Energieberater oder Energiemakler? Der Unterschied für Hausverwaltungen
Die Energiekosten im Bestand steigen, die Eigentümerversammlung will wissen, was die Verwaltung dagegen tut – und bei der Suche nach Hilfe tauchen zwei Begriffe auf, die ähnlich klingen. Beide haben mit Energie zu tun, lösen aber völlig verschiedene Probleme. Hier steht, wer was macht, wie beide bezahlt werden und wann Sie welchen brauchen.
Die kurze Antwort
Der Energieberater senkt den Verbrauch. Der Energiemakler senkt den Preis. Der eine schaut auf Gebäude, Heizung und Dämmung, der andere auf die Strom- und Gasverträge. Wer die falsche Stelle anfragt, verliert Zeit – und bekommt im Zweifel eine Antwort auf eine Frage, die er gar nicht gestellt hat.
Was ein Energieberater macht
Ein Energieberater bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie. Typische Aufgaben:
- Energieausweise erstellen,
- Sanierungsfahrpläne entwickeln,
- Maßnahmen an Heizung, Dämmung oder Fenstern planen und begleiten,
- Fördermittel beantragen und nachweisen.
Für bestimmte Förderprogramme muss der Berater dafür zugelassen sein. Bezahlt wird er meist direkt vom Auftraggeber, teils mit Zuschüssen. Das Ergebnis wirkt langfristig: Ein saniertes Gebäude braucht dauerhaft weniger Energie. Welchen Preis Sie für die verbleibende Energie zahlen, ist dagegen nicht sein Thema.
Was ein Energiemakler macht
Ein Energiemakler kümmert sich um den Einkauf von Strom und Gas. Für Hausverwaltungen und WEGs heißt das konkret:
- alle Lieferstellen erfassen und die bestehenden Verträge prüfen (Lieferstellenmanagement),
- Laufzeiten und Kündigungsfristen sichern, bevor sich Verträge stillschweigend verlängern,
- Angebote mehrerer Versorger zum selben Stichtag einholen und vergleichbar aufbereiten (Energieausschreibung),
- mehrere Objekte zu einem größeren Volumen bündeln (Bündelausschreibung),
- den Wechsel abwickeln und Markt und Fristen danach weiter beobachten.
Der Liefervertrag kommt dabei direkt zwischen Ihnen und dem Versorger zustande. Der Makler steht nicht zwischen Ihnen und der Rechnung.
Der Unterschied im Überblick
| Energieberater | Energiemakler | |
|---|---|---|
| Ziel | weniger Verbrauch | günstigerer Einkauf |
| Blick auf | Gebäude und Technik | Verträge und Lieferstellen |
| Typisches Ergebnis | Energieausweis, Sanierungsfahrplan, Förderantrag | ausgeschriebene, gebündelte Strom- und Gasverträge |
| Wirkung | nach der Umsetzung, über Jahre | ab dem nächsten Lieferbeginn |
| Vergütung | meist Honorar des Auftraggebers | meist Provision des Versorgers |
Wann Sie welchen brauchen
Einen Energieberater, wenn ein Energieausweis fällig ist, eine Heizung ersetzt werden muss, die Eigentümer über eine Sanierung beschließen sollen oder Fördermittel im Spiel sind. Die gesetzlichen Pflichten ordnet unser Beitrag zu CO₂-Kosten und Heizungsgesetz ein.
Einen Energiemakler, wenn Verträge auslaufen, der Versorger die Preise erhöht, Lieferstellen in der Grundversorgung gelandet sind oder niemand mehr den Überblick über Dutzende Verträge bei verschiedenen Anbietern hat.
In vielen Beständen ist das kein Entweder-oder. Ein Gebäude, das gerade saniert wird, braucht trotzdem Allgemeinstrom und – je nach Heizung – Gas oder Heizstrom. Den Verbrauch senkt der Berater, den Preis dafür der Makler.
Worauf Sie bei beiden achten sollten
Beide Bezeichnungen sind nicht einheitlich geschützt. Umso wichtiger sind drei Fragen:
- Wie wird er bezahlt? Ein seriöser Makler legt offen, dass er über Provisionen der Versorger vergütet wird. Wie das bei uns geregelt ist, steht unter Vergütung.
- Ist er unabhängig? Ein Makler, der nur einen Anbieter im Portfolio hat, ist ein Vertriebler mit anderem Namen.
- Kennt er die Wohnungswirtschaft? Allgemeinstrom, Leerstand, Mieterwechsel und die Stichtagsabrechnung stellen andere Anforderungen als ein Gewerbebetrieb.
Wo Energiehelden24 steht
Energiehelden24 ist Energiemakler, kein Energieberater. Ich erstelle keine Energieausweise und beantrage keine Fördermittel. Mein Fachgebiet ist der Strom- und Gaseinkauf für Hausverwaltungen, WEGs und Mehrfamilienhäuser: Verträge prüfen, ausschreiben, bündeln und Fristen überwachen. Ob sich das Auslagern für Ihren Bestand lohnt, lesen Sie unter Energie-Agent für Hausverwaltungen.
Energieberater oder Energiemakler – gut zu wissen
Nein. Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Förderanträge sind Aufgabe eines Energieberaters. Ein Energiemakler kümmert sich um den Einkauf von Strom und Gas: Verträge prüfen, ausschreiben, bündeln und Fristen überwachen.
In der Regel nicht. Die klassische Energieberatung zielt auf den Verbrauch und den Zustand des Gebäudes. Wer günstigere Lieferverträge sucht, braucht einen Energiemakler oder schreibt selbst aus.
Üblich ist eine Vermittlungsprovision des Energieversorgers. Für Hausverwaltungen und Eigentümer entstehen dann keine direkten Kosten. Ein seriöser Makler legt offen, dass er so vergütet wird.
Oft ja, nacheinander. Der Energieberater senkt den Verbrauch dauerhaft, der Energiemakler den Preis für die Energie, die trotzdem gebraucht wird. Die Aufgaben ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.
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