Heizkostenabrechnung: Diese Daten brauchen Sie vom Gasversorger, inklusive CO2
Fehlt auf der Gasrechnung eine CO2-Angabe oder passt der Abrechnungszeitraum nicht, hängt die ganze Heizkostenabrechnung. Die Checkliste zeigt in elf Punkten, was Sie prüfen sollten, bevor die Rechnung an den Abrechnungsdienst geht, mit dem Stufenmodell als Tabelle.
Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Stand: Oktober 2026
Das steht in der Checkliste
Zum Ausdrucken und Abhaken, mit Prüffrage zu jedem Punkt:
- Stufenmodell als Tabelle mit Rechenbeispiel
- Abrechnungszeitraum
- Verbrauch und Zählerstände
- Kostenbestandteile vollständig
- CO2-Angaben des Lieferanten
- Abschläge abgleichen
- CO2-Ausstoß je Quadratmeter ermitteln
- Stufe bestimmen
- Heizung nach dem 29. Juli 2026 eingebaut?
- CO2-Angaben in der Abrechnung
- WEG: Daten an vermietende Eigentümer
- Abrechnungsfrist einhalten
Checkliste Heizkostenabrechnung anfordern
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Heizkostenabrechnung und CO2-Kosten: die Kurzantwort
Für die Heizkostenabrechnung brauchen Sie vom Gasversorger den Verbrauch in Kilowattstunden mit abgelesenen Zählerständen, alle Kostenbestandteile und die CO2-Angaben: Brennstoffemissionen in Kilogramm, Emissionsfaktor, Energiegehalt und den Preisbestandteil der CO2-Kosten. Diese Angaben muss der Lieferant nach § 3 CO2KostAufG auf der Rechnung ausweisen. Daraus ermitteln Sie den CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und die Stufe, nach der Vermieter und Mieter die CO2-Kosten teilen.
Warum der Abrechnungszeitraum so viel Arbeit macht
Rechnet der Gasversorger rollierend ab, etwa von Mai bis April, passt die Rechnung nicht zum Kalenderjahr der Heizkostenabrechnung. Dann müssen Verbrauch und Kosten auf Teilzeiträume aufgeteilt werden, meist geschätzt. Mit einer Abrechnung zum Stichtag 31.12. entfällt das. Mehr dazu im Ratgeber Stichtagsabrechnung zum 31.12.
Was passiert, wenn CO2-Angaben fehlen
Vermieter müssen in der Heizkostenabrechnung den Mieteranteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen. Wie die Aufteilung im Detail funktioniert und was sich ab 2028 ändert, erklärt der Ratgeber CO2-Abgabe für Vermieter.
Heizkostenabrechnung und CO2 – gut zu wissen
Nach § 3 CO2KostAufG die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2, den Emissionsfaktor, den Energiegehalt und den Preisbestandteil für die CO2-Kosten.
Die Brennstoffemissionen des Gebäudes in Kilogramm werden durch die gesamte Wohnfläche geteilt und auf eine Nachkommastelle gerundet. Der Wert bestimmt die Stufe im Stufenmodell.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Spätere Nachforderungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Nicht die Gemeinschaft, sondern jeder vermietende Eigentümer mit seinem Mieter. Die Verwaltung liefert die Zahlen dafür.
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