Vorlage · Mieterwechsel

Mieterwechsel: Strom beim Einzug anmelden – Musteraushang und Checkliste

Seit dem 6. Juni 2025 lässt sich ein Einzug beim Stromversorger nicht mehr rückwirkend anmelden. Der Musteraushang erklärt neuen Mietern in fünf Schritten, was zu tun ist. Dazu kommt eine Checkliste für Vermieter und Verwaltungen zum Mieterwechsel.

Von Melf Klaus Riecke, unabhängiger Energiemakler, Duisburg · Stand: Oktober 2026

Kostenloses PDF · 4 Seiten

Das steht in der Vorlage

Vorschau: Checkliste Mieterwechsel mit Musteraushang für Mieter

Zum Ausdrucken und Abhaken, mit Prüffrage zu jedem Punkt:

  • Aushang für neue Mieter zum Ausdrucken
  • Zählerstände bei der Übergabe festhalten
  • Ausziehende an die Abmeldung erinnern
  • Neuen Mietern den Aushang mitgeben
  • Freie Anbieterwahl beachten
  • Leerstand absichern
  • Gas-Etagenheizung mitdenken
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Musteraushang Strom beim Einzug anfordern

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Strom beim Einzug anmelden: die Kurzantwort

Neue Mieter müssen ihren Einzug vor dem Einzugstag beim Stromversorger anmelden. Seit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine rückwirkende Anmeldung beim Strom nicht mehr möglich. Wer zu spät anmeldet, wird zunächst vom örtlichen Grundversorger beliefert, meist zu einem höheren Preis. Den Zählerstand am Einzugstag sollte man fotografieren und an den Versorger weitergeben. Ausziehende Mieter melden sich rechtzeitig vorher ab, sonst läuft ihr Vertrag am Zähler weiter.

Warum ein Aushang Vermietern Arbeit spart

Früher ließ sich ein vergessener Einzug bis zu sechs Wochen rückwirkend anmelden. Heute fragen neue Mieter oft erst nach, wenn die erste Rechnung des Grundversorgers kommt, und die Fragen landen bei der Verwaltung oder beim Vermieter. Der Aushang beantwortet sie vorher. Er enthält Felder für Zählernummer und Marktlokations-ID, damit die Anmeldung beim ersten Versuch klappt. Was sich mit dem schnellen Wechsel insgesamt geändert hat, steht im Ratgeber 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Freie Anbieterwahl für Mieter

Mieter wählen ihren Stromanbieter selbst. Eine Bindung an einen bestimmten Anbieter im Mietvertrag hat das OLG Hamm im September 2026 für unzulässig erklärt. Der Aushang ist deshalb bewusst neutral formuliert. Mehr dazu in den Marktnews zum Urteil.

Häufige Fragen

Musteraushang Strom beim Einzug – gut zu wissen

Beim Strom nicht mehr. Seit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel am 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch für die Zukunft möglich. Bis dahin beliefert der örtliche Grundversorger.

Vor dem Einzug, am besten etwa eine Woche vorher. Dann steht der Vertrag zum Einzugstag.

In der Regel der Eigentümer. Ohne eigenen Vertrag läuft der Zähler in der Grund- oder Ersatzversorgung.

Beim Gas wird später umgestellt. Fragen Sie im Zweifel beim Versorger nach, welche Fristen aktuell gelten, und melden Sie den Einzug auch beim Gas rechtzeitig vorher an.

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