Beschlussvorlage Energieeinkauf: Muster mit Preisobergrenze und Vollmacht
Gute Strom- und Gasangebote gelten oft nur wenige Tage. Mit einem Beschluss, der eine Preisobergrenze festlegt, kann die Verwaltung sofort zugreifen. Die Vorlage enthält eine Checkliste zur Vorbereitung, einen Musterbeschluss zum Ausfüllen und eine Variante für Eigentümer ohne WEG.
Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Stand: Oktober 2026
Das steht in der Vorlage
Zum Ausdrucken und Abhaken, mit Prüffrage zu jedem Punkt:
- Musterbeschluss zum Ausfüllen
- Variante: Vollmacht für Eigentümer ohne WEG
- Lieferstellen als Anlage auflisten
- Vertragsende und Fristen ermitteln
- Preisobergrenze eindeutig definieren
- Grenze am Markt ausrichten
- Laufzeit und Preismodell festlegen
- Tagesordnung richtig ankündigen
- Beschluss im Wortlaut protokollieren
- Angebote zum selben Stichtag einholen
- Innerhalb der Bindefrist annehmen
- Vergabe dokumentieren
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Beschluss Energieeinkauf WEG: die Kurzantwort
Ein mehrjähriger Strom- oder Gasliefervertrag gehört meist nicht zu den Maßnahmen, die der Verwalter nach § 27 Abs. 1 WEG allein entscheiden darf. Die Eigentümer können seine Befugnisse aber nach § 27 Abs. 2 WEG per Beschluss erweitern. Bewährt hat sich ein Beschluss mit Preisobergrenze, maximaler Laufzeit, Preismodell und Gültigkeitsdauer. Liegt ein Angebot innerhalb dieser Grenzen, kann die Verwaltung es innerhalb der Bindefrist annehmen, ohne auf die nächste Versammlung zu warten.
Der häufigste Fehler: eine unklare Preisobergrenze
„Höchstens 30 Cent pro Kilowattstunde“ klingt eindeutig, ist es aber nicht. Gemeint sein kann der reine Energiepreis oder der Gesamtpreis mit Netzentgelten, Steuern und Umlagen, netto oder brutto. Netzentgelte ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar. Eine Grenze auf den Gesamtpreis kann deshalb gerissen werden, ohne dass der Versorger teurer geworden ist. Die Vorlage hat für jede dieser Fragen ein Ankreuzfeld.
Musterbeschluss und Vollmacht in einem Dokument
Der Musterbeschluss ist für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer formuliert. Für Häuser, die einer Person, einer Erbengemeinschaft oder einer GbR gehören, braucht es keinen Beschluss, sondern eine schriftliche Vollmacht mit denselben Eckpunkten. Beide Varianten stehen in der Vorlage. Wer im Haus was entscheiden darf, erklärt der Ratgeber Stromvertrag WEG: Wer entscheidet?; wie ein Antrag für die Eigentümerversammlung aussieht, zeigt Antrag zur Eigentümerversammlung.
Beschlussvorlage Energieeinkauf – gut zu wissen
Nur bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen (§ 27 Abs. 1 WEG). Ein mehrjähriger Liefervertrag fällt meist nicht darunter. Mit einem Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG lassen sich die Befugnisse des Verwalters gezielt erweitern.
Die betroffenen Lieferstellen, eine eindeutig definierte Preisobergrenze (Energie- oder Gesamtpreis, netto oder brutto), die maximale Laufzeit, das Preismodell, der Lieferbeginn und eine Frist, bis wann die Ermächtigung gilt.
Ja, ein Umlaufbeschluss ist möglich. Dafür müssen grundsätzlich alle Eigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG). Bei großen Gemeinschaften gelingt das selten.
Nein. Sie ist ein Formulierungsvorschlag und sollte an die Gemeinschaft angepasst werden. Im Zweifel lassen Sie den Text rechtlich prüfen.
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