche Verträge auslaufen, welche Kündigungsfristen gelten und ob ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig ist. Ausgeschrieben wird dann, wenn Frist und Marktlage zusammenpassen – nicht nach einem festen Kalenderautomatismus.

Ja. Beim gewählten Versorger richte ich den Zugang ein und hinterlege alle Kundennummern Ihres Bestands. Sie haben danach einen Login für alle Liegenschaften: Verträge einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände übermitteln. Das Portal stellt der Versorger – ich betreibe keine eigene Software.

Ich gestalte Laufzeiten so, dass alle Verträge zum 31. Dezember enden – nie unterjährig, damit der Lieferzeitraum zum Abrechnungsjahr passt. Bei den Versorgern, mit denen ich arbeite, liegen die Jahresabrechnungen im Januar, spätestens im Februar des Folgejahres vor. Das verschafft Ihnen Vorlauf für die Nebenkostenabrechnung.

Die Zählerkarten gehen Ende November, spätestens Anfang Dezember raus – dadurch liegen die Werte vor dem Jahreswechsel vor und die Jahresrechnung kann im Januar erstellt werden. Übermitteln können Sie die Stände so, wie es Ihnen am schnellsten geht: über das Portal, per QR-Code auf der Zählerkarte, per E-Mail oder per WhatsApp.

Bei einer Einkaufsgemeinschaft treten Sie bei und erhalten den Poolpreis. Bei mir gibt es keine Mitgliedschaft, keine Beitrittserklärung und keine Gebühren – dafür eine Ausschreibung, die auf Ihren Bestand zugeschnitten ist, inklusive harmonisierter Laufzeiten und eingerichtetem Versorgerzugang.

Sie schicken mir die Unterlagen, ich erfasse alle Lieferstellen und sage Ihnen, wo Ihr Bestand steht. Alles Weitere entscheiden Sie danach.

Jetzt starten

Starten Sie mit dem Lieferstellen-Audit.

Kostenlose Bestandsaufnahme aller Strom- und Gaslieferstellen Ihres Bestands – mit Laufzeiten, Fristen und Einsparpotenzial. Danach entscheiden Sie, ob daraus eine laufende Energieverwaltung wird.

Kostenlos & unverbindlich

Bestand prüfen lassen

In 30 Sekunden anfragen – Melf Riecke meldet sich persönlich zurück.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte gültige E-Mail angeben.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Keine Weitergabe an Dritte.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage ist eingegangen. Melf Riecke meldet sich kurzfristig persönlich bei Ihnen.

Kostenlose Vorlage

Objektübernahme-Checkliste Energie

Der erste Schritt zur eigenen Energieverwaltung: sieben Blöcke zum Abhaken – Unterlagen, Lieferstellen, Fristen, Zählerstände, Stammdaten und die typischen Kostenfallen. Sie erhalten die Word-Datei per E-Mail.

Checkliste kostenlos anfordern