Leerstand und Mieterwechsel: Checkliste Energie für Vermieter
Zwischen Auszug und Einzug entstehen Energiekosten, die kein Vermieter einplant: Strom in der Grundversorgung, eine Gastherme ohne Vertrag, ein Vormieter, der nie abgemeldet hat. Die Checkliste führt in zwölf Punkten durch den Wechsel.
Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Stand: Oktober 2026
Das steht in der Checkliste
Zum Ausdrucken und Abhaken, mit Prüffrage zu jedem Punkt:
- Mieter an die Abmeldung erinnern
- Leerstandszeit planen
- Beheizung klären
- Zählerstände ins Protokoll
- Zählernummer und Marktlokations-ID notieren
- Abmeldung bestätigen lassen
- Wohnung auf sich anmelden
- Dauerverbraucher abschalten
- Leerstand in der Abrechnung berücksichtigen
- Nachmieter informieren
- Eigenen Leerstandsvertrag beenden
- Hausverträge mitprüfen
Checkliste Leerstand und Mieterwechsel anfordern
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Strom im Leerstand: die Kurzantwort
Steht eine Wohnung leer, ist in der Regel der Eigentümer für den Verbrauch verantwortlich. Hat er keinen eigenen Vertrag, beliefert der örtliche Grundversorger, meist zum teuersten Tarif am Ort. Vermieter sollten deshalb vor dem Auszug klären, wer im Leerstand Vertragspartner ist, die Zählerstände bei der Übergabe dokumentieren, den Zähler vorausschauend auf sich anmelden und den eigenen Vertrag zum Einzugstag des Nachmieters beenden. Rückwirkend geht das beim Strom seit Juni 2025 nicht mehr.
Was private Vermieter oft übersehen
Die Gastherme in der Wohnung braucht auch ohne Mieter Frostschutz. Der Anteil der leeren Wohnung an Heiz- und Betriebskosten bleibt in der Regel beim Vermieter und darf nicht auf andere Mieter verteilt werden. Und ein Mieterwechsel ist ein guter Anlass, auch die Verträge für Treppenhaus, Keller und Zentralheizung zu prüfen, die in vielen Häusern seit Jahren unverändert laufen. Mehr zum Thema im Ratgeber Leerstand und Energieverträge.
Mehrere Wohnungen oder ein ganzes Haus?
Wer mehrere Wohnungen oder ein ganzes Mehrfamilienhaus vermietet, kann Allgemeinstrom, Heizung und Leerstandszähler gemeinsam einkaufen: gleiche Konditionen, ein Vertragsende, weniger Aufwand. Betreut eine Hausverwaltung das Objekt, stimmen wir uns auf Wunsch direkt mit ihr ab. Mehr dazu auf der Seite Energiemakler für Eigentümer.
Leerstand und Mieterwechsel – gut zu wissen
In der Regel der Eigentümer. Ohne eigenen Vertrag beliefert der Grundversorger, meist zu einem höheren Preis als ein regulärer Vertrag.
Es ist empfehlenswert, wenn der Leerstand länger dauert. Melden Sie den Zähler vorausschauend an, denn beim Strom ist eine rückwirkende Anmeldung seit Juni 2025 nicht mehr möglich.
In der Regel nicht. Der Anteil der leeren Wohnung an Heiz- und Betriebskosten bleibt beim Vermieter.
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